Liebe Grüße, Triple
Bilderchens von Peanut und Lakritz: http://www.kaninchenschutzforum.de/s...ad.php?t=96568
Für immer im Herzen, mein kleines, besonderes Perwollhäschen
Achja.. wenn er wirklich erst seit heute draußen sein sollte, verhält er sich aber komisch.. er klopft, knurrt und nagt am Gitter bzw. will unbedingt raus, dabei hat er genügend Platz.. dann schläft er wieder und wieder das gleiche![]()
Liebe Grüße,
Sabrina
Ich erläutere mal die rechtliche Lage zu Fundtieren (nicht erschrecken, falls zu viel Beamtendeutsch):
Auch Fundtiere sind Fundsachen, da Tiere laut BGB zu den Sachen gezählt werden. Findest du eine Handtasche, musst du dies ja auch der Polizei melden.
Wenn sich der Eigentümer 6 Monate (wie schon geschrieben) nirgendwo gemeldet hat, dann kannst du so genannte "Fundrechte" in Anspruch nehmen und die "Sache" geht in dein Eigentum über.
Bei einem offensichtlich ausgesetzten Tier ist es unwahrscheinlich, dass sich ein Eigentümer meldet, also in die Meldung eine reine Absicherung für dich. Falls nämlich doch der rechtmäßige Eigentümer irgendwann erfährt, dass du sein Tier an dich genommen hast ohne dies zu melden, dann kassierst du im schlimmsten Fall eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung.
Wie gesagt, höchst unwahrscheinlich, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen
Ich wollte jetzt keine Angst machen und nur einen kleinen Überblick über die rechtliche Situation verschaffen.
Am besten könntest du das bei einer Polizeidienststelle anzeigen und bitte die Beamten am besten direkt mit dem Tierheim telefonisch in Kontakt zu treten. Schildere dem Tierheim die Situation und dass du den kleinen zunächst zu dir nehmen möchtest. Kontaktdaten von dir werden dann ja vermutlich weiter gegeben. Das Tierheim macht da in der Regel mit
Liebe Grüße
Bei dem einen Fundkaninchen (auch unkastrierter Rammler und sehr zahm, allerdings völlig zerbissen von mindestens einem anderen Kaninchen), das ich gefangen habe, hatte ich das Tierheim informiert und die waren froh, dass ich bereit war, ihn zu behalten, falls sich niemand meldet. Der Tierarzt hielt es auch für das normalste der Welt, ihn nach maximal 2 Wochen Wartezeit zu kastrieren und riet sogar dazu, obwohl er wusste, dass es ein Fundtier ist.
Rechtlich genommen musst du offenbar 6 Monate warten, aber ich persönlich würde nicht länger als ein paar Wochen warten, weil ich schlicht davon ausgehen würde, dass sich die Besitzer, wenn sie ihn wirklich suchen, viel früher melden werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass er einfach ausgesetzt wurde, ist sehr groß. Ich würde im Interesse des Tieres agieren hier. Melden ja, aber 6 Monate warten würde ich nicht, auch wenn ein Risiko natürlich besteht.
Ich weis nicht wie das rechtlich ist, aber die meisten Gemeinden sind heilfroh wenn sie sich nicht um die Unterbringung des Tiers kümmern müssen.
Normalerweise werden Tiere, die als Fundtiere ins Tierheim kommen nach 2 Wochen kastriert.
Bei rundbäuchigen Häsinnen sind manche Tierheime da deutlich eifriger, oder wenn sie sich sicher sind, das niemand das Tier zurückfordert.
Ich glaub wir haben sie verschreckt![]()
Im Prinzip fast richtig, nur dass die Meldung einer Fundsache/Fundtieres an die zuständige Kommune (Ordnungsamt) zu richten ist, nicht an die Polizei. Wenn man ein Fundtier im Tierheim abgibt, übernehmen manche Tierheime die Meldung, aber nach § 965 ff BGB ist der Finder zur Meldung verpflichtet.
Der Eigentümer hat sechs Monate Anspruch auf sein Tier, eine vorherige Weitervermittlung durch ein Tierheim erfolgt immer unter Eigentumsvorbehalt und der Eigentümer muss dem Tierheim bzw. dem neuen Besitzer die entstandenen Kosten erstatten. Bei Kastrationen kann der Eigentümer Schadensersatz verlangen, wenn es sich nachweislich um ein Zuchttier handelt.
Herrenlose Tiere sind Tiere, an denen kein Eigentum besteht (§ 958 ff BGB). Das sind ausgesetzte Tiere (stellt eine Ordnungswidrigkeit da) bzw. Wildtiere und u. U. auch verwilderte Haustiere. Das die Kurzfassung.
...fehlt vielleicht nur noch, hinzuzufügen, dass man bei einem herrenlosen Tier durch Inbesitznahme auch das Eigentum daran erwirbt, wenn man das will.
Das gilt nicht für Wildtiere, aber für herrenlose Haustiere, also für solche, die ausgesetzt wurden, weil sie der Eigentümer nicht mehr haben wollte und daher das Eigentum an ihnen aufgegeben hat (ist streitig, aber dies ist wohl die h.M.).
Leider steht es den meisten Tieren nicht auf die Stirn geschrieben, ob sie herrenlos (also ausgesetzt) oder bloß verloren, also weggelaufen sind. Nur, wenn es offensichtlich ist (z.B. Kaninchen in einem Karton in einem Müllcontainer) kann man sicher von einer Eigentumsaufgabe durch den ehemaligen Eigentümer ausgehen. Dann kann man durch bloßes Ansichnehmen des Tieres selbst Eigentümer werden.
Ist das Tier "nur" verloren, also weggelaufen und der Besitzer/Eigentümer sucht es, wollte das Eigentum daran also nicht aufgeben, dann wird man natürlich nicht selbst Eigentümer, wenn man das Tier an sich nimmt, der wirkliche Eiegntümer kann es also wieder herausverlangen.
"Gott ist tot" (Nietzsche)
"Nietzsche ist tot" (Gott)
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