Es sind definitiv 6 Monate.
Wenn das TH vor Ablauf der 6 Monate das Tier vermittelt, erfolgt das unter Eigentumsvorbehalt.
Es sind definitiv 6 Monate.
Wenn das TH vor Ablauf der 6 Monate das Tier vermittelt, erfolgt das unter Eigentumsvorbehalt.
Hi,
danke für eure vielen Antworten.
Ich habe jetzt mal Zettel ausgehangen und warte 5 Tage. Wenn sich keiner meldet gebe ich es dem Tierheim bzw. gebe bescheid und pflege es weiter.
Er hat keine Tätowierung in den Ohren also ist es schonmal kein Zuchtrammler, so wie mein Casimir (also war mal einer).
Ich denke er ist ein typisches Kinderzimmerkaninchen in Einzelhaltung.
Er ist so sehr handzahm, das glaubt man gar nicht.
Vielleicht wurde er auch ausgesetzt? Jetzt ist doch noch Urlaubszeit..
Alles ist möglich, wir warten jetzt erstmal die paar Tage ab. Wenn ihn wirklich jemand sucht, dann sucht er auch richtig und findet ihn auch wieder.Schwer fallen würde es mir nur wenn plötzlich Eltern mit ihrem Kleinkind vor der Tür stehen, das Tier herzugeben.. das wäre ja als würde ich das unterstützen
Wie heißen denn diese Mini-Zwergkaninchen? So eines ist er bestimmt, er ist echt winzig. Muss ihn gleich mal wiegen. Köttel sammel ich schon mal ein - 3 Tage muss man sammeln oder? Ich würde ihn behalten, wenn sich keiner meldet.
Geändert von Monte (27.08.2013 um 18:51 Uhr)
Liebe Grüße,
Sabrina
Also eigentlich sollte man die Meldung an Tierheim bzw. Fundbüro / Gemeinde / Polizei gleich machen und nicht noch paar Tage abwarten, finde ich.
3 Tage Köttel sammeln für die Kotprobe ist richtig.
Mini-Zwergkaninchen? Vllt. ein Zwerghase?
Hi,
ich habe nicht so gerne mit unserem Tierheim zu tun, deshalb warte ich erst mal ob sich so jemand meldet. Bis jetzt hat das immer gut geklappt. Hier haben leider sehr viele Kaninchen die im Garten in einer kleinen Bucht hausen, die interessiert das auch leider recht wenig was mit dem Tier geschieht. Falls jemanden doch etwas an dem Tier liegt, wird er sich bestimmt melden.
Und naja, eigentlich ist er doch als Herrenlos und nicht als Fundsache zu betrachten, wenn er frei im Park und in der anliegenden Straße rumhoppelt, oder? Vielleicht wollte auch ein Kind "Gassi" gehen und er ist entlaufen.. man weiß es nicht.
Er liegt gerade ganz ausgestreckt auf der Seite und schläft, nach dem anstrengenden Tag..![]()
Geändert von Monte (27.08.2013 um 19:14 Uhr)
Liebe Grüße,
Sabrina
Ich habe etwas im Internet recherchiert und da stand was von Fundbüro. Außerdem sollte man das der Gemeinde oder der Polizei bekannt geben, da die Gemeinden keine geeigneten Plätze für Funditere haben, werden die Tiere an den dort zuständigen Tierschutzverein oder dem dortigen Tierheim übergeben.
Herrenlos bezeichnet man nur Sachen oder Tiere, an denen der Eigentümer seine Besitzerrechte aufgegeben hat, sprich es wäre hier dann die Aussetzung des Tieres. Wenn das Tier weggelaufen ist, ist das Tier somit besitzerlos, aber der Eigentümer bleibt Eigentümer.
Geändert von Nadine B. (27.08.2013 um 19:21 Uhr)
Kaninchen können immer mal ausbüchsen und dann auf der Straße oder im Park sitzen, von daher würde ich ihn schon als Fundtier melden.
Wenn ihr ein nicht so tolles TH habt, kann ich verstehen, dass du mit denen nicht Telefonieren magst, trotzdem wäre es wichtig, das direkt zu machen. Wahrscheinlich wird sich niemand melden, aber dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite![]()
Alles klar, dann gehen wir morgen (wenn wir es rechtzeitig schaffen zwegs Arbeit) mal zum TH und geben dort einen Aushang ab, dann wissen die auch bescheid. Zur Pflege möchte ich es da nicht abgeben, denn da sind nur Käfige für Unkastrierte
Er ist jetzt in meinem Zimmer und ich muss sagen, er stinkt fürchterlich.
Darf ich ihn denn sicher einfach kastrieren lassen?
Dann würde ich das direkt die Tage noch erledigen.
Liebe Grüße,
Sabrina
Liebe Grüße, Triple
Bilderchens von Peanut und Lakritz: http://www.kaninchenschutzforum.de/s...ad.php?t=96568
Für immer im Herzen, mein kleines, besonderes Perwollhäschen
Achja.. wenn er wirklich erst seit heute draußen sein sollte, verhält er sich aber komisch.. er klopft, knurrt und nagt am Gitter bzw. will unbedingt raus, dabei hat er genügend Platz.. dann schläft er wieder und wieder das gleiche![]()
Liebe Grüße,
Sabrina
Ich erläutere mal die rechtliche Lage zu Fundtieren (nicht erschrecken, falls zu viel Beamtendeutsch):
Auch Fundtiere sind Fundsachen, da Tiere laut BGB zu den Sachen gezählt werden. Findest du eine Handtasche, musst du dies ja auch der Polizei melden.
Wenn sich der Eigentümer 6 Monate (wie schon geschrieben) nirgendwo gemeldet hat, dann kannst du so genannte "Fundrechte" in Anspruch nehmen und die "Sache" geht in dein Eigentum über.
Bei einem offensichtlich ausgesetzten Tier ist es unwahrscheinlich, dass sich ein Eigentümer meldet, also in die Meldung eine reine Absicherung für dich. Falls nämlich doch der rechtmäßige Eigentümer irgendwann erfährt, dass du sein Tier an dich genommen hast ohne dies zu melden, dann kassierst du im schlimmsten Fall eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung.
Wie gesagt, höchst unwahrscheinlich, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen
Ich wollte jetzt keine Angst machen und nur einen kleinen Überblick über die rechtliche Situation verschaffen.
Am besten könntest du das bei einer Polizeidienststelle anzeigen und bitte die Beamten am besten direkt mit dem Tierheim telefonisch in Kontakt zu treten. Schildere dem Tierheim die Situation und dass du den kleinen zunächst zu dir nehmen möchtest. Kontaktdaten von dir werden dann ja vermutlich weiter gegeben. Das Tierheim macht da in der Regel mit
Liebe Grüße
Im Prinzip fast richtig, nur dass die Meldung einer Fundsache/Fundtieres an die zuständige Kommune (Ordnungsamt) zu richten ist, nicht an die Polizei. Wenn man ein Fundtier im Tierheim abgibt, übernehmen manche Tierheime die Meldung, aber nach § 965 ff BGB ist der Finder zur Meldung verpflichtet.
Der Eigentümer hat sechs Monate Anspruch auf sein Tier, eine vorherige Weitervermittlung durch ein Tierheim erfolgt immer unter Eigentumsvorbehalt und der Eigentümer muss dem Tierheim bzw. dem neuen Besitzer die entstandenen Kosten erstatten. Bei Kastrationen kann der Eigentümer Schadensersatz verlangen, wenn es sich nachweislich um ein Zuchttier handelt.
Herrenlose Tiere sind Tiere, an denen kein Eigentum besteht (§ 958 ff BGB). Das sind ausgesetzte Tiere (stellt eine Ordnungswidrigkeit da) bzw. Wildtiere und u. U. auch verwilderte Haustiere. Das die Kurzfassung.
Mit oder ohne Foto? Das würde ich aber nur ohne Foto machen.
Nachher steht jemand vor deiner Tür und behauptet es wär seins, denn seins sieht auch so und so aus.
Wenn jemand sein Tier vermisst, wird er sich auch auf eine Anzeige ohne Foto melden und dann sein Tier bescheiben. Wenn die dann passt, sagt er die Wahrheit![]()
Aushänge unbedingt ohne Foto machen, dem Tierheim solltest Du unbedingt Bescheid sagen, alles andere ist absolut unfair einem potenziellen Besitzer gegenüber.
Wie gesagt: Wenn wirklich jemand ein Tier vermißt dann weiß das Tierheim das in der regel schon ehe es gefunden wird.
Das Tierheim hat sicher nichts dagegen wenn Du das Tier nimmst.
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