damit bist du bei dem einen auf der sicheren seite ...
wenn das letzte auftragen des mittels, länger als eine woche zurück liegt und das gehege des erkrankten tieres gründlich gereinigt wurde , bzw ( was noch besser wäre ) das erkrankte tier unbehandelt gar nicht bei dir zuhause war,
würd ich in diesem fall ( bahandlung durch advokate ) glatt drauf verzichten das andere tier zu behandeln .
wenn du dir unsicher bist was die reinungssache betrifft würd ich spotten
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