In erster Linie wäre wichtig zu wissen, ob es auf den Bildern der vorbehandelnden Praxis zu sehen war. Wenn ja, dann sollte das wirklich bei der Kammer gemeldet werden. Wenn nicht ist die Frage warum.
Erste Möglichkeit: Es ist einfach nicht auf dem Bild mit drauf.
Zweite Möglichkeit: Der Kiefer ist dort noch intakt. Dann ist es wahlweise erst später passiert oder die TK hat sich geirrt - dann solltest du auch diese Bilder anfordern und beide von einem unabhängigen Dritten (möglichst ohne die Vorgeschichte zu erzählen) beurteilen lassen.


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So wertvolle Zeit ohne die entsprechende Behandlung ist vergangen, weil der TA auf einen Blasenstein tippte.

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