hab ich auch grad gelesen
mündlicher mietvertrag ist so aber auch nicht rechtens. alles was eine langfristige mietung von wohnräumen betrifft bedarf einer schriftform und wäre jetzt auch besser für dich.
denn eigentlich, wenn er verkaufen will musst du nicht raus. er kann nur auf eigenbedarf plädieren, dann muss er da aber rein. ansonsten muss er dich als mieter mit an die neuen eigentümer verkaufen




Zitieren
steht, man darf die Tiere möglichst artgerecht halten, heißt das noch lange nicht, dass man sie auch frei halten darf. Die Rechtsoprechung geht von Käfig- oder wenigstens Gehegehaltung aus - so kann das Tier die Wohnung nicht schädigen, ergo darf es nicht verboten werden. Sind die Tiere aber "Freigänger", sind sie für die Wohnung genau so gefährlich wie Katzen, die verboten werden dürfen.
Im Herzen Ernie & Bertha, Knöppi & Schnuff, Teddy & Emma 
Lesezeichen