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Thema: Snoopy hat E.c. und kein Tierarzt ist da!

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
    Registriert seit: 15.08.2006
    Ort: Kölsche Toskana
    Beiträge: 19.152

    Standard

    Zitat Zitat von Melina Beitrag anzeigen
    jetzt die frage: kann es sich dadurch wieder verschlechtern? denn ich habe keinerlei macht gegen meinen bruder, und mein vater auch nicht!
    Ja, es kann sich verschlechtern und das Tier tut mir aufrichtig leid. Das Andere verstehe ich leider nicht, damit meine ich, dass man einen jungen Erwachsenen nicht in die Schranken weisen kann als Eltern. Ich bin auch ein Elternteil und meine Kinder hätten sich so etwas nicht erlauben dürfen!
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 04.03.2008
    Ort: am Rhein ;)
    Beiträge: 422

    Standard

    Zitat Zitat von Katharina Beitrag anzeigen
    Das Andere verstehe ich leider nicht, damit meine ich, dass man einen jungen Erwachsenen nicht in die Schranken weisen kann als Eltern. Ich bin auch ein Elternteil und meine Kinder hätten sich so etwas nicht erlauben dürfen!
    Gut, wenn sich deine Kinder das nicht hätten erlauben dürfen, es gibt heute aber leider genug Jugendliche, die sich einen feuchten Kehricht um Regeln und Verbote von Eltern und Erwachsenen scheren.

    Wenn der Sohn sich an die Anweisungen nicht hält, dann wird vorher einiges schief gelaufen sein, trotzdem ist leider Fakt - der Vater kann real nicht sehr viel dagegen tun.

    Er kann es mit Worten verbieten, ihn mit Argumenten versuchen zu überzeugen - aber er kann ihn deswegen weder aus dem Haus werfen, noch mit Gewalt zum Aufhören zwingen. Er könnte das kranke Tier nur noch vor ihm verstecken bzw. außer Haus in Pflege geben, da vor dem Gesetz das Hochheben des Tieres nicht als Straftat gewertet werden würde.

    Und ich weiß das sehr genau, oft genug sehe ich die Verweigerung der Auszugsgenehmigung von Jugendlichen unter 25 Jahren, die ihr Existenz nicht alleine bestreiten könnten. Da werden die Eltern verpflichtet, die jungen Erwachsenen bis zum 25. Geburtstag zu beherbergen, oder ihnen einen Unterhalt in Höhe des ALG II Satzes zu bezahlen.



    5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

    1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
    2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
    3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html



    Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen schon viele schwerwiegende belegte Gründe (meist ein oder mehrere amtsärztliches Gutachten oder ein bzw. mehrere Polizeieinsätzen) vorliegen.

  3. #3
    ehemals Anja77 - Mama von Emilio, Ronja und Robby Avatar von Anja B.
    Registriert seit: 19.09.2010
    Ort: Bielefeld
    Beiträge: 607

    Standard

    Hallo Melina,

    dein kleiner Snoopy tut mir sehr leid. Das Hochnehmen bedeutet für ihn nur unnötigen Stress und Snoopy braucht jetzt vorallem ganz viel Ruhe, damit er wieder auf die Pfoten kommt. Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass Snoopy in deinem Zimmer bleibt und Du die Tür abschließt, so kann dein Bruder dann nicht zu ihm.

    Ich wünsche euch beiden alles Gute.
    Liebe Grüße Anja mit Emilio, Ronja, Robby und Bella
    Pedro und Paloma im Herzen


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