Zitat Zitat von Alexandra K. Beitrag anzeigen
Wenn man im TH ein Tier übereignet bekommt ist man der Eigentümer mit allen Rechten und auch Pflichten. Hast Du falsche Angaben in der Selbstauskunft gemacht etc. kann das TH das Tier zurückholen, was aber auch Rechtsstreitigkeiten etc. bedeutet....
Tierheime nehmen meist zurück, sie müssen es aber nicht. Vor allem bei Hunden geht das auch nicht immer einfach so.
Das ist mir ganz neu.
In den Schutzverträgen, jedenfalls meinen, von den TSV steht auch immer, dass das Tier nicht weiter vermittelt werden darf, sondern an die PS (Verein) zurückgegeben werden muss.

Was sollen denn die Leute sonst auch machen, wenn sie tatsächlich das Tier nicht mehr halten können ?

Es gibt ja Lebensumstände, die es nicht anders möglich machen.

Nicht falsch verstehen, ich habe noch nie ein Tier zurückgegeben, und es müsste schon seeeehr dicke kommen, wenn das hier passieren würde. Ich sage mal ein extremes Krankheitsbild bei mir selbst z.B.
Bei Kaninchen und Meeris allerdings, wenn die Haltung aufgegeben wird, geht es ja nicht anders, und da wäre mir die Rückgabe zu der PS mit Vermittlungserfahrung vlt. sicherer (z.B. bei Dir, ) als wenn ich, die mit Vermittlungen unerfahren ist, selbst vermitteln würde . Kann ich nicht pauschal sagen, kommt aus den Fall an. Zu dem Verein, wo ich einige Kaninchen her hatte, würde ich keines mehr geben..nicht wegen schlechter Vermittlungsbedingungen an sich, aber dort sind keinerlei medizinischen Kenntnisse vorhanden. Sowas macht mich krank.