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Thema: Welche Angaben muss ein Tierarzt in den Impfpass eintragen?

  1. #1
    Benutzer
    Registriert seit: 12.09.2018
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    Beiträge: 36

    Standard Welche Angaben muss ein Tierarzt in den Impfpass eintragen?

    Hey ,
    ich würde gerne wissen, welche Angaben in einem Impfpass gemacht werden sollten. Natürlich muss der Arzt eintragen welchen Impfstoff er verwendet hat und wann, und dies durch seine Unterschrift und den Praxisstempel garantieren. Gibt es darüber hinaus die Verpflichtung des Tierarztes zu belegen dass das Verfalldatum zum Impfzeitpunkt nicht abgelaufen war?
    Danke für Eure Info´s zu meiner Frage.
    Mandy

  2. #2
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
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    Neben der Chargennummer muss auch das Verfallsdatum dokumentiert werden, zumindest in den Aufzeichnungen der Praxis. Hast du da Probleme mit deinem TA?

    Wenn es keine Sammelimpfung war, sollte der Aufkleber der Ampulle eingeklebt werden, da stehen alle relevanten Daten drauf. Leider kenne ich aus meinen Beratungen nicht nur Einzelfälle, wo entweder der falsche Impfstoff verimpft wurde oder der Impfstoff schon abgelaufen war.
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
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    Beiträge: 2.290

    Standard

    Entweder ist ein Aufkleber drin, auf dem die Chargennummer steht.
    Bei Sammelimpfungen wird die Chargennummer per Hand eingetragen.

    Darüber könnte man das Verfalldatum herausfinden.
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

  4. #4
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    Zitat Zitat von Katharina Beitrag anzeigen
    Neben der Chargennummer muss auch das Verfallsdatum dokumentiert werden, zumindest in den Aufzeichnungen der Praxis. Hast du da Probleme mit deinem TA?

    Wenn es keine Sammelimpfung war, sollte der Aufkleber der Ampulle eingeklebt werden, da stehen alle relevanten Daten drauf. Leider kenne ich aus meinen Beratungen nicht nur Einzelfälle, wo entweder der falsche Impfstoff verimpft wurde oder der Impfstoff schon abgelaufen war.
    Bei dem einen Kaninchen war der Aufkleber der Ampulle eingeklebt, weshalb ich in der Praxis bei der Impfung des Partnertieres den Impfpass nicht sofort kontrolliert habe.
    Erst Zuhause entdeckte ich, dass lediglich der Impfstoff und der Tag der Impfung eingetragen waren.

    Auf Nachfrage am Telefon wurde es damit erklärt, dass der Aufkleber zerrissen sei. Als ich meinte, es müssten auch Angaben zur Chargennummer und zum Verfalldatum
    aus den Angaben im Impfpass hervorgehen, kam als Antwort, ich könne vorbeikommen, um das Verfalldatum eintragen zu lassen. Der Arzt sei nur verpflichtet einzutragen wann das Tier geimpft wurde, der Aufkleber müsse nicht verwendet werden. Er diene nur zur Erleichterung des Tierarztes.

    Ich fürchte nun, dass ich für dumm verkauft werden sollte und ich nun nicht sicher wissen kann, ob mein Tier tatsächlich Impfschutz hat.

  5. #5
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
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    Die Chargennummer muss dokumentiert werden, entweder im Impfpass, oder auf der Rechnung, oder im Impfbuch des TA, da könnte man die Behörden darauf ansetzen. Der TA kann aber für eine Impfbescheinigung gesonderte Kosten berechnen.

    Ich sage jetzt mal aus meiner Erfahrung, dass ich schon die dollsten Dinge erlebt und von Haltern per Foto gesehen habe (hab bei Facebook eine RHD-Gruppe), aber ein seriöser TA gibt die Daten immer, spätestens auf Nachfrage, heraus.
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


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  6. #6
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    Zitat Zitat von Katharina Beitrag anzeigen
    Die Chargennummer muss dokumentiert werden, entweder im Impfpass, oder auf der Rechnung, oder im Impfbuch des TA, da könnte man die Behörden darauf ansetzen. Der TA kann aber für eine Impfbescheinigung gesonderte Kosten berechnen.

    Ich sage jetzt mal aus meiner Erfahrung, dass ich schon die dollsten Dinge erlebt und von Haltern per Foto gesehen habe (hab bei Facebook eine RHD-Gruppe), aber ein seriöser TA gibt die Daten immer, spätestens auf Nachfrage, heraus.
    Danke. Also kann ich nur gegen Bezahlung eine Impfbescheinigung ausstellen lassen. Die Bereitschaft das Verfalldatum einzutragen war da. Die Chargennummer nicht, weil der Aufkleber zerrissen war.

    Da ich aber nicht glaube, dass das stimmt was da bescheinigt wird, kann ich nur mein geimpftes Tier nehmen, und es erneut bei einem anderen Tierarzt impfen lassen. Dort sollte ich mir vor der Impfung die Ampulle zeigen lassen und beobachten, dass der Aufkleber von der Ampulle direkt in den Impfpass geklebt wird. Anders wird´s nicht funktionieren.

  7. #7
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
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    Das kann ich leider auch nur raten, oder eben eine Beschwerde an das Vet-Amt.

    Edit: Die Chargennummer müsste auch auf deren Eingangsrechnung für den Impfstoff stehen. Im Saarland hätte ich aber Sorge, dass Impfstoff günstig in Frankreich besorgt würde, was an der Chargennummer erkennbar wäre. Hatten wir leider alles schon.

    Du könntest bei der Praxis anfragen, ob du den Weg über das Vet-Amt nehmen müsstest wegen der Chargennummer oder ob sie diese dir doch noch nachtragen würden. Dann könnte man über die Nummer die restlichen Infos erhalten.
    Geändert von Katharina (22.03.2020 um 00:33 Uhr)
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


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  8. #8
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    Zitat Zitat von Katharina Beitrag anzeigen
    Das kann ich leider auch nur raten, oder eben eine Beschwerde an das Vet-Amt.
    Um welche Aufzeichnungen der Praxis handelt es sich? Muss der Tierarzt dem Vet.amt Einblick in das Praxisbuch gewähren? Das ist vermutlich meine einzige Chance zu erfahren, ob eine sofortige erneute impfung erforderlich ist, oder nicht.

  9. #9
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
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    Ja, der TA muss Einblick geben. Eine Dokumentation von Impfungen ist gesetzlich vorgeschrieben und das Vet-Amt überprüft ohnehin regelmäßig die Praxen (leider öfter als die Massentierhalter).

    Hier etwas Amtliches dazu: https://www.openagrar.de/servlets/MC...2018-09-26.pdf

    https://ltk-rlp.de/node/50
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


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  10. #10
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    Der Arzt sei nur verpflichtet einzutragen wann das Tier geimpft wurde, der Aufkleber müsse nicht verwendet werden.
    Das ist korrekt, die Chargennummer muß er dann aber händisch eintragen, die gehört in den Impfpass.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Katharina Beitrag anzeigen
    Ja, der TA muss Einblick geben. Eine Dokumentation von Impfungen ist gesetzlich vorgeschrieben und das Vet-Amt überprüft ohnehin regelmäßig die Praxen (leider öfter als die Massentierhalter).

    Hier etwas Amtliches dazu: https://www.openagrar.de/servlets/MC...2018-09-26.pdf

    https://ltk-rlp.de/node/50
    Vielen Dank.

    Dann werde ich mir den Text ausdrucken und nochmal über 20 km fahren um mir die Dokumentation zeigen zu lassen und die Chargennummer und das Verfalldatum nachtragen zu lassen. Das ist, falls alles in Ordnung war besser als eine Woche später das Tier nochmal nachzuimpfen, da ich ohnehin schon 2 x pro Jahr impfen lasse. Auch Nobivac. Dann wären es in diesem Jahr 5 Impfungen für dieses Kaninchen.

    Ich kann nur hoffen, dass die Polizei mich nicht anhält und fragt, warum ich nicht einfach zum wohnortnächsten Tierarzt fahre. Ich kann es dann zwar erklären, aber nicht jeder versteht sofort das Problem.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Der Arzt sei nur verpflichtet einzutragen wann das Tier geimpft wurde, der Aufkleber müsse nicht verwendet werden.
    Das ist korrekt, die Chargennummer muß er dann aber händisch eintragen, die gehört in den Impfpass.
    Danke. Ich sehe, ich muss auf jeden Fall nochmal in die Praxis. Ich bin aber selbst schuld, weil ich das Handeln der Ärztin nicht beaufsichtigt habe. Strafe muss wohl sein.

  13. #13
    PS-Versager
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    Warum glaubst Du das der Tierarzt abgelaufen Impfstoff impft?

  14. #14
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    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Entweder ist ein Aufkleber drin, auf dem die Chargennummer steht.
    Bei Sammelimpfungen wird die Chargennummer per Hand eingetragen.

    Darüber könnte man das Verfalldatum herausfinden.
    Danke. Wir waren allein in der Praxis. Aber ich habe mich nach der Impfung um mein Tier gekümmert, statt zu schauen was der Arzt macht, weil ich es von den evtl. Schmerzen vom Einstich ablenken wollte.

    Ich kann nur jedem raten, sich die Ampulle vor der Impfung zeigen zu lassen, damit auch wirklich der Impfstoff verwendet wird, den man wollte. Danach sollte man, um sich Wege zu ersparen, noch in der Praxis kontrollieren , ob der Arzt korrekt gehandelt wird.

    Auch Katharina scheint da schon viel Negatives von Kaninchenhaltern erfahren zu haben.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Warum glaubst Du das der Tierarzt abgelaufen Impfstoff impft?
    Weil das andere Tier vor kurzem mit dem gleichen Impfstoff geimpft wurde, der drei Tage nach der Impfung verfallen wäre, aber am Tag der Impfung noch nicht.

    Offensichtlich hat der Tierarzt etwas zu verbergen, sonst hätte er sagen können:

    " Oh, mir ist gerade ein Missgeschick passiert mit dem Aufkleber, schauen Sie ich trage alles von Hand ein."

    Eine solche Information gab es aber nicht. Man fragt sich im Nachhinein:"Warum nicht?"

    Es ist nicht so , dass ich nicht aufgepasst hätte. In dem Impfbuch des Partnertieres war der Aufkleber am selben Tag eingeklebt worden, aber von dem anderen Impfstoff.

    Naiv wie ich offenbar bin, dachte ich, dann sei auch der andere Impfpass korrekt. Man darf von garnichts ausgehen. Man muss jedes Mal kontrollieren. Ein Besuch beim

    Tierarzt erfordet scheinbar die "volle Konzentration" des Tierhalters.

  16. #16
    PS-Versager
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    Wenn Du dem Tierarzt so sehr mißtraust solltest Du vielleicht
    eine andere Praxis aufsuchen.

  17. #17
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    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Wenn Du dem Tierarzt so sehr mißtraust solltest Du vielleicht
    eine andere Praxis aufsuchen.
    Nich vielleicht, sondern, wie oben geschrieben,auf jeden Fall. Aber ich muss nun nochmal dorthin, weil ich wissen muss, ob ich das Tier sofort nochmal impfen lassen muss, oder nicht. Aus keinem anderen Grund werde ich diese Praxis noch einmal betreten.

    Danke.

  18. #18
    Benutzer
    Registriert seit: 12.09.2018
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    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Wenn Du dem Tierarzt so sehr mißtraust solltest Du vielleicht
    eine andere Praxis aufsuchen.
    Siehe oben:

    "Da ich aber nicht glaube, dass das stimmt was da bescheinigt wird, kann ich nur mein geimpftes Tier nehmen, und es erneut bei einem anderen Tierarzt impfen lassen. "

    Wie gesagt, mache ich die erneute Impfung vom Einblick in den Praxiseintrag abhängig und, lasse notfalls eine zweite Impfung in einer anderen Praxis durchführen.

  19. #19
    jazzpaula
    Gast

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    Also bei mir wird umgehend der Aufkleber in die Impfpässe geklebt, Stempel und Unterschrift des Arztes, da muss ich nix kontrollieren, Gott sei Dank.

  20. #20
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    Registriert seit: 12.09.2018
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    Zitat Zitat von jazzpaula Beitrag anzeigen
    Also bei mir wird umgehend der Aufkleber in die Impfpässe geklebt, Stempel und Unterschrift des Arztes, da muss ich nix kontrollieren, Gott sei Dank.
    Bei dem Tierarzt der zuvor mein Tierhausarzt war brauchte ich das zwar auch nicht, dort gab es aber andere Kritikpunkte. Der war z.B. der Meinung man braucht bei EC nur Vitamin-B zu geben, aber kein Panakur. Irgendwo ist immer ein Minuspunkt und man muss abwägen, welche "Mängel" man am Ehesten tolerieren kann...

    Einen richtig guten Kleinsäugerspeziallisten zu haben ist wie ein 6er im Lotto.

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