Hallo zusammen,
Matty war mein Kaninchen, habe mich hier angemeldet, um selbst Stellung zu beziehen.
Matty hatte weder EC, Myxo, noch sonst irgendwas. Bin über diese Krankheiten und deren Symptome aufgeklärt.
Matty hatte eine Zahnspitze und hat deshalb nicht richtig gefressen. Das war meine Vermutung und deshalb der Tierarztbesuch....und ja, so etwas mache auch an Sonntagen.
Matty hatte vor dem Tierarztbesuch keinerlei Lähmungserscheinungen und sein Schluckreflex war 30 Min. vorher noch ganz normal vorhanden.
Bei dem Telefonat mit der Tierärztin wurde mir bestätigt, das Matty fit war, normale Temperatur, keine Aufgasung, Köttel im Magen Darm Trakt.
Er hat keine Narkose bei der Zahnkorrektur bekommen. Er war regelmäßig zur Zahnkorrektur, immer ohne Narkose und das fand auch gut so.
Bin normalerweise bei einer anderen Tierärztin, aber die hat Sonntags nicht geöffnet, diese hat die Zahnkorrektur auch immer ohne Narkose durchgeführt.
Die Behandlung mit MCP, diesem Cocktail u Metacam sei eine Standardbehandlung in dieser Praxis, wurde mir am Telefon gesagt.
Daß, die Symptome aufgrund von Stress beim Tierarzt aufgetreten sind, hat die Ärztin ausgeschlossen und ich auch (wie gesagt, ihm wurden nicht zum ersten Mal die Zähne gekürzt).
Eine Allergische Reaktion hat die Ärztin für am wahrscheinlichsten gehalten, aufgrund der Symptome, direkt nach dem Tierarztbesuch und dem guten Gesamtbild des Kaninchens, vor und beim Tierarztbesuch.
Der Schluckreflex bleibt bei Verletzungen im Gehirn, Großhirnrinde aus, bei Verletzungen der Wirbelsäule/des Rückenmarks.
Die Zunge ist ein Muskel.
Anschließend habe ich mich über MCP erkundigt.
Metoclopramid ist ein Dopamin-Antoganist, mit der Fähigkeit die Blut-Hirn-Schranke zu passieren.
Ich war entsetzt!
ES MUSS JEDER SELBER WISSEN, WAS ER SEINEM TIER GIBT UND WAS NICHT.
Hätte ich das alles vorher gewußt, hätte ich eine MCP Gabe bei Matty nicht zugelassen.
Als Matty beim Tierarzt war gab es das neue Medikament noch gar nicht.
Bei MCP wurde das Risiko höher als der Nutzen eingestuft.
Und soviel dazu, ein Kaninchen ist viel kleiner als ein Mensch, hat einen so kleinen Organismus gegenüber dem Menschen.
Das ist so, als wenn ein Mensch eine Dosierung für einen Elefanten erhalten würde und dann noch, ein vom Markt genommenes Medikament.
Natürlich haben andere Medikamente auch schlimme Nebenwirkungen, aber wenn ein Medikament von der BfArM vom Markt genommen wird, ist das schon was anderes.
Im Folgenden findet ihr einige Auszüge zum Verbot und der neuen Zulassung, Nebenwirkungen etc....
Nebenwirkungen vom Beipackzettel:
Vorwiegend wurde bei Kindern, ein dyskinetisches Syndrom beobachtet (unwillkürliche krampfartige Bewegungen, besonders im Kopf-, Hals- und Schulterbereich). Diese Nebenwirkung äußert sich z. B. als Blickstarre nach oben oder zur Seite, Verkrampfung der Gesichts- oder der Kaumuskulatur, Vorstrecken der Zunge, Verkrampfung der Schlund- und Zungenmuskulatur, Schiefhaltung oder Verdrehung des Kopfes und des Halses, Überstrecken der Wirbelsäule, Beugekrämpfe der Arme, selten Streckkrämpfe der Beine.
Nebenwirkungen[Bearbeiten]
Häufige Nebenwirkungen sind Ruhelosigkeit, Müdigkeit oder Schwindelgefühl. Selten treten Depressionen, Kopfschmerzen und*Bewegungsstörungen*wie Muskelkrämpfe oder Zittern auf.
Möglicherweise ist MCP der häufigste Auslöser für medikamentöse Bewegungsstörungen. Ein erhöhtes Risiko besteht bei jungen Patienten, hoher Dosis und langer Anwendung. Aufgrund möglicherSpätdyskinesien*verpflichtete die*US-Arzneimittelzulassungsbehörde*die Hersteller, eine*Black-Box-Warnung*anzubringen.[12]*Das Auftreten von unerwünschten schweren neurologischen und kardiovaskulären Wirkungen war Anlass für ein im Dezember 2011 durch die*europäische Arzneimittelagentur*eingeleitetes Risikobewertungsverfahren. In Deutschland ist MCP seit dem 9. April 2014 in Humanarzneimitteln (Monopräparaten) in flüssiger Form zur oralen Anwendung mit einer Konzentration von mehr als 1 mg/ml, als Formulierung zur parenteralen Anwendung mit einer Konzentration von mehr als 5 mg/ml und bei rektaler Anwendung von mehr als 20 mg aufgrund eines Zulassungswiderrufs nicht mehr verkehrsfähig.[13]*Das BfArM setzt damit die Empfehlungen zur Risikominimierung MCP-haltiger Arzneimittel um, die die europäische Arzneimittelbehörde EMA anhand einer Neubewertung zum Nutzen-Risiko-Verhältnis aussprach.[14]*Das Risiko für schwere unerwünschte neurologische Ereignisse könne laut EMA durch die Anwendung von niedrigeren Dosen von Metoclopramid minimiert werden.[8]
Eine weitere relevante Nebenwirkung von Metoclopramid ist eine Erhöhung des*Prolaktinspiegels, die zu nachlassender Libido,*Menstruationsstörungen*und*Impotenz*führen kann.
Gegenanzeigen und Anwendungsbeschränkungen[Bearbeiten]
Metoclopramid ist bei Malariapatienten unter*Malaronetherapie*oder Patienten, die eine*Malarone-Prophylaxe*einnehmen, kontraindiziert.*Morbus Parkinson*ist eine*Neurodegenerative Erkrankung. Im Laufe der Zeit sterben in der*Substantia nigra*die dopaminergen Neuronen ab. Der Mangel an*Dopamin*führt dann schließlich zu den Symptomen dieser Krankheit, welche auch unter dem Namen „Schüttellähmung“ bekannt ist. Metoclopramid ist ein Dopamin-Antagonist*mit der Fähigkeit, die*Blut-Hirn-Schranke*zu passieren, und darf deshalb nicht bei Morbus Parkinson eingesetzt werden. Bei Übelkeit kann man alternativ*Domperidon*einsetzen. Domperidon überwindet im Gegensatz zu Metoclopramid die Blut-Hirn-Schranke kaum.
Im April 2014: Metoclopramid-Tropfen (MCP) mit einem Wirkstoffgehalt von mehr als 1 mg/ml sind ab sofort nicht mehr verkehrsfähig. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin*produkte (BfArM) widerrief die Zulassung. Betroffen sind sämtliche in Deutschland verfügbaren Präparate, die alle Konzentrationen zwischen 4 und 5 mg/ml beinhalten.
DAZ.ONLINE WOCHENSCHAU
MCP-Tropfen in neuer Dosierung
Die EMA hatte das Risiko neurologischer Nebenwirkungen von Metoclopramid geprüft mit dem Ergebnis, dass alle hochdosierten MCP-Tropfen europaweit vom Markt verschwinden mussten. Jetzt kommen in Deutschland die ersten niedrigdosierten Präparate wieder auf den Markt.
MCP-Tropfen wieder verfügbar.
Mit dem Zulassungswiderruf oraler Metoclopramid(MCP)-haltiger Liquida in einer Konzentration höher als 1 mg/ml wurde im April 2014 ein EMA-Beschluss zur Risikominimierung einer Therapie mit MCP-haltigen Arzneimitteln umgesetzt. Damit mussten auf einen Schlag in Deutschland alle MCP-haltigen*Tropfen aus dem Handel genommen werden, denn*Tropfen mit der noch erlaubten Konzentration von 1 mg/ml standen in Deutschland nicht zur Verfügung und mussten neu zugelassen werden. Zum 1. August kommen nun die ersten Präparate in dieser Konzentration*auf den Markt. Teva macht mit den Marken Ratiopharm und AbZ den Anfang.
MCP-Tropfen bald wieder verfügbar
Zum 1. August 2015 wird es wieder Fertigarzneimittel mit Metoclopramid-haltigen Tropfen auf dem deutschen Markt geben. Wie das Pharmaunternehmen Teva meldet, wird es als erster Anbieter Präparate in einer Dosis von 1 mg/ml in den Handel bringen: MCP-ratiopharm®*1mg/ml Lösung zum Einnehmen und MCP AbZ 1 mg/ml Lösung zum Einnehmen. Beide Medikamente stehen als N1 mit 30 ml und N3 mit 100 ml zur Verfügung. Damit wird die Lücke geschlossen, die der Rückruf aller MCP-Tropfen mit einer Konzentration von mehr als 1 mg/ml im April vergangenen Jahres gerissen hatte. Sie waren mit 4 mg/ml zu hoch dosiert, um weiter auf dem Markt bleiben zu dürfen.
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Die beiden neuen Präparate sind erstattungsfähig gemäß der aktuellen Packungsgrößenverordnung. Zugelassen sind sie bei Erwachsenen zur Vorbeugung von verzögert auftretender Übelkeit und verzögert auftretendem Erbrechen nach Chemotherapie; zur Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen, die durch Strahlentherapie verursacht werden und zur symptomatischen Behandlung von Übelkeit und Erbrechen, die durch akute Migräne hervorgerufen werden. Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis 18 Jahren sind sie indiziert zur Vorbeugung von nach Chemotherapie verzögert auftretender Übelkeit und verzögert auftretendem Erbrechen als Sekundäroption. Sämtliche Indikationen für chronische Beschwerden sind als Folge des Zulassungs-Widerrufs im Vorjahr entfallen. (ss)
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