
Zitat von
Mareen
Was denn bei dir los? Polterst hier rein und gehst die User an?
Nun gut, dann will ich etwas deutlicher werden.
„T61“ (auch unter dem Namen "Tanax" im Handel) lähmt in Sekundenschnelle die Muskeln, die Atmung hört auf und das Herz bleibt stehen. Gleichsam arbeiten aber die Nerven und auch das Gehirn weiter – bis auch dieses (jedoch erst nach mehreren Minuten [und bis hin zu einer ½ Stunde – Wikipedia spricht sogar von „über Stunden hinziehen kann“] durch Unterversorgung von Sauerstoff) „seinen Geist“ aufgibt. Bekannt sollte ferner sein, dass T61 ein äußerst brennendes Gift ist und die noch fühlenden Nerven die „brennenden Qualen“ brav zum Hirn weiterleiten. Kurz: unter starken Schmerzen stirbt das Tier einen grausamen Erstickungstod.
Nur: das kann es der Umwelt nicht mehr mitteilen – weder durch krampfende Muskeln, noch durch Schreie, weil die Atmung auch bereits ausgesetzt hat. Nicht durch weites Aufreißen der Augen oder des Mauls, noch durch ein Aufbäumen des Körpers.
Und nur der unwissende Halter, der sich in dem Moment sowieso schon in einem ganz vielfältigen Chaos von Gefühlen befindet – angefangen von unendlicher Traurigkeit über Hilf- und Machtlosigkeit, Verlustängsten, Mitleid und entstehender Leere bis hin zum eigenen Schmerz – der glaubt, alles liefe ja ganz friedlich ab, weil man kein Schreien des Tieres hört, sich dieses nicht in einem letzten Todeskampf windet oder aufbäumt. Na, wie denn auch, wenn alles nach kurzer Zeit gelähmt ist?
Die Mehrzahl der Leser dürften durch die Weiterleitung einer Suchmaschine hierher gelangen, die sie oder er zuvor mit Begriffen wie „T61“ oder „Euthanasie“ gefüttert hatte – so auch ich. Beileibe nicht jeder Leser hier ist ausschließlich nur um den Kaninchenschutz bemüht und beschäftigt sich allein deshalb auch mit dem Thema der Methodik von Euthanasie.
Und wenn ich dann als Nicht-Kaninchenbesitzer hier mehrfach solche (oder ähnliche) Sätze lese wie „... ist dann ganz ruhig eingeschlafen ...“, dann schwillt mir der Kamm – besonders vor dem Hintergrund, dass dabei nicht detailliert beschrieben wurde, durch welches Medikament oder – wenn mit zuvor verabreichter Narkose – welchem zeitlichen Abstand etwas gegeben wurde. Das kann nämlich durchaus auch mittels des bereits genannten „T61“ gewesen sein.
Ausschließlich(!) unter der Voraussetzung, dass dieses Mittel verantwortungsbewusst eingesetzt wird, ist es als Tötungsmittel noch so gerade eben akzeptabel. Aber dazu gehört auch, dass eine ausreichend starke Narkose vorab injiziert wurde
und auch genügend Zeit verstreicht, bis „T61“ gegeben wird. Diese Zeitspanne muss aber
mindestens 10 Minuten betragen.
Und dass überhaupt ein Narkosemittel vorab gegeben wird, ist auch erst seit der EU-Petition aus dem Jahre 2010 so – vorher war es durchaus üblich, nur das „T61“ zu benutzen. Und noch heute steht im Beipackzettel von T61: „...
soll nur an bewusstlose (narkotisierte) Tiere ...“ – ist also rechtlich/ juristisch nur eine Empfehlung.
Wie aber sieht denn die tägliche Praxis heute aus? Wird vom Halter überprüft, ob genügend Narkosemittel gegeben wurde oder die Betäubung ausreichend tief ist? Im Regelfall nicht. Und welcher Tierarzt wartet schon eine ¼ Stunde, um dann erst das „T61“ zu spritzen? Im normalen Arbeitsalltag ist bei den meisten gar keine Zeit dafür; da wird (gleichgültig aus welchen Gründen) erstens nur eine so gerade eben ausreichende Portion Narkotika gespritzt, zweitens nur gerade eben so lange gewartet, bis die ersten Anzeichen einer
einsetzenden Betäubung spürbar sind (Lid-Reflex-Test) und dann wird drittens das erheblich günstigere „T61“ verabreicht – das dann (in dieser geschilderten und gleichzeitig noch heute so häufig angewendeten Form) nichts anderes ist, als ein Folterpräparat.
Aber der Besitzer sieht kein Zucken oder Aufbäumen seines Lieblings, hört kein Winseln oder Schreien. Und dann kommt die Krönung, wenn der Tierarzt dem Halter bestätigt: „das Herz schlägt nicht mehr – jetzt hat er's geschafft“.
Aber Pustekuchen, denn der Tod tritt nicht mit dem Herzstillstand ein. Oft sind Nerven und Hirn nur ein wenig sediert und erleben noch über eine geraume Zeit (wenn auch im Dämmerzustand), was geschieht. Aber der Halter glaubt: „... ist dann ganz ruhig eingeschlafen ...“.
Entschuldigung, aber das ist naiv! Und das ist noch höflich formuliert.
Aber die Wirkungsentfaltung eines Narkosemittels darf jeder gerne im Selbstversuch beim nächsten Zahnarztbesuch testen, indem sie/ er auf die Uhr schaut und die Zeit nimmt, die zwischen dem Setzen der Betäubungsspritze und dem Einsatz des Bohrers vergeht. Im Normalfall wird man vom Zahnarzt nach etwa fünf, sechs Minuten bereits gefragt, ob man schon ein Taubheitsgefühl spürt ... und dann geht es los. Und genau auch diese eigentlich viel zu kurze Zeitspanne ist der Grund, weshalb man zumeist noch Beschwerden erlebt, wenn der Bohrer den Nerv oder den Zahnhals trifft – was jedoch deutlich abnimmt, je länger die Behandlung dauert.
Zu guter Letzt: meine Frage „Wie naiv muss man sein?“ stellt weder einen Verstoß gegen die „Netiquette“ dar, noch ist sie eine Beleidigung – und „angegangen“ habe ich auch keinen Nutzer.
Oder muss man als Neuling hier erst einmal 15 oder 20 Harmonie betonte Beiträge schreiben, um sein Missfallen über schwammige, unklare Aussagen und irrige Annahmen bzw. Schlussfolgerungen kundzutun?
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