Der dreifache Satz fürs Krallen schneiden beim Heimtier beträgt 15,39€ plus MwSt., also 18,31 €. Sie ist also mit 17,84 € noch im rechtlichen Rahmen.
Warum die TÄ allerdings mit dem fast dreifachen Satz Krallenschneiden berechnet, wenn du nicht außerhalb der regulären Sprechzeiten dort warst, ist mir auch nicht klar.
Da hilft ein nettes Nachfragen in der Regel![]()



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