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Thema: Welche Angaben muss ein Tierarzt in den Impfpass eintragen?

  1. #41
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.922

    Standard

    Zitat Zitat von Katharina Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Man impft Nobivac und Filavac entweder an einem Tag oder mit 14 Tagen Zeitabstand.
    Da Nobivac 21 Tage zum Impfstoffaufbau benötigt, wären 14 Tage bei Erstimpfung Nobivac zu kurz.
    Natürlich: Ich hätte erwähnen müssen das man normalerweise bei getrennter Gabe mit Filavac beginnt und nicht mit Nobivac. Am sichersten ist aber eh die Impfe an einem Tag mit Filavac und Nobivac.
    Geändert von Alexandra K. (24.03.2020 um 18:17 Uhr)

  2. #42
    Benutzer
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    Ort: Saarland
    Beiträge: 36

    Standard

    Die Antwort des Herstellers des 2. Impfstoffes ist nun auch eingegangen. Sie besagt, dass korrekt geimpft wurde und somit erneute Impfungen nicht erforderlich seien.
    Man wollte wissen, womit ich meine Zweifel begründe?
    Somit hat sich eine Anfrage zur Kostenerstattung an die Praxis, damit ich alle Impfungen wiederholen kann, erledigt.
    Ich kann nur auf die Ausstellung eines neuen Impfpasses bei dem 2. Tier bestehen, in dem alle erforderlichen Angaben gemacht werden, vorallem Chragennummer und Verfalldatum.

    Mein Dank gilt allen die hier geantwortet und diskutiert haben.

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