Leider ist die berufliche Bezeichnung Tierheilpraktiker nicht gesetzlich geschùtzt und es gibt auch keinen gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsweg oder Qualifikationen.
Bis heute kann sich leider jeder Tierheilpraktiker nennen um daraus einen finanziellen Vorteil zu ziehen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Tierheilpraktiker
Ein Tierheilpraktiker ist nicht einem Tierartzt ( der/die Abitur, ein langjähriges Studium, und minimum ein Praxisjahr beim Tierartzt absolviert hat, eine erfolgreiche Doktorarbeit geschrieben hat und sich ein Leben lang durch gesetztlich anerkannte Seminare weiterbilden muss) gleichzusetzes.
Unseriös ist hier den Besuch bei einem THP dem Besuch bei einem quälifizierten TÄ gleichzusetzen.
Wie schon gesagt stehe ich prinzipiell Leistungen die von jemanden empfohlen werden, der daraus einen finanziellen Nutzen zieht sehr skeptisch gegenüber.
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