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Thema: WILDKANINCHEN-artgerechte Haltung und Beschaffung? habt ihr Tipps?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von iNie
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    Gefunden:

    http://www.sweetrabbits.de/wildtiere.html

    "Hinzu kommt, dass man sich mit der unnötigen und unbedachten Aufnahme von Wildtieren strafbar machten kann! Jeglicher Hinweis in diese Richtung wird von der Polizei verfolgt: "Wilddieberei" ist für die Polizei ein Begriff aus der organisierten Kriminalität. Im Bundesnaturschutzgesetz §39 ist festgeschrieben, dass kein wild lebendes Tier mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund zu fangen oder zu töten ist. §45 Abs. 5 besagt, dass die Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Tiere unter Berücksichtigung des Jagdrechts möglich ist. Die Tiere müssen dann aber so früh wie möglich wieder freigelassen werden.
    "

    Ich schaue später mal die Gesetze durch.

    Der Mann aus der Anzeige hat mir im Übrigen geantwortet, ich solle doch den ansässigen Jagdverein mit ins Boot nehmen.
    Und Falkner würden immer gern Wildkaninchen nehmen
    Durch die verbreiteten Kaninchenkrankheiten gebe es nur noch wenige Wildkaninchen...

    Das nimmt alles Züge an, die ich keinesfalls unterstützen werde, und das sollte auch der Nabu nicht tun.
    Geändert von iNie (14.04.2018 um 07:40 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Simmi14
    Registriert seit: 23.02.2010
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    Beiträge: 7.955

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    Dieser Jäger/ Züchter ist ja ein ganz abschreckendes Beispiel. Der NABU sollte es auch echt besser wissen!
    Schau erstmal genauer nach den Bedingungen an der Schule...

  3. #3
    PS-Versager
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    Zitat Zitat von iNie Beitrag anzeigen
    Gefunden:

    http://www.sweetrabbits.de/wildtiere.html

    "Hinzu kommt, dass man sich mit der unnötigen und unbedachten Aufnahme von Wildtieren strafbar machten kann! Jeglicher Hinweis in diese Richtung wird von der Polizei verfolgt: "Wilddieberei" ist für die Polizei ein Begriff aus der organisierten Kriminalität. Im Bundesnaturschutzgesetz §39 ist festgeschrieben, dass kein wild lebendes Tier mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund zu fangen oder zu töten ist. §45 Abs. 5 besagt, dass die Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Tiere unter Berücksichtigung des Jagdrechts möglich ist. Die Tiere müssen dann aber so früh wie möglich wieder freigelassen werden.
    "

    Ich schaue später mal die Gesetze durch.

    Der Mann aus der Anzeige hat mir im Übrigen geantwortet, ich solle doch den ansässigen Jagdverein mit ins Boot nehmen.
    Und Falkner würden immer gern Wildkaninchen nehmen
    Durch die verbreiteten Kaninchenkrankheiten gebe es nur noch wenige Wildkaninchen...

    Das nimmt alles Züge an, die ich keinesfalls unterstützen werde, und das sollte auch der Nabu nicht tun.

    Wirst Du diesen verstoß dem Amt nun melden oder nicht?
    Ansonsten mache ich das.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von iNie
    Registriert seit: 05.08.2015
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    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen

    Wirst Du diesen verstoß dem Amt nun melden oder nicht?
    Ansonsten mache ich das.
    Ich suche noch nach der rechtlichen Argumentation... Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass der Mann das einfach machen würde, wenn es verboten wäre.
    Das Bundesnaturschutzgesetz sieht verschiedene Ausnahmen vor... Die muss man erstmal durchblicken...
    Und dann gibt es für Thüringen auch noch ein Landesgesetz, und natürlich ein extra Jagdgesetz, das wieder Ausnahmen für das Naturschutzgesetz billigt.
    Es ist etwas verworren.

    Ich bin im Moment viel unterwegs und kann immer alles nur zwischen Tür und Angel erledigen.

    Du kannst es gern melden.. Die Frage ist: Untere Naturschutzbehörde oder Vet-amt? Aktion-Reaktion... was wird die Folge sein ohne entsprechende Argumente?
    Wenn du allerdings schon Erfahrungen mir solchen Anzeigen hast, dann gern.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von iNie
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    Damit ihr mal einen Eindruck vom Gesetztestext erhaltet:

    Paragraph 39 Bundesnaturschutzgesetz

    (1) Es ist verboten,
    1.
    wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
    2.
    wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
    3.
    Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.


    Hier geht es schon mit den Ausnahmen los:

    (2) Vorbehaltlich jagd- oder fischereirechtlicher Bestimmungen ist es verboten, wild lebende Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur zu entnehmen. Die Länder können Ausnahmen von Satz 1 unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 7 oder des Artikels 14 der Richtlinie 92/43/EWG zulassen.

    Hier mal aus dem genannten Par. 45(7):

    (7) Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden sowie im Fall des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen

    3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung


    § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
    (1) Von den Besitzverboten sind, soweit sich aus einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 5 nichts anderes ergibt, ausgenommen
    1.
    Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die rechtmäßig
    a)
    in der Gemeinschaft gezüchtet und nicht herrenlos geworden sind
    ,



    Könnte in diesem Falle zutreffen, dass er als Jäger Wildkaninchen züchtet.
    Geändert von iNie (15.04.2018 um 11:41 Uhr)

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von iNie
    Registriert seit: 05.08.2015
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    Nachtrag:

    Wildkaninchen stehen nicht auf dieser Liste: Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG.

    Lediglich auf der Vorwarnliste der Roten Liste.

    Im Jagdgesetz lässt sich nichts dazu finden.

    Ich habe jetzt nochmal im Internet nach dem Thema "Wildkaninchen züchten" gesucht, aus mehreren Foren geht hervor, dass dieses wohl nicht verboten ist...
    Es ist gruselig zu lesen, wie Jäger diese Tiere einsetzen in der Ausbildung Ohne jeden Respekt und verachtend...

    Ich kenne jemand, der legalerweise auch Jagdfasane züchtet. Das sind ja auch wildlebende Tiere.
    Ich kann mir also vorstellen, dass auch es legal ist Wikas zu züchten.
    Leider finde ich dazu keinen Gesetzestext.

    Wenn jemand noch eine Idee hat, gern her damit.


    Mausefusses: Möchtest du die Meldung trotzdem machen? Leider habe ich auch nichts weiter als die Seite aus der Kleinanzeige. Er hat keinen Namen angegeben.

  7. #7
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
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    Ich kümmere mich darum!
    Habe auch schon alle Daten mit Namen und Adresse.
    Geändert von Alexandra K. (15.04.2018 um 13:17 Uhr)

  8. #8
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Ich kümmere mich darum!
    Habe auch schon alle Daten mit Namen und Adresse.
    Liebe Grüße
    Charley aka Heroi

    Hasi, Schnuckey, Sira, Tiara - niemals vergessen & immer geliebt

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von iNie
    Registriert seit: 05.08.2015
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    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Ich kümmere mich darum!
    Habe auch schon alle Daten mit Namen und Adresse.
    Super ich danke dir, nein es besteht kein weiterer Kontakt mit ihm.

    Dann kläre ich die Woche die Sache mit der Schule.

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