Gefunden:
http://www.sweetrabbits.de/wildtiere.html
"Hinzu kommt, dass man sich mit der unnötigen und unbedachten Aufnahme von Wildtieren strafbar machten kann! Jeglicher Hinweis in diese Richtung wird von der Polizei verfolgt: "Wilddieberei" ist für die Polizei ein Begriff aus der organisierten Kriminalität. Im Bundesnaturschutzgesetz §39 ist festgeschrieben, dass kein wild lebendes Tier mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund zu fangen oder zu töten ist. §45 Abs. 5 besagt, dass die Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Tiere unter Berücksichtigung des Jagdrechts möglich ist. Die Tiere müssen dann aber so früh wie möglich wieder freigelassen werden.
"
Ich schaue später mal die Gesetze durch.
Der Mann aus der Anzeige hat mir im Übrigen geantwortet, ich solle doch den ansässigen Jagdverein mit ins Boot nehmen.
Und Falkner würden immer gern Wildkaninchen nehmen
Durch die verbreiteten Kaninchenkrankheiten gebe es nur noch wenige Wildkaninchen...
Das nimmt alles Züge an, die ich keinesfalls unterstützen werde, und das sollte auch der Nabu nicht tun.
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