Zitat Zitat von Stefanie M. Beitrag anzeigen

was meinst du mit Grenzbebauung?
Es gibt tatsächlich Bestimmungen, die besagen, wie viele Meter (z.B. Garage, Gartenhütte...) direkt an der Grenze bebaut werden dürfen. Und das Volumen eines Baus ist auch festgelegt.


Dies kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Das letzte Wort hat allerdings immer die Gemeinde. Bei uns gibt es z.B. einen Bebauungsplan, der über der bayerischen Bauordnung steht.

Ich habe bei uns in der Gemeinde auch gefragt, ob und wie ich das Gehege bauen darf. Das Problem ist, dass es in der Regel nix schriftl. zu Kaninchengehegen gibt (die meisten habem halt leider immer noch einen handelsüblichen Stall im Garten stehn u der stört halt niemanden).

Bei uns waren sie recht entspannt auf der Gemeinde. ..dort meinten sie, ich solle es am besten mit den Nachbarn besprechen, zur Not könnten sie mir auch eine offizielle Genehmigung erteilen.
Aber bürokratischer Aufwand will ja keiner

Am besten also immer beides...mit den Nachbarn und der Gemeinde reden.