Zurückbringen würde bei einem TA, der das übersehen hat, eventuell Euthanasie bedeuten. Zu einer Zweitmeinung rate ich immer gerne, meine TÄ kennst du ja inzwischen, das wäre dann mein Rat. Und da wäre es Herr. Dr. B.
Zurückbringen würde bei einem TA, der das übersehen hat, eventuell Euthanasie bedeuten. Zu einer Zweitmeinung rate ich immer gerne, meine TÄ kennst du ja inzwischen, das wäre dann mein Rat. Und da wäre es Herr. Dr. B.
Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de
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