Hallo liebe User,
wie sicher schon Einige von euch mitbekommen haben, gibt es eine neue Arzneimittelverordnung, die vor Allem für uns als Kaninchenbesitzer sehr von Bedeutung ist.
Die neue Verordnung verbietet es, dass z.B. Kaninchen mit einem Medikament behandelt werden, welches nicht für diese Tierart zugelassen ist. Der TA muss offiziell zunächst "alle" zugelassenen Varianten der Wirkstoffklasse bzw. des Wirkungsspektrums versucht haben, bevor er ein nicht zugelassenes Medikament (bzw. nur für Hund, Katze, Rind, Schwein o.ä. zugelassen) anwenden darf.
Aufgrund dieser Tatsache ging es schon einigen Haltern so, dass sie z.B. Panacur gegen Kokzidien bekamen. Uns ist Allen bekannt, dass Panacur keinerlei Wirkung gegen Kokzidien aufweist. Da Baycox (Toltrazuril) aber nicht für Kaninchen zugelassen ist, neigen manche Tierärzte dazu, zunächst ein zugelassenes Antiparasitikum anzuwenden, obwohl dieses bekanntermaßen nicht gegen diese Parasitenart hilft.
Wir hatten u.a. auf der Messe Nürnberg Kontakt zu einem Tierarzt (http://www.tierarzt-milz-baba-gepp.de/, ASP: Dr. Baba), der sich mit diesem Thema sehr intensiv beschäftigt hat. Daher möchten wir diese Erkenntnisse gerne mit euch teilen.
Wir erfuhren, dass Tierärzte prinzipiell weiterhin alles verschreiben und anwenden können, sie müssen sich nur die Mühe machen, diese bei einer Arzneimittelprüfung auch gut begründen zu können! Das ist wichtig.
Das heißt, wenn ein Kaninchen z.B. mit chronischen Kieferabszessen oder eitrigen Geschehen mit einem Penicillin behandelt wird, kann der Tierarzt dies tun, muss aber den so genannten "Therapienotstand" begründen. Das heißt, er muss nachweisen können, dass andere, zugelassene Antibiotika keine Wirkung zeigen/zeigten (z.B. per Antibiogramm oder der Krankenakte des Tieres).
Beim Thema Kokzidien kann der Tierarzt den Therapienotstand im Grunde sehr einfach begründen, denn es gibt kein für Kaninchen zugelassenes Kokzidiostatikum. Daher darf er selbstverständlich die gängigen Medikamente wie Baycox, Kokzidiol, usw. einsetzen.
Weshalb wir diesen Text schreiben ist: Lasst euch bitte nicht einfach abwimmeln, wenn euer Tierarzt sagt, er dürfe euren Kaninchen Medikament xy nicht verabreichen oder verschreiben. Die Tierärzte haben nun zwar mehr Verwaltungsaufwand und müssen sich vermehrt rechtfertigen, wenn es zu einer Arzneimittelprüfung kommt, sie dürfen aber sehr wohl weiterhin mit der Begründung des Therapienotstandes Medikamente zur Behandlung einsetzen, die nicht für Kaninchen zugelassen sind.
Sprecht mit euren Tierärzten darüber, macht klar, warum ihr z.B. ein Penicillin zum Einsatz kommen lassen möchtet, gebt diese Infos weiter!
Damit unsere Mümmler auch weiterhin die medizinische, wirksame Hilfe erhalten, die sie brauchen.
LG Tanja im Namen des Presseteams
Lesezeichen