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Thema: Rauchmelder Fehlalarm bei freier Wohnungshaltung

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Aktive Avatar von Dina
    Registriert seit: 28.11.2013
    Ort: NRW
    Beiträge: 3.202

    Standard

    Die Frage hab ich mir auch schon gestellt, wer dann für das Ausrücken der Feuerwehr aufkommt, oder ob das dann nicht bezahlt muss.
    Kann mir aber nicht vorstellen, dass das nichts kostet.
    Wer kommt dann dafür auf? Weiß das jemand?

  2. #2
    Nicole
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Dina Beitrag anzeigen
    Die Frage hab ich mir auch schon gestellt, wer dann für das Ausrücken der Feuerwehr aufkommt, oder ob das dann nicht bezahlt muss.
    Kann mir aber nicht vorstellen, dass das nichts kostet.
    Wer kommt dann dafür auf? Weiß das jemand?
    Dazu müsste man mal einen Feuerwehrmann befragen. Ich schreib mal meinen Bruder an, wie die es handhaben, wenn die wg eines Fehlalarms ausrücken müssen

  3. #3
    Nicole
    Gast

    Standard

    Mein Bruder, als mitglied der freiwilligen Feuerwehr meint, das die Haftpflichtversicherung in solchen Fällen einspringt.

    Auf keinen fall muss man als Eigentümer/Mieter selber für die Kosten aufkommen

  4. #4
    Banausenbändigerin Avatar von inwi
    Registriert seit: 20.07.2015
    Ort: NRW zwischen Aachen + Heinsberg
    Beiträge: 3.052

    Standard

    Mein Mann hat mir das Feuerwehr-Einsatzkosten-Prinzip kürzlich mal erklärt.
    Demnach ist das Ausrücken der Feuerwehr kostenlos, wenn es auf einen Fehlalarm durch einen Rauchmelder verursacht wurde.

    Und weil es keinen "Einsatz" gab, muss auch keiner bezahlt werden!

    Lästig sind dauernde Fehlalarme aber auch für die Feuerwehr
    Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,
    sondern auch für das, was man nicht tut.

    -Laotse-

  5. #5
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.216

    Standard

    Richtig! Der Einsatz ist für alle kostenlos, evtl. Schäden an Haustür oder Fenster zahlt der Vermieter.
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  6. #6
    *Gast*
    Gast

    Standard

    oh, bei einer Freundin von mir hat die Feuerwehr mal die Tür aufgebrochen, weil sie schwer krank in der Wohnung lag. Auf den Kosten für die kaputte Tür ist sie sitzengeblieben, die waren wohl ziemlich heftig, und es war eine Mietwohnung (vermutlich war sie nicht haftpflichtversichert).

  7. #7
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.216

    Standard

    Das muss wie gesagt immer der Vermieter bezahlen. Der hat dafür auch eine Versicherung.
    Wenn sie es dort allerdings nicht geltend macht muss man leider "selber schuld" sagen...
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

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