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Thema: Myxo Wildkaninchen

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
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    Beiträge: 2.290

    Standard

    Zitat Zitat von Teddy Beitrag anzeigen
    Zudem das kostenfrei gemacht wird bei Wildtieren.
    Ein Gerücht, dass sich hartnäckig hält. Ich dachte das früher auch
    Es gibt wohl einen Ehrenkodex, wonach TÄ in der Regel kostenlos behandeln, aber das müssen sie nicht.

    Aktuelle Info von der Bundestierärztekammer:
    http://schutz-der-waschbaeren.de/fra...tet-das-etwas/


    Zitat Zitat von Teddy Beitrag anzeigen
    Genick brechen finde ich nicht akzeptabel.
    Ist eh verboten

    §4 Töten von Tieren
    „(1)[...] Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“ Im §4 sind damit Tierärzte, Metzger im Zusammenhang mit der Schlachtung und Jäger im Zusammenhang mit der „waidgerechten Jagdausübung“ angesprochen. Es muss ein offizieller Lesistungsnachweis in Form eines Studiums, einer abgeschlossenen Ausbildung oder eines Jagdscheines vorhanden sein. Niemand sonst darf ein Wirbeltier töten!

    Quelle:http://www.tieraerzte-aichach.de

    Am besten wäre es den zuständigen Jäger zu informieren, denn ein Wildkaninchen fangen oder töten ist auch verboten und kann ein Bußgeld von bis zu 5000€ nach sich ziehen.
    https://tierschutz.bussgeldkatalog.org/kaninchen-hase/
    Geändert von sanny_picco (23.05.2016 um 18:54 Uhr)
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Simmi14
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    Beiträge: 7.901

    Standard

    Die Tierarztpraxen hier am Ostpark machen es kostenlos, freuen sich aber über eine kleine Spende. Die kommt dann auch Igeln mit Hundebissen usw. zugute...

  3. #3
    Fluffys
    Gast

    Standard

    Also der Tierarzt hat das erste Tier kostenfrei eingeschläfert, aber es scheinen dort wirklich einige Kaninchen zu verenden so dass sie wirklich oft in die Praxis fahren müsste, wie gut das ist ständig Myxo Tiere in die Praxis zu bringen, ich weiß auch nicht..
    Ich habe ihr das mit dem Jagdpächter geschrieben und dass ich für den Notfall wohl einfach ein Käfiggitter Oberteil besorgen würde, und wenn wieder ein sterbendes Kaninchen im Garten oder daneben liegt wo schon Vögel dran gehen, vielleicht einfach drüber stellen, so dass es wenigstens nicht noch schlimmer sterben muss

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
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    Beiträge: 2.290

    Standard

    Zitat Zitat von Fluffys Beitrag anzeigen
    Also der Tierarzt hat das erste Tier kostenfrei eingeschläfert, aber es scheinen dort wirklich einige Kaninchen zu verenden so dass sie wirklich oft in die Praxis fahren müsste, wie gut das ist ständig Myxo Tiere in die Praxis zu bringen, ich weiß auch nicht..
    Ich habe ihr das mit dem Jagdpächter geschrieben und dass ich für den Notfall wohl einfach ein Käfiggitter Oberteil besorgen würde, und wenn wieder ein sterbendes Kaninchen im Garten oder daneben liegt wo schon Vögel dran gehen, vielleicht einfach drüber stellen, so dass es wenigstens nicht noch schlimmer sterben muss


    So würd ich's dann auch machen...
    LG Sandra

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  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge: 6.303

    Standard

    Zur rechtlichen Frage: Hier gibt es rein rechtlich sogar eine Ausnahme vom Tierschutzgesetz: Die unaufschiebbare Nottötung.

    Diese liegt vor, wenn ein Tier so schwer erkrankt oder verletzt ist, dass es definitiv stirbt und man sein Leiden verkürzt. Dann ist die Nottötung berechtigt, legal und sinnvoll.

    Nur ein solcher Notfall rechtfertigt eine Verletzung des Paragraphen im Hinblick auf den Tierschutz.

    Die Person muss allerdings über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen - was in der Regel gesetzlich neben dem TA z.B. ein Jäger ist.
    Geändert von Anja S. (23.05.2016 um 19:16 Uhr)


    Liebe Grüße, Anja

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
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    Standard

    Zitat Zitat von Anja S. Beitrag anzeigen
    Zur rechtlichen Frage: Hier gibt es rein rechtlich sogar eine Ausnahme vom Tierschutzgesetz: Die unaufschiebbare Nottötung.

    Diese liegt vor, wenn ein Tier so schwer erkrankt oder verletzt ist, dass es definitiv stirbt und man sein Leiden verkürzt. Dann ist die Nottötung berechtigt, legal und sinnvoll.

    Nur ein solcher Notfall rechtfertigt eine Verletzung des Paragraphen im Hinblick auf den Tierschutz. Ich bin als Tierheilpraktiker sogar dazu verpflichtet (und könnte es gar nicht bei jedem Tier, wenn's größer als ein Kaninchen ist - es könnte ja auch 'ne Kuh sein ).
    "Grundsätzlich muss bei jedem verunfallten, jagdbaren Wildtier, das dem Jagdrecht in Deutschland unterliegt, der zuständige Jagdpächter oder Revierförster (nicht irgendein Jäger!) verständigt und involviert werden, da dieser juristisch das Eigentumsrecht an den Tieren besitzt. Alles andere ist strafbare Wilderei! Ausschließlich dieser Jagdpächter/ Revierförster entscheidet letzten Endes über das Tier. Bei schwer verletzten Tieren kann eine Nottötung auch durch die Polizei oder einen anderen Jäger vorgenommen werden, bzw. geeignete Personen können/müssen diese fachgerecht vornehmen."
    Quelle: http://www.tierheilpraktiker.de

    Ich versteh das so, dass ich als Laie so eine Nottötung nicht durchführen dürfte, oder lieg ich da falsch?
    LG Sandra

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  7. #7
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Nein, das ist richtig - ein Laie darf es nicht, da es "fachgerecht" durchgeführt werden muss, und ein Laie diese geforderten "Fähigkeiten und Kenntnisse" in der Regel nicht besitzt.

    Und ja, natürlich ist die Eigentumslage zu beachten. Es ist überhaupt alles an gesetzlichen Vorgaben zu beachten, wenn ausreichend Zeit ist, ein TA informiert werden kann usw. Wenn es jedoch keine Möglichkeit gibt, dies alles herauszufinden und das Tier unmittelbar vom Tod bedroht ist - bei einem Unfall, herausragenden Knochenstücken, auch Ersticken o.ä. - dann darf diese "unaufschiebbare Nottötung" außer von einem TA auch von Personen mit diesen Kenntnissen durchgeführt werden.


    Liebe Grüße, Anja

  8. #8
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.125

    Standard

    Aufgrund meiner eigenen Kaninchen plus der Wildies im Garten würde mich interessieren, wo genau in Hamburg dieser Ausbruch zur Zeit ist..



    Zum Thema "Nottötung".. vor sehr vielen Jahren war ich mal auf einem Campingplatz an der Ostsee wo extrem (!) Myxo ausgebrochen war... 20 halbtote Tiere pro Tag waren normal.
    Dort waren einge Leute die diesen Tieren tasächlich mit einem Griff plus der Handkante (sorry) das Genick gebrochen haben um ihr Leiden zu beenden..
    Nicht schön anzusehen, aber schnell und effektiv.

    Vor knapp zwei Jahren hatten wir ein schwer an Myxo erkranktes Kaninchen im Vorgarten... kein Stadtjäger o.ä. war zu erreichen und als ich mich nach unzähligen erfolglosen Telefonaten entschlossen hatte es doch anzufassen (hatte ja Angst um meine beiden, einer davon Schnupfer) und in die TK zu fahren, hab ich es nicht mehr gefunden...
    Geändert von feiveline (23.05.2016 um 22:30 Uhr)
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  9. #9
    Fluffys
    Gast

    Standard

    Der Ausbruch ist grad hier:

    22309, Barmbek/ Steilshoop, Bramfeld.

  10. #10
    Gast**
    Gast

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    Zitat Zitat von sanny_picco Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Teddy Beitrag anzeigen
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