Katharina, nachdem was ich inzwischen recherchiert habe, ist es wohl doch nicht so einfach. Denn als Patientenbesitzer bezahlt man nicht die RöBis, sondern die "Diagnostik mittels Röntgenbild". Der TA ist Inhaber der "Bildrechte" muss sie nicht aushändigen.
In unserem Fall bräuchte er das auch nicht, weil er durch das digitale Röntgen ja nur eine Kopie fertigen müsste. Aber dafür findet diese Klinik seit nun fast 2 Monaten ständig neue Ausreden. Obwohl die Bilder zu unserem Haus-TA sollten!
Unser Haus-TA nannte das "typisch" für diese Klinik und will nun selbst die Bilder und auch die Befunde anfordern. Er nannte es aber "Glücksache", ob er das auch tatsächlich von dort bekommt. Am Freitag hatte man ihm nur den Laborbericht per Fax geschickt - kein Begleitschreiben, Befund oder sonstwas.
Mit dem Schwachsinn zusätzlicher Röntgenstrahlen hast du natürlich recht.
Aber genauso schwachsinnig finde ich es, dass kein mehrschichtiges Kopfröntgen gemacht wurde - obwohl ich das ausdrücklich gewünscht hatte. Um weitere RöBis werde wir daher wohl so oder so nicht drumrum kommen.
Selbst wenn die Geschichten mit der Entwicklerflüssigkeits tatsächlich wahr sein sollten, dann ist es wohl mit der Sorgfalt nicht so weit her, wenn das häufiger passiert.
Bleibt nur zu hoffen, dass das bei den Tieren nicht auch so ist.
Um mit einem TA zu diskutieren, fehlt mir sowieso das Fachwissen. Aber sich gemeinsam beraten und auch (kritische) Rückfragen stellen, sollte jeder TA verkraften können. Ich habe aber auch schon bei Humanmedizinern gelernt, wann ich mir besser auf die Zunge beiße, weil es sowieso nichts bringt. Und dann den Arzt gewechselt.
Nur sind die Zahn-TA ja leider nicht so dicht gesät, wie die Humanmediziner.
Irgendeinen Kompromiss werde ich da wohl finden müssen, und der soll nicht zulasten der fachlichen Kompetenz -und somit der Tiere- gehen.


 
			
			 
 
				 Zitat von Katharina
 Zitat von Katharina
					
 ), ein anderer TA sie aber anfordern kann und sie diesem nicht verweigert werden dürfen. Es wäre ja Schwachsinn ein Lebewesen zusätzlichen Röntgenstrahlen auszusetzen, wenn ein aktuelles Bild vorliegt.
), ein anderer TA sie aber anfordern kann und sie diesem nicht verweigert werden dürfen. Es wäre ja Schwachsinn ein Lebewesen zusätzlichen Röntgenstrahlen auszusetzen, wenn ein aktuelles Bild vorliegt. 
					
					
					
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