Da du die Röntgenbilder bezahlt hast, hast du auch einen Anspruch darauf. Es ist aber wohl so, dass der TA sie dir persönlich nicht aushändigen muss (habe leider die schlüssige Erklärung meines TA nicht mehr präsent), ein anderer TA sie aber anfordern kann und sie diesem nicht verweigert werden dürfen. Es wäre ja Schwachsinn ein Lebewesen zusätzlichen Röntgenstrahlen auszusetzen, wenn ein aktuelles Bild vorliegt.
Was mir allerdings schon passiert ist, meine TÄ haben die Rö-Bilder angefordert und der ausstellende TA hat behauptet es wäre ihm Entwicklerflüssigkeit darüber gelaufen und die Bilder somit unbrauchbar. Da er das Gleiche bei einer Bekannten von mir auch erzählt hat, gehe ich fast davon aus dass es keine Bilder gab, mir wurden sie nämlich nicht erklärt. Leider ist dieser TA auch bekannt dafür, dass er nicht mit Patientenhaltern diskutieren möchte, daher werde ich ihn nie mehr aufsuchen, auch wenn er gut bei Zähnen ist.


), ein anderer TA sie aber anfordern kann und sie diesem nicht verweigert werden dürfen. Es wäre ja Schwachsinn ein Lebewesen zusätzlichen Röntgenstrahlen auszusetzen, wenn ein aktuelles Bild vorliegt.

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