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Thema: Neue Arzneimittelverordnung: Infos für Kaninchenhalter

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tanja B.
    Registriert seit: 21.12.2010
    Ort: 26954 Nordenham
    Beiträge: 5.756

    Standard Neue Arzneimittelverordnung: Infos für Kaninchenhalter

    Hallo liebe User,

    wie sicher schon Einige von euch mitbekommen haben, gibt es eine neue Arzneimittelverordnung, die vor Allem für uns als Kaninchenbesitzer sehr von Bedeutung ist.
    Die neue Verordnung verbietet es, dass z.B. Kaninchen mit einem Medikament behandelt werden, welches nicht für diese Tierart zugelassen ist. Der TA muss offiziell zunächst "alle" zugelassenen Varianten der Wirkstoffklasse bzw. des Wirkungsspektrums versucht haben, bevor er ein nicht zugelassenes Medikament (bzw. nur für Hund, Katze, Rind, Schwein o.ä. zugelassen) anwenden darf.

    Aufgrund dieser Tatsache ging es schon einigen Haltern so, dass sie z.B. Panacur gegen Kokzidien bekamen. Uns ist Allen bekannt, dass Panacur keinerlei Wirkung gegen Kokzidien aufweist. Da Baycox (Toltrazuril) aber nicht für Kaninchen zugelassen ist, neigen manche Tierärzte dazu, zunächst ein zugelassenes Antiparasitikum anzuwenden, obwohl dieses bekanntermaßen nicht gegen diese Parasitenart hilft.

    Wir hatten u.a. auf der Messe Nürnberg Kontakt zu einem Tierarzt (http://www.tierarzt-milz-baba-gepp.de/, ASP: Dr. Baba), der sich mit diesem Thema sehr intensiv beschäftigt hat. Daher möchten wir diese Erkenntnisse gerne mit euch teilen.
    Wir erfuhren, dass Tierärzte prinzipiell weiterhin alles verschreiben und anwenden können, sie müssen sich nur die Mühe machen, diese bei einer Arzneimittelprüfung auch gut begründen zu können! Das ist wichtig.
    Das heißt, wenn ein Kaninchen z.B. mit chronischen Kieferabszessen oder eitrigen Geschehen mit einem Penicillin behandelt wird, kann der Tierarzt dies tun, muss aber den so genannten "Therapienotstand" begründen. Das heißt, er muss nachweisen können, dass andere, zugelassene Antibiotika keine Wirkung zeigen/zeigten (z.B. per Antibiogramm oder der Krankenakte des Tieres).
    Beim Thema Kokzidien kann der Tierarzt den Therapienotstand im Grunde sehr einfach begründen, denn es gibt kein für Kaninchen zugelassenes Kokzidiostatikum. Daher darf er selbstverständlich die gängigen Medikamente wie Baycox, Kokzidiol, usw. einsetzen.

    Weshalb wir diesen Text schreiben ist: Lasst euch bitte nicht einfach abwimmeln, wenn euer Tierarzt sagt, er dürfe euren Kaninchen Medikament xy nicht verabreichen oder verschreiben. Die Tierärzte haben nun zwar mehr Verwaltungsaufwand und müssen sich vermehrt rechtfertigen, wenn es zu einer Arzneimittelprüfung kommt, sie dürfen aber sehr wohl weiterhin mit der Begründung des Therapienotstandes Medikamente zur Behandlung einsetzen, die nicht für Kaninchen zugelassen sind.
    Sprecht mit euren Tierärzten darüber, macht klar, warum ihr z.B. ein Penicillin zum Einsatz kommen lassen möchtet, gebt diese Infos weiter!

    Damit unsere Mümmler auch weiterhin die medizinische, wirksame Hilfe erhalten, die sie brauchen.

    LG Tanja im Namen des Presseteams
    Geändert von Tanja B. (04.01.2016 um 12:20 Uhr)

  2. #2
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.125

    Standard

    Ich hol den Thread mal eben wieder hoch...

    Ich "musste" heute bei meiner TÄ eine Erklärung unterschreiben, dass meine Tiere nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Nach ihrer Aussage (vereinfacht geschrieben) bedeutet dieses, dass sie weiterhin alle Medis wie früher verabreichen/mitgeben darf, es muss allerdings, wie oben geschrieben, ein Therapienotstand vorliegen..

    Vielleicht einfach mal den behandelnden TA nach einer solchen Erklärung fragen wenn er meint irgendetwas nicht verschreiben zu können oderr zu "dürfen"..
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  3. #3
    Astrid Avatar von asty
    Registriert seit: 05.12.2011
    Ort: Rheine
    Beiträge: 4.299

    Standard

    Habe von meiner TÄin erfahren, dass sie kein selbst umgefülltes orales Baytril mehr rausgeben darf. Sie müsste dann jedes Mal die ganze Flasche verkaufen.

    Daher nutzt sie die Injektionslösung oder Marbocyl, da dieses noch abgefüllt werden darf.
    Geändert von asty (13.04.2016 um 00:20 Uhr)

  4. #4
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
    Registriert seit: 15.08.2006
    Ort: Kölsche Toskana
    Beiträge: 19.636

    Standard

    Mein TA hat es mir genau anders herum erklärt, er dürfe nur die Menge für den tatsächlichen Bedarf abgeben, damit mit einer kompletten Flasche kein Missbrauch betrieben werden kann. Er muss es aber steril abfüllen, eine Rückgabe der Gebinde ist nicht mehr möglich (früher habe ich die Flaschen wieder abgegeben und die wurden autoklaviert).
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  5. #5
    Du fehlst uns jeden Tag....
    Registriert seit: 31.07.2012
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    Standard

    Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
    Ich hol den Thread mal eben wieder hoch...

    Ich "musste" heute bei meiner TÄ eine Erklärung unterschreiben, dass meine Tiere nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Nach ihrer Aussage (vereinfacht geschrieben) bedeutet dieses, dass sie weiterhin alle Medis wie früher verabreichen/mitgeben darf, es muss allerdings, wie oben geschrieben, ein Therapienotstand vorliegen..

    Vielleicht einfach mal den behandelnden TA nach einer solchen Erklärung fragen wenn er meint irgendetwas nicht verschreiben zu können oderr zu "dürfen"..
    Für mein Pferd musste ich das im letzten Jahr schon machen, da sie ein Medikament aus der
    Humanmedizin bekommt. Für ihre Krankheit gibt es keines in der Tiermedizin.

  6. #6
    Du fehlst uns jeden Tag....
    Registriert seit: 31.07.2012
    Ort: Auf´m Dorf
    Beiträge: 500

    Standard

    Zitat Zitat von asty Beitrag anzeigen
    Habe von meiner TÄin erfahren, dass sie kein selbst umgefülltes orales Baytril mehr rausgeben darf. Sie müsste dann jedes Mal die ganze Flasche verkaufen.

    Daher nutzt sie die Injektionslösung oder Marbocyl, da dieses noch abgefüllt werden darf.
    Meine füllt mir alles in Spritzen oder dergleichen, wie ich es benötige.
    Da gab es noch keine Probleme.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
    Ort: Kreis München
    Beiträge: 2.290

    Standard

    Gibt es dafür eine Erklärung? Was steckt hinter dieser Änderung?
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

  8. #8
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
    Registriert seit: 15.08.2006
    Ort: Kölsche Toskana
    Beiträge: 19.636

    Standard

    Angeblich Medikamentenmissbrauch in der Nutztierhaltung. Ich muss unterschreiben, dass meine Großen nicht zum Verzehr gedacht sind.
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
    Ort: Kreis München
    Beiträge: 2.290

    Standard

    Zitat Zitat von Katharina Beitrag anzeigen
    Angeblich Medikamentenmissbrauch in der Nutztierhaltung. Ich muss unterschreiben, dass meine Großen nicht zum Verzehr gedacht sind.
    Angeblich trifft es glaub ich ganz gut...
    Hab zu dem Thema mal ein bissl gegoogelt...

    würde man wirklich Antibiotikaresistenzen vorbeugen wollen, wäre das ja ein gutes Ziel. Wenn dadurch aber kleine Hersteller von Medikamenten pleite gehen, weil sie sich die erweiterten Zulassungen ihrer Mittel nicht leisten können und es homöopathische und naturheilkundliche Mittel generell zur Behandlung von Tieren dann nicht mehr gibt, drängt sich mir doch ganz stark der Verdacht auf, dass die einzigen, die von der neuen Verordnung profitieren die großen Pharmahersteller sind.
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
    Ort: Kreis München
    Beiträge: 2.290

    Standard

    Ich finde leider immer nur den Vorschlag zu dieser Verordnung, wo steht, dass diese Verodnung nun schon so angenommen worden ist?
    Weiss das jemand?
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

  11. #11
    Helfersyndrominhaberin Avatar von Rabea G.
    Registriert seit: 07.07.2009
    Ort: 46242 Bottrop
    Beiträge: 3.871

    Standard

    Eigentlich steht es doch schon fast im Arzneimittelgesetz

    (1) Der Tierarzt darf für den Verkehr außerhalb der Apotheken nicht freigegebene Arzneimittel dem Tierhalter vorbehaltlich besonderer Bestimmungen auf Grund des Absatzes 3 nur verschreiben oder an diesen nur abgeben, wenn 1.sie für die von ihm behandelten Tiere bestimmt sind,

    2.sie zugelassen sind oder sie auf Grund des § 21 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit Abs. 1 in Verkehr gebracht werden dürfen oder in den Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 36 oder § 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 fallen oder sie nach § 38 Abs. 1 in den Verkehr gebracht werden dürfen,
    3.sie nach der Zulassung für das Anwendungsgebiet bei der behandelten Tierart bestimmt sind,

    4.ihre Anwendung nach Anwendungsgebiet und Menge nach dem Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft gerechtfertigt ist, um das Behandlungsziel in dem betreffenden Fall zu erreichen, und
    Quelle: Arzneimittelgesetz, § 56a Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte

    Liebe Grüße von Rabea mit den Katzen Rayne, Ada und Thea

  12. #12
    Neuer Benutzer Avatar von black&grey
    Registriert seit: 26.02.2007
    Ort: BaWü
    Beiträge: 22

    Standard

    Verrückt!

    Und wieso bezweifel ich, dass durch dieses Gesetz der massenhafte Einsatz von AB und Co in Mastanlagen reduziert wird...hmmm... ?!?!?!?!?!
    LG
    Alexandra

  13. #13
    "Hold the Ears stiff" Avatar von nin-fan
    Registriert seit: 25.07.2008
    Ort: Föhren / RLP
    Beiträge: 4.475

    Standard

    Ich bin nicht sicher, ob es hier rein passt .

    Bei FB wird folgende Warnung vor Orniflox und Enrobactin (Ersatz für Baytril) geteilt.
    https://www.facebook.com/tierarztsch...97806493612226

    Scheinbar darf Baytril aufgrund der neuen Verordnung nicht mehr für Kaninchen & Co. eingesetzt werden wegen nicht vorhandener Zulassung? Und stimmt das mit den möglichen Verätzungs-Gefahren bei den "neuen" Medis?
    Man hat nicht ein Herz für Menschen und eines für Tiere.
    Man hat ein einziges Herz oder gar keins.

    - Alphonse de Lamartine -

  14. #14
    Helfersyndrominhaberin Avatar von Rabea G.
    Registriert seit: 07.07.2009
    Ort: 46242 Bottrop
    Beiträge: 3.871

    Standard

    Zitat Zitat von black&grey Beitrag anzeigen
    Verrückt!

    Und wieso bezweifel ich, dass durch dieses Gesetz der massenhafte Einsatz von AB und Co in Mastanlagen reduziert wird...hmmm... ?!?!?!?!?!
    Das Gesetz existiert so schon ewig.
    Kann mir nur vorstellen, dass sie jetzt erst anfangen, die TÄ zu kontrollieren bzw. neue Verordnungen erlassen um einem das Leben noch schwerer zu machen.

    Leiden tun wieder die "Kleinen"(Menschen und Tieren). Die Großen juckt das nicht...

    Geändert von Rabea G. (24.05.2016 um 22:42 Uhr)

    Liebe Grüße von Rabea mit den Katzen Rayne, Ada und Thea

  15. #15
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
    Registriert seit: 15.08.2006
    Ort: Kölsche Toskana
    Beiträge: 19.636

    Standard

    Die tierärztliche Apothekenprüfung hat sich jetzt vom regionalen Vet-Amt auf die Landesbehörde verlagert. Dort sind extra TÄ eingestellt worden, die sich selber finanzieren müssen. Die Apothekenprüfung ist dadurch um ein Vielfaches teurer geworden, was die TÄ in ihren Preisen weitergeben werden. Ob die "neuen Besen besser kehren", sei mal dahingestellt.
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  16. #16
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 11.03.2010
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    Beiträge: 9.031

    Standard

    Ich hole das auch mal wieder hoch:

    Wie sind denn Eure Erfahrungen mit dem Orniflox ? Oder habt Ihr keine ?

    Meine TÄ gibt das Baytril nicht mehr mit...ich habe nun die Flasche Orniflox hier aber habe Bedenken.

    Und ja, ich finde diese große Flüssigkeitsmenge 2x am Tag zu geben.....hm....ich weiß nicht.

    (nicht Flüssigkeit als solche..aber eben mit diesem Wirkstoff/Zusatzstoffen).

    Ich einigen Foren wird beanstandet, dass auch bei Kaninchen per "Schlundsonde" eingegeben werden müsse....(Autoren 2x TÄ, wenn es denn welche sind)..das kann ich mir nun gar nicht vorstellen ..das betrifft doch nur Vögel/Reptilien ?
    Geändert von hasili (03.08.2016 um 13:55 Uhr)

  17. #17
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 11.03.2010
    Ort: Frankfurt
    Beiträge: 9.031

    Standard

    Kann mir jemand mal antworten ?

    Ich weiß jetzt wirklich nicht ob ich das Mittel geben soll...

  18. #18
    Trauert um Amy & Sam Avatar von Petra M.
    Registriert seit: 01.11.2008
    Ort: Herne NRW
    Beiträge: 6.568

    Standard

    Ich habe keine Erfahrung damit

    Aber vielleicht helfen dir die Links

    http://www.kaninchenschutzforum.de/s...ox#post4187737

    http://www.kaninchenschutzforum.de/s...ox#post4156751



    Liebe Grüße Petra
    Fine (25.11.2016) Emma (2.3.2017) Amy (14.05.2019) Sam (2.07.2019) Fussel (01.03.2022)

  19. #19
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.125

    Standard

    Zitat Zitat von hasili Beitrag anzeigen
    Kann mir jemand mal antworten ?
    Ne, kann ich nicht, hab keine Erfahrung damit, meine TÄ gibt mir Baytril.
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  20. #20
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 11.03.2010
    Ort: Frankfurt
    Beiträge: 9.031

    Standard

    Das ist so seltsam...meine gibt es nicht mit weil sie sagt sie darf es nicht.

    Wieso ist es dann überall anders ?

    Darf es denn in der TA-Praxis nach wie vor gespritzt werden ?

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