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Thema: Gehege trotz Eibe?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sylke
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    Bevor ihr hier "Ärger" macht, würde ich mal gemeinsam fragen gehen, ob der Nachbar seinen Baum überhaupt liebt. Vielleicht kann er den ja auch nicht leiden. Und dann kann man sich vielleicht was zusammen überlegen und alle wären glücklich. Zugegeben......das wäre der Idealfall.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Lunaco
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    Zitat Zitat von Sylke Beitrag anzeigen
    Bevor ihr hier "Ärger" macht, würde ich mal gemeinsam fragen gehen, ob der Nachbar seinen Baum überhaupt liebt. Vielleicht kann er den ja auch nicht leiden. Und dann kann man sich vielleicht was zusammen überlegen und alle wären glücklich. Zugegeben......das wäre der Idealfall.
    Genau So haben wir das auch vor. Vielleicht kann man sich ja auch so einigen. Der Nachbar, der sich auch dran stört, meinte er hatte sowieso vor, die überstehenden Äste abzuschneiden bzw. vom Eigentümern des Baums abschneiden zu lassen. Er sagte aber auch, er weiß noch nicht, wer fürs Abschneiden zuständig, ob der Baumeigentümer oder der sich daran stört. Müssen wir uns mal gemeinschaftlich schlau machen.

  3. #3
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
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    Beiträge: 10.118

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    Den Abstand zur Grenze hättet Ihr aber sofort "reklamieren" müssen.... falls er wirklich zu gering ist...
    Auch Laub- bzw. Nadelfall muss von den Nachbarn hingenommen werden.

    Da, wie Sylke schon schrieb, die Eibe unter Naturschutz steht wird der Nachbar auf legalem Weg keine Fällgenehmigung erhalten..
    Geändert von feiveline (27.06.2015 um 13:27 Uhr)
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Lunaco
    Registriert seit: 15.02.2012
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    Beiträge: 1.380

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    Auch wenn wir erst seit 9 Monaten hier wohnen? Schauen wir mal. Es sei denn es ist so wie Sylke schreibt, dass Mindestabstand eventuell in diesem Fall über dem Naturschutz steht.
    Geändert von Lunaco (27.06.2015 um 13:35 Uhr)

  5. #5
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
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    Beiträge: 10.118

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    Ich denke das Bundesnaturschutzgesetz steht weit über einer Rechtsverordnung die das Nachbarschaftsrecht regelt...
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Lunaco
    Registriert seit: 15.02.2012
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    Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
    Ich denke das Bundesnaturschutzgesetz steht weit über einer Rechtsverordnung die das Nachbarschaftsrecht regelt...
    Übel, dass man auch giftige Äste und Nadeln, die quasi direkt über dem eigenen Garten hängen und die munter herabfallen, akzeptieren muss

  7. #7
    Auf den Hund gekommen Avatar von Mottchen
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    alles spekulieren bringt ja nix. Am besten erstmal Nachbarn fragen , ob der sich trennen will vom Baum (eventuelle Kosten könnte man sich ja teilen ) und dann muss man eh zum Grünamt und Genehmigung beantragen
    Für immer im Herzen Mo April 2005-29.12.2013Mottchen Nov 2008-14.01.2015 Herr Lehmann Okt 2011-20.05.2022

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Lunaco
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    So wird's gemacht und ja hast Recht jetzt hören wir am besten erstmal auf zu spekulieren. Ich kann ja mal berichten wie es ausgegangen ist.

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