ich würde gerne wissen, ob die behandlung von Magenüberladungen / Aufgasung inkl. Röntgenbild zur sicheren Diagnose bezahlt werden.
oder sind die ausgeschlossen, wenn früher schon mal Probleme mit Magenüberladungen aufgetreten sind??
und ich möchte nochmal die Frage aufgreifen, wer entscheidet, was notwenig ist oder verhältnismäßig. nur der behandelnde TA oder kann die Versicherung das ablehnen?
muss man über eine Op (z.b. kastra) erst mit der KV reden (oder diese beantragen) oder kann man das einfach in absprache mit dem TA machen und einreichen?
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