Zitat Zitat von Nettimaus Beitrag anzeigen
Zitat Zitat von Katharina M. Beitrag anzeigen
Nebenbei: 40 m² in Sachsen gelten für Garagen
Ja Garagen und Carports und als solches würde ich es auch sehen ...aber es ist ja eh nicht in Sachsen.
Die Bauordnung sieht es aber nicht als Garage, da kein Fahreug abgestellt wird. Die meisten Gartenhäuser, die ich auf Verfahrensfreiheit prüfe, benötigen eine Genehmigung. Allerdings hier in Sachsen, wie du schon sagtest.