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Thema: Baugenehmigung für Außenhaltung in RLP

  1. #1
    Straßenköterbesitzer Avatar von Peppels
    Registriert seit: 27.07.2011
    Ort: Bingen
    Beiträge: 33

    Standard Baugenehmigung für Außenhaltung in RLP

    Da wir vielleicht bald Haus und Garten Besitzer werden, heißt das, das wir natürlich wollen das unsere zwei Fellnasen nächstes Jahr auch was vom Garten haben und dort ein Gehege bekommen. Wir dachten da an ein Gartenhaus+ Auslauf. Und jetzt die spannende Frage: Gibt es hier jemanden aus RLP (Landkreis Mainz-Bingen), der ungefähr weiß, was wir ohne Genehmigung bauen dürfen??? Wenn es soweit ist, werde ich natürlich auf dem Bauamt anrufen, wollte nur mal hören ob von euch da jemand was weiß? Und wie lange es dauert, falls wir eine
    Genehmigung brauchen, bis ein Antrag durch ist und mit was das zusammenhängt. LG

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Katja A.
    Registriert seit: 28.08.2010
    Ort: Zuhause
    Beiträge: 5.024

    Standard

    Hi,soweit ich weiss kommt es darauf an wie gross du bauen möchtest.
    Wir haben 1.80 m hoch gebaut,das ist soweit ich weiss kein Problem.
    Liebe Grüße, Katja
    Live Life
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  3. #3
    Straßenköterbesitzer Avatar von Peppels
    Registriert seit: 27.07.2011
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    Beiträge: 33

    Standard

    1,80m ist ja ausreichend. Habt ihr auch ein Dach oben drauf?

  4. #4
    Benutzer Avatar von Katja L.
    Registriert seit: 07.07.2012
    Ort: St.Ingbert
    Beiträge: 60

    Standard

    Ich bin zwar aus dem Saarland und ich weiß nicht ob da die Bestimmungen ähnlich sind..aber hier darf man bis zu 16m2 umbauter Raum ohne Genehmigung bauen bis zu einer Höhe von 2m.. alles was größer oder höher ist braucht ne Genehmigung..
    mit Dach natürlich!!!!

  5. #5
    Ich entschuldige mich nicht für Kunst! Avatar von Leonie
    Registriert seit: 31.05.2011
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    Beiträge: 82

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    Ich komme zwar nicht aus RLP, da kann es auch durchaus anders geregelt sein, aber hier ist es Abhängig nach dem Wohngebiet.
    Also nicht nur dem Landkreis sondern auch den Siedlungen.

    Mal ein ganz einfaches Beispiel: In unserer Siedlung darf der Zaun zum Nachbarn maximal 1,40m hoch sein. Allerdings dürfen 2m des Zauns 1,90m hoch sein.
    2 Straßen weiter darf der Zaun durchgehend 1,80m hoch sein.
    Genauso ist es bei den Gehegen. In unserer Siedlung brauchte ich ab 1,20m Höhe eine Genehmigung, daher hab ichs einfach niedriger gebaut. Dafür war die Grundfläche hupe.
    Ein paar Straßen weiter wohnt ein Vogelbesitzer mit Voliere, die durfte 1,80m hoch sein und Grundfläche maximal 21m². Obwohl es ja nur wenige Meter Luftlinie sind und Voliere/Gehege fürs Amt das Gleiche in Grün sind.

    Ich würd also grundsätzlich immer mal anrufen und Fragen. Wenn es bei euch auch nach Siedlungen eingeteilt ist, können da die wildesten Verordnungen herrschen und das was 2 Häuserblöcke okay ist bei euch schon einer Genehmigung bedürfen.
    Plan A: Weltherrschaft an mich reissen
    Plan B: Menschen mit Enten bewerfen


  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Nettimaus
    Registriert seit: 16.10.2006
    Ort: Unten am Fluss
    Beiträge: 3.649

    Standard

    Zitat Zitat von Katja L. Beitrag anzeigen
    Ich bin zwar aus dem Saarland und ich weiß nicht ob da die Bestimmungen ähnlich sind..aber hier darf man bis zu 16m2 umbauter Raum ohne Genehmigung bauen bis zu einer Höhe von 2m.. alles was größer oder höher ist braucht ne Genehmigung..
    mit Dach natürlich!!!!
    Umbauter Raum wird immer in m³ angegeben
    Du meinst sicher Grundfläche.
    Bei uns in Sachsen sind es 40m² Grundfläche auf dem Grundstück. Sollte es einen Komplettneubau geben (also Haus neu) dann seid ihr schon drüber. Gilt immer nur als mom. Neubau. Wegen der Höhe muß man die Abstandsflächen zum Nachbarn beachten die mind. 3m sind sind (Berechnung bei uns ist 0,4 x H= Abstand, aber mind. 3m), wenn nicht Grenzbebauung genehmigt ist. Da gibt es wieder maximale Längen die an einer Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen (incl. aller Bauten).
    Geändert von Nettimaus (28.08.2012 um 13:38 Uhr)
    Ihr fehlt mir so
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  7. #7
    Gast**
    Gast

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    Das ist genauso ein durcheinander wie mit der Müllentsorgung

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Katja A.
    Registriert seit: 28.08.2010
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    Beiträge: 5.024

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    Zitat Zitat von Peppels Beitrag anzeigen
    1,80m ist ja ausreichend. Habt ihr auch ein Dach oben drauf?
    Ja,hier kannst du dir paar Bilder angucken

    http://www.kaninchenschutzforum.de/s...+u.Miss+Sophie
    Liebe Grüße, Katja
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  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von Katharina M.
    Registriert seit: 09.10.2010
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    Beiträge: 301

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    Genehmigungsfreie Verfahren sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Dort reinschauen und bei Unklarheiten das Bauamt anrufen. Die helfen meist weiter.

    Nebenbei: 40 m² in Sachsen gelten für Garagen

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von Katharina M.
    Registriert seit: 09.10.2010
    Ort: Großpösna bei Leipzig
    Beiträge: 301

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    Zur Dauer: Ein Baugesuch erstellen dauert nicht sooo lange. Nach Bestätigung zur Vollständigkeit der Unterlagen durch das Amt, muss dieses innerhalb von drei Monaten ein Statement zur Baugenehmigung abgeben, also erteilen oder ablehnen.

  11. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von Nettimaus
    Registriert seit: 16.10.2006
    Ort: Unten am Fluss
    Beiträge: 3.649

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    Zitat Zitat von Katharina M. Beitrag anzeigen
    Nebenbei: 40 m² in Sachsen gelten für Garagen
    Ja Garagen und Carports und als solches würde ich es auch sehen ...aber es ist ja eh nicht in Sachsen.
    Ihr fehlt mir so
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  12. #12
    Erfahrener Benutzer Avatar von Katharina M.
    Registriert seit: 09.10.2010
    Ort: Großpösna bei Leipzig
    Beiträge: 301

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    Zitat Zitat von Nettimaus Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Katharina M. Beitrag anzeigen
    Nebenbei: 40 m² in Sachsen gelten für Garagen
    Ja Garagen und Carports und als solches würde ich es auch sehen ...aber es ist ja eh nicht in Sachsen.
    Die Bauordnung sieht es aber nicht als Garage, da kein Fahreug abgestellt wird. Die meisten Gartenhäuser, die ich auf Verfahrensfreiheit prüfe, benötigen eine Genehmigung. Allerdings hier in Sachsen, wie du schon sagtest.

  13. #13
    Straßenköterbesitzer Avatar von Peppels
    Registriert seit: 27.07.2011
    Ort: Bingen
    Beiträge: 33

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    Danke für die vielen Antworten. Werden dann nächstes Jahr sobald es anfängt wieder warm zu werden mit dem Bauamt sprechen. Bin schon soooo gespannt wie unsere Beiden reagieren wenn sie dann wirklich nächstes Jahr raus kommen

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