Genehmigungsfreie Verfahren sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Dort reinschauen und bei Unklarheiten das Bauamt anrufen. Die helfen meist weiter.
Nebenbei: 40 m² in Sachsen gelten für Garagen![]()
Genehmigungsfreie Verfahren sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Dort reinschauen und bei Unklarheiten das Bauamt anrufen. Die helfen meist weiter.
Nebenbei: 40 m² in Sachsen gelten für Garagen![]()
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