Ergebnis 1 bis 13 von 13

Thema: Baugenehmigung für Außenhaltung in RLP

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Benutzer Avatar von Katja L.
    Registriert seit: 07.07.2012
    Ort: St.Ingbert
    Beiträge: 60

    Standard

    Ich bin zwar aus dem Saarland und ich weiß nicht ob da die Bestimmungen ähnlich sind..aber hier darf man bis zu 16m2 umbauter Raum ohne Genehmigung bauen bis zu einer Höhe von 2m.. alles was größer oder höher ist braucht ne Genehmigung..
    mit Dach natürlich!!!!

  2. #2
    Ich entschuldige mich nicht für Kunst! Avatar von Leonie
    Registriert seit: 31.05.2011
    Ort: Ratingen
    Beiträge: 81

    Standard

    Ich komme zwar nicht aus RLP, da kann es auch durchaus anders geregelt sein, aber hier ist es Abhängig nach dem Wohngebiet.
    Also nicht nur dem Landkreis sondern auch den Siedlungen.

    Mal ein ganz einfaches Beispiel: In unserer Siedlung darf der Zaun zum Nachbarn maximal 1,40m hoch sein. Allerdings dürfen 2m des Zauns 1,90m hoch sein.
    2 Straßen weiter darf der Zaun durchgehend 1,80m hoch sein.
    Genauso ist es bei den Gehegen. In unserer Siedlung brauchte ich ab 1,20m Höhe eine Genehmigung, daher hab ichs einfach niedriger gebaut. Dafür war die Grundfläche hupe.
    Ein paar Straßen weiter wohnt ein Vogelbesitzer mit Voliere, die durfte 1,80m hoch sein und Grundfläche maximal 21m². Obwohl es ja nur wenige Meter Luftlinie sind und Voliere/Gehege fürs Amt das Gleiche in Grün sind.

    Ich würd also grundsätzlich immer mal anrufen und Fragen. Wenn es bei euch auch nach Siedlungen eingeteilt ist, können da die wildesten Verordnungen herrschen und das was 2 Häuserblöcke okay ist bei euch schon einer Genehmigung bedürfen.
    Plan A: Weltherrschaft an mich reissen
    Plan B: Menschen mit Enten bewerfen


  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Nettimaus
    Registriert seit: 16.10.2006
    Ort: Unten am Fluss
    Beiträge: 3.645

    Standard

    Zitat Zitat von Katja L. Beitrag anzeigen
    Ich bin zwar aus dem Saarland und ich weiß nicht ob da die Bestimmungen ähnlich sind..aber hier darf man bis zu 16m2 umbauter Raum ohne Genehmigung bauen bis zu einer Höhe von 2m.. alles was größer oder höher ist braucht ne Genehmigung..
    mit Dach natürlich!!!!
    Umbauter Raum wird immer in m³ angegeben
    Du meinst sicher Grundfläche.
    Bei uns in Sachsen sind es 40m² Grundfläche auf dem Grundstück. Sollte es einen Komplettneubau geben (also Haus neu) dann seid ihr schon drüber. Gilt immer nur als mom. Neubau. Wegen der Höhe muß man die Abstandsflächen zum Nachbarn beachten die mind. 3m sind sind (Berechnung bei uns ist 0,4 x H= Abstand, aber mind. 3m), wenn nicht Grenzbebauung genehmigt ist. Da gibt es wieder maximale Längen die an einer Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen (incl. aller Bauten).
    Geändert von Nettimaus (28.08.2012 um 13:38 Uhr)
    Ihr fehlt mir so
    Franz+Minchen, Flocke+Biene, Gracy+Rufus, Krümel, Leni, Odin ,Hoppel, Anton, Ella, Luna, Alice, Rolfi, Yoshi, Günni, Garry, Paula, Eddy, Percy, Mila, Fritzy und Havanna in meinem Herzen lebt ihr für immer weiter

  4. #4
    Gast**
    Gast

    Standard

    Das ist genauso ein durcheinander wie mit der Müllentsorgung

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •