Ich komme zwar nicht aus RLP, da kann es auch durchaus anders geregelt sein, aber hier ist es Abhängig nach dem Wohngebiet.
Also nicht nur dem Landkreis sondern auch den Siedlungen.

Mal ein ganz einfaches Beispiel: In unserer Siedlung darf der Zaun zum Nachbarn maximal 1,40m hoch sein. Allerdings dürfen 2m des Zauns 1,90m hoch sein.
2 Straßen weiter darf der Zaun durchgehend 1,80m hoch sein.
Genauso ist es bei den Gehegen. In unserer Siedlung brauchte ich ab 1,20m Höhe eine Genehmigung, daher hab ichs einfach niedriger gebaut. Dafür war die Grundfläche hupe.
Ein paar Straßen weiter wohnt ein Vogelbesitzer mit Voliere, die durfte 1,80m hoch sein und Grundfläche maximal 21m². Obwohl es ja nur wenige Meter Luftlinie sind und Voliere/Gehege fürs Amt das Gleiche in Grün sind.

Ich würd also grundsätzlich immer mal anrufen und Fragen. Wenn es bei euch auch nach Siedlungen eingeteilt ist, können da die wildesten Verordnungen herrschen und das was 2 Häuserblöcke okay ist bei euch schon einer Genehmigung bedürfen.