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Thema: Mieter Probleme

  1. #61
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 23.12.2010
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    Zitat Zitat von april Beitrag anzeigen
    Erst 'mal zurücklehnen und ein kühles Bier öffnen *plopp*
    "Reden Sie mit mir...?"
    Du bist Mieterin und hast Rechte. Z.B. Kaninchenhaltung innen.
    Ich würd sie übrigens nun auf keinen Fall mehr einladen, sie muss zu jedem Zeitpunkt glauben und darf nicht widerlegen können, dass Du die Kaninchen im Käfig hältst.
    aber sie kontrolliert in 2 Wochen, ob sie dann draussen gehalten werden. Mieter muss man doch immer rein lassen, wenn sie es wollen. Es hilft wohl nur ausziehen

  2. #62
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 17.07.2011
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    Vorher hast du ja noch den Termin beim Mieterschutzbund. Die kommen ggf. übrigens auch vor Ort mit und unterstützen dich, vielleicht hilft dir das ja?

  3. #63
    Gast***
    Gast

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    Zitat Zitat von Zwirbel Beitrag anzeigen
    aber sie kontrolliert in 2 Wochen, ob sie dann draussen gehalten werden. Mieter muss man doch immer rein lassen, wenn sie es wollen. Es hilft wohl nur ausziehen
    Nein, das muss man nicht!!!!!
    Du solltest dich wirklich mal mit Deinen Rechten auseinandersetzen.
    Als Mieter hast du so einige Rechte!!!! Deine Vermieterin setzt nur einfach darauf, dass du sie nicht kennst.

    Vermieter müssen sich rechtzeitig ankündigen und müssen ein entsprechendes Anliegen haben. und selbst wenn sie es haben, gibt es keine Verpflichtung, sie hinein zu lassen. Sie tun nur so, als hätten sie jedes Recht dazu.

    Schieb die Besichtigung auf jeden Fall auf einen Zeitpunkt nach der Beratung. Alles Gute!

  4. #64
    Marko
    Gast

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    Zitat Zitat von Zwirbel Beitrag anzeigen
    aber sie kontrolliert in 2 Wochen, ob sie dann draussen gehalten werden. Mieter muss man doch immer rein lassen, wenn sie es wollen. Es hilft wohl nur ausziehen
    lass sie nicht rein!!

  5. #65
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
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    Deine Vermieterin muss schon 'mal als erstes ihren Besuch schriftlich anmelden...
    Und zur Kontrolle, ob die Kaninchen in einem Käfig gehalten werden... hab' ich ja so meine Zweifel.
    Rüstung an und Schotten dicht.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  6. #66
    Neu-Forianer Avatar von Andrev P.
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    Ort: 25336 Elmshorn
    Beiträge: 25

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    Da kann ich Ulrike nur Recht geben. Vermieter sind keine Götter und haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Ich würde die Vermieterin nur im Beisein meines Anwaltes reinlassen.

    Ich kenne das Problem. Wir hatten auch schon mehrmals Rechtsstreit mit Vermietern. Die hoffen darauf das man aufgibt.

    Sei hartnäckig und gib nicht klein bei. Ausziehen kann man immer noch.

    Ich drück für dich die Daumen.

  7. #67
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 23.12.2010
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    Zitat Zitat von Anja T. Beitrag anzeigen
    Vorher hast du ja noch den Termin beim Mieterschutzbund. Die kommen ggf. übrigens auch vor Ort mit und unterstützen dich, vielleicht hilft dir das ja?
    Echt, die kommen auch zu mir, wenn die Vermieterin sehen will ob die nun draussen sind?

  8. #68
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 17.07.2011
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    Ich würde - mit der Beratung des Mieterbundes - da auch auf MEINE Rechte pochen. Besuch nur nach Anmeldung, nicht unangekündigt. Das darf ein Vermieter nicht. Gib nur nicht klein bei!

    Warum sollen die Kaninchen denn eigentlich weg?? Das hört sich nach Willkür an. ÜBERMÄSSIG viele Kaninchen muss ein Vermieter nicht dulden, es muss im normalen Rahmen sein (2 -4, das ist nicht sooo genau geregelt).

    Ich gehe mal davon aus, dass es auch keine Beschwerden gibt, dass sie zu laut sind oder so?

    Du hast die Rechte eigentlich auf deiner Seite, nutze das für deine Kaninchen!

    Und langfristig hift dann nur ausziehen, weil das ja kein Zustand ist. Überstürzen musst du nichts. Vielleicht sieht es die Vermieterin aber auch ein. Ein Mieterschutzbund schreibt dir z.B. auch Briefe an die Vermieterin, wenn du das möchtest.

    Ich drücke die Daumen!

  9. #69
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 17.07.2011
    Ort: Frankfurt/Main
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    Zitat Zitat von Zwirbel Beitrag anzeigen
    Echt, die kommen auch zu mir, wenn die Vermieterin sehen will ob die nun draussen sind?
    Die kommen zu einem Termin gerne mit dir mit. Ich hatte das früher mal in einer ganz anderen Sache (da ging's um eine Wohnungsabnahme bei Auszug). Dort gibt's Anwälte, und zumindest können sie für dich in einem solchen Termin auch argumentieren. Ich war damals gerade 20, da hat das Auftreten eines Mitglieds des Mieterschutzbundes für mich mehr geholfen, als wenn ich da alleine gestanden hätte, auch wenn ich im Recht war.

    Alternativ, wenn du eine Rechtschutzversicherung für Miete/Wohnung hast, helfen die auch.

    Vielleicht reicht es ja schon, der Vermieterin - offiziell - die rechtliche Lage aufzuzeigen. Und die ist auf deiner Seite, wenn deine Kaninchen niemanden stören (also laut sind).
    Geändert von Anja S. (25.04.2012 um 22:50 Uhr)

  10. #70
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 23.12.2010
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    Beiträge: 166

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    Zitat Zitat von april Beitrag anzeigen
    Deine Vermieterin muss schon 'mal als erstes ihren Besuch schriftlich anmelden...
    Und zur Kontrolle, ob die Kaninchen in einem Käfig gehalten werden... hab' ich ja so meine Zweifel.
    Rüstung an und Schotten dicht.
    Sie hat ja gestern angerufen und sich für heute angekündigt, wegen der Wand die im Zimemr das Hasen stinkt. Das kommt vom Schornstein. Nur sagte die Vermieterin udn der Maurer, dre mitkam das käme von den Tieren der Geruch und sonst rieche nichts.

  11. #71
    Marko
    Gast

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    anrufen kann sie, aber trotzdem musst Du sie nicht reinlassen.

  12. #72
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 23.12.2010
    Ort: Oldenburg
    Beiträge: 166

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    Zitat Zitat von Anja T. Beitrag anzeigen
    Ich würde - mit der Beratung des Mieterbundes - da auch auf MEINE Rechte pochen. Besuch nur nach Anmeldung, nicht unangekündigt. Das darf ein Vermieter nicht. Gib nur nicht klein bei!

    Warum sollen die Kaninchen denn eigentlich weg?? Das hört sich nach Willkür an. ÜBERMÄSSIG viele Kaninchen muss ein Vermieter nicht dulden, es muss im normalen Rahmen sein (2 -4, das ist nicht sooo genau geregelt).

    Ich gehe mal davon aus, dass es auch keine Beschwerden gibt, dass sie zu laut sind oder so?

    Du hast die Rechte eigentlich auf deiner Seite, nutze das für deine Kaninchen!

    Und langfristig hift dann nur ausziehen, weil das ja kein Zustand ist. Überstürzen musst du nichts. Vielleicht sieht es die Vermieterin aber auch ein. Ein Mieterschutzbund schreibt dir z.B. auch Briefe an die Vermieterin, wenn du das möchtest.

    Ich drücke die Daumen!
    Sie duldet einfach keine Tierhaltung im Haus, egal welche Tiere.

  13. #73
    Erfahrener Benutzer
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    Sie MUSS die Tiere dulden.

    Du musst auch nicht jeden Termin akzeptieren, du kannst ja was vorhaben und bist nicht da. Du bist eben erst wieder in zwei Wochen da (ist etwas schwierig, wenn die Vermieterin mit im Haus wohnt). Übrigens darf sie auch dann in keinem Fall in deiner Abwesenheit alleine in die Wohnung, das ginge schon mal auf gar keinen Fall!!!

    Sieht die Wand sehr nach Kaninchenbenutzung aus? Dann streich vorher kurz drüber oder kleb einen Aufkleber großflächig drüber - ist halt dann dein Geschmack. Die Gestaltung der Wohnung ist ganz alleine deine Sache. Das steht ihr nicht zu, zu beurteilen. Und für den ANGEKÜNDIGTEN Besuch setzt du die Kaninchen wie schon geschrieben vielleicht des guten Willens wegen für die Stunde in den Käfig.

  14. #74
    Gast***
    Gast

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    Zitat Zitat von Zwirbel Beitrag anzeigen
    Sie duldet einfach keine Tierhaltung im Haus, egal welche Tiere.
    Dazu hat sie kein Recht. So einfach ist das. Auch Vermieter müssen sich an Gesetze halten, auch wenn sie das nicht gerne tun. Wir sind nicht mehr im mittelalterlichen Feudalsystem.

    Hast du jemanden, der dir beistehen kann? Freunde, Familie? Es ist immer gut, wenn man nicht alleine da steht, sondern jemand zur mentalen Unterstützung hat. Dann ruf den an.

  15. #75
    Erfahrener Benutzer
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    Übrigens kann der Mieterbund auch prüfen, dass der Gestank vom Schornstein kommt. Dann muss die Vermieterin das für dich in Ordnung bringen und den Gestank beseitigen - du zahlst ja schließlich Miete, dann ist sie erstmal dran. Das würde ich vorher ggf. von jemand Kundigem prüfen lassen.

    Es klingt fast so, als wenn sie das auf dich abdrücken will. Ist so wie die so häufige Sache mit Schimmel in der Wohnung und falschem Lüften ... - der übliche Streit zwischen Vermieter und Mieter, weil der Vermieter bei baulichen Mängeln das beseitigen muss, aber die Kosten - also die Verursachung - auf den Mieter abschieben will.

  16. #76
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Anja T. Beitrag anzeigen
    Sie MUSS die Tiere dulden.

    Du musst auch nicht jeden Termin akzeptieren, du kannst ja was vorhaben und bist nicht da. Du bist eben erst wieder in zwei Wochen da (ist etwas schwierig, wenn die Vermieterin mit im Haus wohnt). Übrigens darf sie auch dann in keinem Fall in deiner Abwesenheit alleine in die Wohnung, das ginge schon mal auf gar keinen Fall!!!

    Sieht die Wand sehr nach Kaninchenbenutzung aus? Dann streich vorher kurz drüber oder kleb einen Aufkleber großflächig drüber - ist halt dann dein Geschmack. Die Gestaltung der Wohnung ist ganz alleine deine Sache. Das steht ihr nicht zu, zu beurteilen. Und für den ANGEKÜNDIGTEN Besuch setzt du die Kaninchen wie schon geschrieben vielleicht des guten Willens wegen für die Stunde in den Käfig.
    Man sieht keine Benutzung der Kaninchen. An die wand gehen die nicht. Sie verlangt doch, das sie draussen gehalten werden müssen. Das kontrolliert sie in 2 Wochen.

  17. #77
    Erfahrener Benutzer
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    Sie kann verlangen, was sie möchte. Nicht immer bekommen Vermieter, was sie wollen. Zur Kontrolle gibt es keinen Anlass und Du gehst in der Zwischenzeit zum Mieterschutz.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  18. #78
    Erfahrener Benutzer
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    Kannst du nicht das Zimmer so herrichten, dass man es nicht sieht? Ein Teppich/Linoleum-Stück drauf (kannst du dir ja borgen) ? Was sieht man denn?

    Du kannst das Zimmer schon nutzen, wie DU es möchtest. Selbst abgerissene Tapete berechtigt einen Vermieter nicht zu Änderungen - DU zahlst die Miete und kannst innen machen, was du willst (im Rahmen der gesetzlichen Anforderungern). Du darfst halt nicht irgendwas kaputtmachen, was dann weiteren Schaden verursacht. Selbst eine angeknabberte Tür würde höchstens zum Schadenersatz bei Auszug führen, mehr nicht. Falls das ist: Kleb was drüber, ein Plakat oder so.

    Schreib am besten mal, wie das Zimmer aussieht, dann können wir uns das besser vorstellen und helfen.

    Manche Vermieter versuchen gerne, die Mieter damit unter Druck zu setzen und ihre eigenen Vorstellungen zu erfüllen - das musst du alles nicht, es ist DEINE Wohnung!!
    Geändert von Anja S. (25.04.2012 um 23:14 Uhr)

  19. #79
    Neu-Forianer Avatar von Andrev P.
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    @Zwirbel:

    Nur die Ruhe bewahren. Wie gesagt Anwalt zum Termin dabei haben. Das ist die typische Masche der Vermieter einschüchtern, wilde Behauptungen aufstellen etc. kenne ich nur zu genüge, nicht klein kriegen lassen.

    Deine Vermieterin, so sehe ich das ist gerade dabei dich zu Mobben. Am besten Fotos machen von der Wand um zu belegen das die Behauptungen deiner Vermieterin nicht stimmen und diese dann deinen Anwalt oder dem Anwalt vom Mieterschutzbund als Beweismaterial übergeben.

    Ich habe übrigens sehr gute Erfahrungen mit dem Mieterschutzbund gemacht, 2 Prozesse gegen Vermieter gewonnen. Es lohnt sich der Mitgliedsbeitrag von 120 Euro im Jahr.

  20. #80
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Anja T. Beitrag anzeigen
    Kannst du nicht das Zimmer so herrichten, dass man es nicht sieht? Ein Teppich/Linoleum-Stück drauf (kannst du dir ja borgen) ? Was sieht man denn?

    Du kannst das Zimmer schon nutzen, wie DU es möchtest. Selbst abgerissene Tapete berechtigt einen Vermieter nicht zu Änderungen - DU zahlst die Miete und kannst innen machen, was du willst (im Rahmen der gesetzlichen Anforderungern). Du darfst halt nicht irgendwas kaputtmachen, was dann weiteren Schaden verursacht. Selbst eine angeknabberte Tür würde höchstens zum Schadenersatz bei Auszug führen, mehr nicht. Falls das ist: Kleb was drüber, ein Plakat oder so.

    Schreib am besten mal, wie das Zimmer aussieht, dann können wir uns das besser vorstellen und helfen.

    Manche Vermieter versuchen gerne, die Mieter damit unter Druck zu setzen und ihre eigenen Vorstellungen zu erfüllen - das musst du alles nicht, es ist DEINE Wohnung!!
    Also sie haben ein Bett , daneben ist nochmal soviel Platz, dieser ist mit einer Trennwand abgesichert. Der Boden ist mit einer Plane und PVC stücken ausgelegt. Neben dem Bett steht ein stall als Toilette, hinter dem Stall stehen Bretter zur Absicherung, dass sie nicht drüber springen. Auch vor der Heitzung sind Bretter, auf der anderen bettseite . Das einzigste was angeknabbert ist, ist der Fensterrahmen, da sie auf die Fensterbank kommen.

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