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Thema: Mieter Probleme

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Sie MUSS die Tiere dulden.

    Du musst auch nicht jeden Termin akzeptieren, du kannst ja was vorhaben und bist nicht da. Du bist eben erst wieder in zwei Wochen da (ist etwas schwierig, wenn die Vermieterin mit im Haus wohnt). Übrigens darf sie auch dann in keinem Fall in deiner Abwesenheit alleine in die Wohnung, das ginge schon mal auf gar keinen Fall!!!

    Sieht die Wand sehr nach Kaninchenbenutzung aus? Dann streich vorher kurz drüber oder kleb einen Aufkleber großflächig drüber - ist halt dann dein Geschmack. Die Gestaltung der Wohnung ist ganz alleine deine Sache. Das steht ihr nicht zu, zu beurteilen. Und für den ANGEKÜNDIGTEN Besuch setzt du die Kaninchen wie schon geschrieben vielleicht des guten Willens wegen für die Stunde in den Käfig.

  2. #2
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    Übrigens kann der Mieterbund auch prüfen, dass der Gestank vom Schornstein kommt. Dann muss die Vermieterin das für dich in Ordnung bringen und den Gestank beseitigen - du zahlst ja schließlich Miete, dann ist sie erstmal dran. Das würde ich vorher ggf. von jemand Kundigem prüfen lassen.

    Es klingt fast so, als wenn sie das auf dich abdrücken will. Ist so wie die so häufige Sache mit Schimmel in der Wohnung und falschem Lüften ... - der übliche Streit zwischen Vermieter und Mieter, weil der Vermieter bei baulichen Mängeln das beseitigen muss, aber die Kosten - also die Verursachung - auf den Mieter abschieben will.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Anja T. Beitrag anzeigen
    Sie MUSS die Tiere dulden.

    Du musst auch nicht jeden Termin akzeptieren, du kannst ja was vorhaben und bist nicht da. Du bist eben erst wieder in zwei Wochen da (ist etwas schwierig, wenn die Vermieterin mit im Haus wohnt). Übrigens darf sie auch dann in keinem Fall in deiner Abwesenheit alleine in die Wohnung, das ginge schon mal auf gar keinen Fall!!!

    Sieht die Wand sehr nach Kaninchenbenutzung aus? Dann streich vorher kurz drüber oder kleb einen Aufkleber großflächig drüber - ist halt dann dein Geschmack. Die Gestaltung der Wohnung ist ganz alleine deine Sache. Das steht ihr nicht zu, zu beurteilen. Und für den ANGEKÜNDIGTEN Besuch setzt du die Kaninchen wie schon geschrieben vielleicht des guten Willens wegen für die Stunde in den Käfig.
    Man sieht keine Benutzung der Kaninchen. An die wand gehen die nicht. Sie verlangt doch, das sie draussen gehalten werden müssen. Das kontrolliert sie in 2 Wochen.

  4. #4
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    Sie kann verlangen, was sie möchte. Nicht immer bekommen Vermieter, was sie wollen. Zur Kontrolle gibt es keinen Anlass und Du gehst in der Zwischenzeit zum Mieterschutz.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  5. #5
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    Kannst du nicht das Zimmer so herrichten, dass man es nicht sieht? Ein Teppich/Linoleum-Stück drauf (kannst du dir ja borgen) ? Was sieht man denn?

    Du kannst das Zimmer schon nutzen, wie DU es möchtest. Selbst abgerissene Tapete berechtigt einen Vermieter nicht zu Änderungen - DU zahlst die Miete und kannst innen machen, was du willst (im Rahmen der gesetzlichen Anforderungern). Du darfst halt nicht irgendwas kaputtmachen, was dann weiteren Schaden verursacht. Selbst eine angeknabberte Tür würde höchstens zum Schadenersatz bei Auszug führen, mehr nicht. Falls das ist: Kleb was drüber, ein Plakat oder so.

    Schreib am besten mal, wie das Zimmer aussieht, dann können wir uns das besser vorstellen und helfen.

    Manche Vermieter versuchen gerne, die Mieter damit unter Druck zu setzen und ihre eigenen Vorstellungen zu erfüllen - das musst du alles nicht, es ist DEINE Wohnung!!
    Geändert von Anja S. (25.04.2012 um 23:14 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Anja T. Beitrag anzeigen
    Kannst du nicht das Zimmer so herrichten, dass man es nicht sieht? Ein Teppich/Linoleum-Stück drauf (kannst du dir ja borgen) ? Was sieht man denn?

    Du kannst das Zimmer schon nutzen, wie DU es möchtest. Selbst abgerissene Tapete berechtigt einen Vermieter nicht zu Änderungen - DU zahlst die Miete und kannst innen machen, was du willst (im Rahmen der gesetzlichen Anforderungern). Du darfst halt nicht irgendwas kaputtmachen, was dann weiteren Schaden verursacht. Selbst eine angeknabberte Tür würde höchstens zum Schadenersatz bei Auszug führen, mehr nicht. Falls das ist: Kleb was drüber, ein Plakat oder so.

    Schreib am besten mal, wie das Zimmer aussieht, dann können wir uns das besser vorstellen und helfen.

    Manche Vermieter versuchen gerne, die Mieter damit unter Druck zu setzen und ihre eigenen Vorstellungen zu erfüllen - das musst du alles nicht, es ist DEINE Wohnung!!
    Also sie haben ein Bett , daneben ist nochmal soviel Platz, dieser ist mit einer Trennwand abgesichert. Der Boden ist mit einer Plane und PVC stücken ausgelegt. Neben dem Bett steht ein stall als Toilette, hinter dem Stall stehen Bretter zur Absicherung, dass sie nicht drüber springen. Auch vor der Heitzung sind Bretter, auf der anderen bettseite . Das einzigste was angeknabbert ist, ist der Fensterrahmen, da sie auf die Fensterbank kommen.

  7. #7
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    Leg 'n Stofftier auf die Fensterbank FALLS Du die Vermieterin 'reinlässt.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  8. #8
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    Zitat Zitat von Zwirbel Beitrag anzeigen
    Das einzigste was angeknabbert ist, ist der Fensterrahmen, da sie auf die Fensterbank kommen.
    Ja, leg ein Stofftier hin. Wegnehmen darf deine Vermieterin das auch nicht. Beim Auszug kann man immer noch erneut gucken, dann müsstest du möglicherweise den Fensterrahmen wieder herrichten - aber nur, wenn es nicht "normale Abnutzung" ist. Die muss ein Vermieter nämlich auch dulden, dafür zahlst du ja Miete. Ist es ein Holzrahmen (wahrscheinlich, Plastik können sie ja eigentlich nicht anknabbern?), kann man den später streichen, das ist recht einfach wieder hergerichtet.

  9. #9
    Neu-Forianer Avatar von Andrev P.
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    @Zwirbel:

    Nur die Ruhe bewahren. Wie gesagt Anwalt zum Termin dabei haben. Das ist die typische Masche der Vermieter einschüchtern, wilde Behauptungen aufstellen etc. kenne ich nur zu genüge, nicht klein kriegen lassen.

    Deine Vermieterin, so sehe ich das ist gerade dabei dich zu Mobben. Am besten Fotos machen von der Wand um zu belegen das die Behauptungen deiner Vermieterin nicht stimmen und diese dann deinen Anwalt oder dem Anwalt vom Mieterschutzbund als Beweismaterial übergeben.

    Ich habe übrigens sehr gute Erfahrungen mit dem Mieterschutzbund gemacht, 2 Prozesse gegen Vermieter gewonnen. Es lohnt sich der Mitgliedsbeitrag von 120 Euro im Jahr.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Andrev P. Beitrag anzeigen
    @Zwirbel:

    Nur die Ruhe bewahren. Wie gesagt Anwalt zum Termin dabei haben. Das ist die typische Masche der Vermieter einschüchtern, wilde Behauptungen aufstellen etc. kenne ich nur zu genüge, nicht klein kriegen lassen.

    Deine Vermieterin, so sehe ich das ist gerade dabei dich zu Mobben. Am besten Fotos machen von der Wand um zu belegen das die Behauptungen deiner Vermieterin nicht stimmen und diese dann deinen Anwalt oder dem Anwalt vom Mieterschutzbund als Beweismaterial übergeben.

    Ich habe übrigens sehr gute Erfahrungen mit dem Mieterschutzbund gemacht, 2 Prozesse gegen Vermieter gewonnen. Es lohnt sich der Mitgliedsbeitrag von 120 Euro im Jahr.
    Danke ich versuch es ja, hab nächste woche einen Termin beim Mieterschutzbund. Mach noch Bilder vom Platz der Hasen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Zwirbel Beitrag anzeigen
    Man sieht keine Benutzung der Kaninchen.
    Hab das jetzt erst gelesen. Dann ist es eigentlich ganz eindeutig, dann kann sie gar nichts machen. Sie kann es zwar versuchen zu verlangen - aber du musst es nicht machen. Und das wird ihr ein Anwalt/Sachkundiger vom Mieterschutzbund klarmachen. Kaninchen gehören inzwischen zum sachgemäßen Gebrauch einer Wohnung, irgendwie so steht es tatsächlich geschrieben.

    Übrigens kennen viele Vermieter die Rechtslage auch nicht. Die behaupten das dann eben auch nur. Aber die lassen sich dann mit Paragraphen und rechtlichen Grundlagen auch wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen.

    Viel Erfolg !!

  12. #12
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    Zitat Zitat von Anja T. Beitrag anzeigen
    Hab das jetzt erst gelesen. Dann ist es eigentlich ganz eindeutig, dann kann sie gar nichts machen. Sie kann es zwar versuchen zu verlangen - aber du musst es nicht machen. Und das wird ihr ein Anwalt/Sachkundiger vom Mieterschutzbund klarmachen. Kaninchen gehören inzwischen zum sachgemäßen Gebrauch einer Wohnung, irgendwie so steht es tatsächlich geschrieben.

    Übrigens kennen viele Vermieter die Rechtslage auch nicht. Die behaupten das dann eben auch nur. Aber die lassen sich dann mit Paragraphen und rechtlichen Grundlagen auch wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen.

    Viel Erfolg !!
    danke, das ganze nimmt einen schon mit. Und das mitten in der Woche . Für viele mögen Tiere nichts wert sein, werden nur gegessen. Rauchen dürfte ich, was ja viel mehr schaden anrichten würde.

  13. #13
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    Ja, ich kann dich gut verstehen, das nimmt einen wirklich mit. Aber lass dich nicht einschüchtern - hier bist, so wie das von außen für uns alle aussieht, DU im Recht. Vielleicht sieht die Vermieterin es ja letztlich ein. Ich glaube eher, sie müsste was an der Wand reparieren, wenn da was kaputt ist, wenn das da stinkt.

    Versuch abzuschalten - und die Rechtsberatung beim Mieterbund wird dich da wirklich beruhigen. Die Kaninchen bleiben drinnen bei dir

    Ich drücke die Daumen

  14. #14
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    Zitat Zitat von Anja T. Beitrag anzeigen
    Ja, ich kann dich gut verstehen, das nimmt einen wirklich mit. Aber lass dich nicht einschüchtern - hier bist, so wie das von außen für uns alle aussieht, DU im Recht. Vielleicht sieht die Vermieterin es ja letztlich ein. Ich glaube eher, sie müsste was an der Wand reparieren, wenn da was kaputt ist, wenn das da stinkt.

    Versuch abzuschalten - und die Rechtsberatung beim Mieterbund wird dich da wirklich beruhigen. Die Kaninchen bleiben drinnen bei dir

    Ich drücke die Daumen
    Ich glaub sie hasst tiere, es roch ja auch nach Hasen, sagte sie. Dabei hatte ich gestern die Toilette gereinigt. Einsehen wird die so schnell nichts, sie hat ja nicht mit sich reden lassen.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Zwirbel Beitrag anzeigen
    Für viele mögen Tiere nichts wert sein, werden nur gegessen.
    Ja, leider. Aber im Gesetz auch für die Miethaltung geht man eben inzwischen auch davon aus, dass Tiere die Lebensqualität der Menschen/Halter bereichern. Deshalb ist das inzwischen auch auf Seiten der Mieter (immer bei normaler Nutzung, also keine Messi-Tierwohnung oder so). Hier hat sich zum Glück auch einiges geändert.

  16. #16
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    Ich hab übrigens noch einen spannenden Link gefunden (google mal nach "Kaninchen Wohnung Mietrecht"):

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ierhaltung.htm

    Da steht es auch eindeutig in deinem Sinne geregelt drin.
    Geändert von Anja S. (25.04.2012 um 23:50 Uhr)

  17. #17
    Erfahrener Benutzer Avatar von Simmi14
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    Sie versucht ja nun wohl, einen Schaden an der Wand auf Deine Kaninchenhaltung zu schieben. Das ist gar nicht in Ordnung. Ich würde die Wand auch fotografieren + genau aufschreiben, wie es zu dem Geruch gekommen ist + das beim Mieterschutzbund vorlegen. Ich hab es ja auch schon bei einer Freundin mitbekommen. So ein Kleinkrieg zehrt an den Nerven, bleib erst mal ruhig.

    Meine Vermieterin ist sehr tierfreundlich, hat mich schon zum TA gefahren mit ihrem Auto und es kommen nur neue Mieter ins Haus, die nicht allergisch gegen Katzen/ Hunde sind.

  18. #18
    Erfahrener Benutzer Avatar von Schnuddel
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    Nun mal ganz mit der Ruhe. Ein Raussetzen mit dieser Frist widerspricht ja allem. Nicht nur dem Mietrecht, sondern auch dem Tierschutz. Lies dir in Ruhe durch, was dir hier schon viele geraten haben. Lass dich nicht so von der verunsichern. Du hast den Mieterverein hinter dir. Besorg dir vielleicht vorsichtshalber einen Käfig mit Unterschale. Und warte ab. Wenn du dir eine andere Wohnung suchst, kann sie dich auch nicht von heute auf morgen rauswerfen. 2 Wochen Frist ist doch schonmal viel zu kurz.
    GANZ RUHIG

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