ich hab durchaus gelesen, dass ein 2. her soll, aber die te ist 17, also ncoh nciht volljährig und somit liegt die befehlsgewalt bei den elternund wenn die nciht wollen kann sie wenig gegen machen
ich hab durchaus gelesen, dass ein 2. her soll, aber die te ist 17, also ncoh nciht volljährig und somit liegt die befehlsgewalt bei den elternund wenn die nciht wollen kann sie wenig gegen machen
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