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Thema: Vermieter war da und will überlegen mich zu kündigen wegen Mücke und Nemesis

  1. #1
    Amber.
    Gast

    Standard Vermieter war da und will überlegen mich zu kündigen wegen Mücke und Nemesis

    Hallo,

    ich hab voll das Problem... glaub ich.

    Ich hab jemanden von Vodafone kommen lassen, damit ich hier Telefon und Internet habe. Der Herr musste dafür an zwei Anschlüsse dran und weil ich nicht wusste, wo die hier sind habe ich ganz normal den Vermieter angerufen und ihn danach gefragt gestern.
    Er meinte dann zu mir, dass er dafür vorbei kommt, weil ein Anschluss im Keller ist... alles so weit ok.

    Weil heute der Termin war, hab ich das Gehege abgebaut und alles in die Abstellkammer gebracht. Mücke und Nemesis brachte ich in einem 120Meter Käfig unter mit Heu, Wasser, Futter und einem Haus.

    Nun kam der Vermieter auch in die Wohnung in den Flur und sah von da aus meine beiden und sagte prompt, dass das so mit Haustieren ja nicht genehmigt war.
    Ich sagte daraufhin, dass doch nur von Hunden und Katzen die Rede war und die beiden ja auch nur in dem Käfig sind und nichts passiert.
    Er verneinte dies, worauf ich hin in darauf aufmerksam machte, dass Kleintiere nicht verbietet werden dürfen und ich die zwei auch bei der Suche noch gar nicht hatte (war natürlich gelogen mit dem letzteren).
    Er meinte daraufhin, dass er mir die Wohnung so nicht vermietet hätte und wir dann mal schauen. Ich denke, er spricht das jetzt mit seiner Frau ab, die sind zusammen als Vermieter von dem Haus.

    Dürfen sie das wirklich? Kaninchen sind doch eigentlich ausgeschlossen, aber was wenn sie trotzdem darauf jetzt beharren?
    Ich wünschte ich hätte sie im Schlafzimmer versteckt, aber ich wusste doch nicht wo der Techniker hin muss und auch nicht, dass der Vermieter in die Wohnung kommt...


    Liebe Grüße
    Amber
    Geändert von Amber. (28.12.2018 um 12:26 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fellfie
    Registriert seit: 22.04.2011
    Ort: Stralsund
    Beiträge: 3.309

    Standard

    Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Klingt, als könnte das eventuell beim Anwalt landen.

    Kleintiere sind aber definitiv nicht genehmigungspflichtig! Du bist halt nur haftbar (bzw deine Haftpflichtversicherung) für Schäden in der Wohnung durch das Tier. Da sollte er sich mal richtig informieren. Schadet sicher nicht, wenn du die Gesetzestexte für die nächste Unterhaltung schon mal im Internet recherchierst und ausdruckst. Lass dich nicht einschüchtern.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 19.01.2011
    Ort: .
    Beiträge: 1.524

    Standard

    Ich kenne das auch so, dass kleintiere nicht verboten werden dürfen. Bist du Rechtschutzversichert? Dann kannst du dir ja da mal telefonisch Auskunft holen.

    Sag deinem Vermieter, dass du darauf achtest, dass sie nichts kaputt machen und dass du ja Hapftpflichtverischert bist, falls doch was sein sollte. Wie lange wohnst du den schon da?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.09.2018
    Ort: Berlin-Brandenburg
    Beiträge: 861

    Standard Kein soooo großes Problem

    Guck mal, dies ist ein recht guter und dezidierter Text zur mietrechtlichen Beurteilung:

    https://www.mietrecht.org/tierhaltun...n-mietwohnung/
    (auch die links darin sind interessant und bieten eine gute Argumentationsbasis)

    Auch wenn Kleintierhaltung NICHT IMMER automatisch genehmigungsfrei erfolgen darf, wenn bspw. erhebliche Störung/Beeinrächtigungen für die Hausgemeinschaft und/oder die Wohnung entstehen, heißt es dort:

    „Erlaubnisfrei ist daher regelmäßig die artgerechte Haltung der Tiere in Käfigen oder Gehegen in der Wohnung in einer normalen Anzahl.“
    ...
    „Die Darlegungs- und Beweislast, ob von den streitigen Kaninchen oder Hasen tatsächlich Störungen ausgehen, trägt der Vermieter. Der Mieter muss dem Vermieter daher eine Überprüfung Gestatten und dem Vermieter Zutritt gewähren.“
    ....
    „Die Androhung einer Kündigung des Mietverhältnisses wegen unerlaubter Kaninchen oder Hasen in der Mietwohnung steht regelmäßig auf wackeligen Beinen, da die Haltung in der Regel ohne Zustimmung erfolgen kann. Auch kann keine sofortige Abschaffung der Tiere gefordert werden. Die (fristlose) Kündigung wegen Tierhaltung bedarf immer eines besonderen Grundes...“

    Du kannst recht entspannt bleiben. Nur ist es natürlich immer unschön bis ärgerlich, mit dem Vermieter eine Auseinandersetzung zu haben. Aber vielleicht holt er sich ja rechtlichen Rat ein und weiß dann auch, dass er im Unrecht ist und sein Anliegen nicht wird durchsetzen können.

    Ich drück Dir die Daumen, dass es „ruhig“ bleibt...

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.09.2018
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    Beiträge: 861

    Standard

    ...aber Achtung: es geht bei Beeinträchtigung nicht nur um Schäden in der Wohnung durch bspw Anknabbern von Scheuerleisten etc. Wenn etwa die Gefahr einer Mietminderung durch andere Mietparteien im Haus wg Geruchsbelästung, stets verdreckter Müllbereiche durch Kleintiermist o.ä. besteht (allerdings braucht es dazu schon einiges bis Mietminderungen geltend gemacht werden können), zählt das auch als Störung. In besonders heftigem Fall kann dann die Abschaffung der Tiere verlangt werden. Aber bei artgerechter Haltung kommt es nicht zu Geruchsbelästigungen!

  6. #6
    Amber.
    Gast

    Standard

    Versichert bin ich nicht... Ich hatte mich dazu aber mal erkundigt gehabt und der Berater meinte damals zu mir, dass das sofort jeder Zeit möglich sei.

    Danke euch für die ganzen Infos und auch Links, wenn ich bei meinen Eltern bin werde ich diese mal vorsorglich ausdrucken, damit ich was an der Hand habe.

    Vor lauter Entsetzen habe ich gerade mir nochmal den kompletten Mietvertrag durchgelesen und bin unter Sonstige Vereinbarungen fündig geworden.
    Dort steht:

    1. Kleintiere ( z.B. Ziervögel, Zierfische, Hamster u. a.) darf der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten.

    2. Die Haltung eines sonstigen Haustieres, insbesondere einer Katze oder eines Hundes, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird nur für den Einzelfall erteilt und kann bei vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Mietmieter in ihrer Rechten aus dem Mietverhältnis beeinträchtigt werden.

    Dann kommt da noch, dass die Haltung artgerecht sein muss und die Zustimmung von dem Hund/der Katze nur für das Tier gilt und beim Tod dieser eine neue Zustimmung angefragt werden muss....

    Die Toilette von meinen beiden mach ich regelmäßig sauber und bring die Streu auch gleich raus zur Restmülltonne, also da stinkt auch nichts.

    Eigentlich können sie mir doch jetzt erst rechts nichts mehr, weil sie den Vertrag doch selbst noch mit dieser Vereinbarung unterschrieben haben, oder?
    Ich verstehe nur nicht so ganz warum sich darüber nicht ganz einig zu sein scheint, ob Kaninchen unter Kleintiere fallen oder nicht?
    Müssten diese dann nicht auch mit zu Hunden und Katzen aufgelistet werden im Vertrag und was sollen denn Kaninchen sonst sein außer Kleintiere?


    Liebe Grüße
    Amber
    Geändert von Amber. (28.12.2018 um 13:38 Uhr)

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fellfie
    Registriert seit: 22.04.2011
    Ort: Stralsund
    Beiträge: 3.309

    Standard

    Zitat Zitat von Amber. Beitrag anzeigen
    Versichert bin ich nicht... Ich hatte mich dazu aber mal erkundigt gehabt und der Berater meinte damals zu mir, dass das sofort jeder Zeit möglich sei.
    Der Abschluss der Versicherung sicher, aber viele haben bestimmte Fristen (oft um die 3 Monate) und erst nach Ablauf kann die Versicherung auch in Anspruch genommen werden. Da muss man dann echt mal schauen.


    Ich verstehe nicht ganz, warum er diskutiert, wenn er es doch genauso selbst in den Mietvertrag geschrieben hat. Kaninchen sind Kleintiere. Punkt. Ich kann mir vorstellen, er selbst noch mal nachlesen und die Textstelle finden und dich in Frieden lassen. Ansonsten bist du ja bestens gewappnet.

  8. #8
    Streber-Tussi mit Charme Avatar von Taty
    Registriert seit: 26.09.2005
    Ort: Filderstadt
    Beiträge: 3.955

    Standard

    Du kannst Dich wieder beruhigen
    Auch wenn Dein Vermieter angepisst ist ( warum auch immer), hat er keinerlei Möglichkeiten Dich aus der Wohnung zu kündigen.
    Hättest Du jetzt ne Gruppe mit 10 freilaufenden Kaninchen, die alles schreddern, könnte es schwieriger werden, aber auch dann nicht aussichtslos

    Als Vermieter hat man tatsächlich wirklich wenig Handhabe überhaupt jemanden aus der Wohnung zu kriegen, selbst wenn keine Miete gezahlt wird dauert es oft Monate bis man sich als Vermieter durchsetzen kann.

    Sollte er Dir eine Kündigung schicken, brauchst Du dieser einfach nur widersprechen und gut ist.
    Wenn er in blindem Aktionismus zum Anwalt rennen sollte, wird der ihm schon erklären, das es aussichtslos ist.

    Allerdings empfehle ich generell für alle Lebenslagen den Abschluss einer Rechtschutzversicherung, die Kosten liegen bei ca. 150 € im Jahr für das komplette Paket ( Verkehrs, Berufs, Privat und Mietrechtschutz)
    Liebe Grüße

    Taty

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.09.2018
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    Beiträge: 861

    Standard

    Kaninchen fallen unter Kleintiere, sind also mit dem oberen Passus in Deinem MV abgedeckt. Wäre im MV eine Tierhaltung generell untersagt worden, wäre dies sittenwidrig und entsprechend als Regelung nichtig. Damit bspw die Hunde- und Katzenhaltung rechtswirksam ausgeschlossen werden kann, gibt es zwei Passi, die explizit auf die gemeinte Tierart eingeht und nicht alle verbietet.

  10. #10
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
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    Beiträge: 10.051

    Standard

    Ich kann mich den anderen nur anschließen, besonders nach dem letzten BGH-Urteil hat Dein Vermieter null Handhabe gegen Dich.
    Auch wenn eine Rechtschutzversicherung immer gut ist, in diesem Fall würde ich einfach erstmal ruhig abwarten.
    Sollte eine Kündigung eintreffen nimmst Du Dir einen Anwalt und widersprichst der Kündigung. Dann muss Dein Vermieter auch den Anwalt bezahlen.
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  11. #11
    Gründungsmitglied Avatar von Britta
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    Beiträge: 3.238

    Standard

    Nein, muss er nicht!
    Liebe Grüße, Britta

  12. #12
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge: 861

    Standard

    Kann mich Britta nur anschließen: Muss er nicht!
    Einer Kündigung kann man aber auch allein ohne Anwalt widersprechen

  13. #13
    Aktive Avatar von Dina
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    Beiträge: 3.198

    Standard

    Kleintiere, Kaninchen sind erlaubt, sofern sie das Mietobjekt nicht beschädigen. Kaninchenhaltung im Käfig und/oder Gehege ist dann erlaubt.

  14. #14
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 19.01.2011
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    Beiträge: 1.524

    Standard

    Zitat Zitat von Amber. Beitrag anzeigen
    Versichert bin ich nicht... Ich hatte mich dazu aber mal erkundigt gehabt und der Berater meinte damals zu mir, dass das sofort jeder Zeit möglich sei.


    Amber
    Du meinst die Rechtschuzt? Eine Haftpflicht hast du aber, falls doch was in der Wohnung ist? (Falls du von selbst mal ausziehtst, wird der Vermieter bestimmt was suchen, was er über die Kaninchen versucht zu Begründen, damit du es richten lassen musst.)

  15. #15
    Amber.
    Gast

    Standard

    Danke euch. Ich bin gerade wirklich beruhigt, dass mir eigentlich nichts passieren kann.
    Ich hoffe dennoch, dass die beiden nochmal in ihre Unterlagen schauen und sich einfach nicht mehr melden. Auf noch so etwas wie heute morgen hab ich keine lust, wohne selbst auch da noch nicht so lang.

    Das doofe ist nur, durch die Sache, hab ich völlig vergessen, dass er meinen Nachnamen an der Klingel falsch geschrieben hat, hab da jetzt aber eigentlich auch nicht wirklich das Interesse ihn nochmal anzurufen, weil ihn das sicher wieder an meine zwei erinnert...
    Möchte eigentlich nur Miete zahlen und meine Vermieter gar nicht sehen, besonders jetzt nach heute morgen...

    Lässt ihr eure Gehege eigentlich stehen im Falle, wenn der Vermieter ankündigt zu kommen und kommt?
    Heute war es schon okay, dass sie aus dem Flur und im Käfig waren, weil der eine Anschluss leider doch genau da ist, wo das Gehege eigentlich steht und eben der Vermieter wohl noch weniger einverstanden gewesen währe, als jetzt schon.
    Ich hoffe natürlich, dass der Vermieter nicht nochmal kommen muss, falls schon, währe es aber angenehmer, wenn ich die zwei einfach so im Gehege lassen könnte, wie es ist, weil das letztendlich eigentlich ja artgerecht ist und nicht die Käfighaltung (im Mietvertrag wird darauf ja eigentlich auch hingewiesen, dass es artgerecht sein soll).

    Mit der Rechtsschutz ist es so, dass mir eine andere Vermieterin mal für deren Wohnung voraussetzte, dass ich eine Privathaftpflicht- und Hausratversicherung abschließe.
    Bei mir ist die Lage allerdings so, dass ich mir selbst erst einmal im Klaren werden muss, was für Kosten ich überhaupt nun habe und ich erst ein paar Monate einen Haushaltsbuch erstellen wollte um einen vernünftigen Überblick zu bekommen, was finanziell bei mir noch geht und was nicht.
    Dass diese Versicherungen nicht sehr teuer sind, weiß ich, in der vergangenheit bekam ich wegen der Tierarztkosten aber schon so manches mal etwas Schwierigkeiten, bekam diese aber dann doch hin, weil ich extremst in bestimmten Dingen eingespart hab.
    Dass meine Tiere Tierärztlich abgedeckt sind ist mir extremst wichtig und bei mir privat hat sich kostenmässig auch jetzt einiges getahn, wo ich selbst erstmal schauen muss was jetzt im neuen Zuhause wirklich abläuft und was noch geht, ohne mich geradewegs in Schwierigkeiten zu bringen.


    Liebe Grüße
    Amber

  16. #16
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 19.01.2011
    Ort: .
    Beiträge: 1.524

    Standard

    Ich denke du solltest ihm zeigen, dass du das Gehege mit Wand und Bodenschutz ordentlich aufgebaut hast und die Wohnung somit geschützt ist. Gleichzeitig bei einem Auszug irgendwann nur die Bohrlöcher kurz zugespachtelt und überstrichen werden müssen (was bei einem Regal auch so wäre) dann sieht er ja, dass du verantwortungsbewusst mit seiner Wohnung umgehst. Ist seine Frau denn da zugänglicher? Dann klär es erst mit ihr.
    Zeig ihm, dass dir die Tiere wichtig sind und du aber verständnis hast, dass er Sorge um die Wohnung hat und du ihm diese nehmen willst.

  17. #17
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gwendolyn
    Registriert seit: 04.04.2016
    Ort: Rommerskirchen
    Beiträge: 1.214

    Standard

    Ich würde das Gehege nur abbauen, wenn Arbeiten an der Stelle auszuführen sind, wo dein Gehege steht.

    Auch darf der Vermieter nur nach Ankündigung deine Wohnung betreten und muss ein berechtigtes Interesse dafür haben.
    Drücke dir jedenfalls fest die Daumen, dass da nichts mehr kommt. Und wenn doch: Nicht nervös machen lassen, du weißt ja jetzt, dass du im Recht bist.
    Ruht in Frieden ihr süßen Engelchen und wacht über uns. Für immer im Herzen

  18. #18
    Erfahrener Benutzer Avatar von Mareen
    Registriert seit: 05.03.2018
    Ort: Braunschweig
    Beiträge: 669

    Standard

    Ich lese aus deinem Text leider gar nicht die wirkliche Reaktion des Vermieters raus. War er denn böse/verärgert? War es nur eine sachliche Feststellung?

    Ich würde immer erstmal das Gespräch suchen, bevor ich direkt mit Gesetzen um mich werfe und mit einem Anwalt drohe.

    Mein Vermieter hat mir mal erzählt, dass er mal eine Mieterin mit einem Kaninchen hatte. Das Tier hat Fußleisten und Türen angeknabbert und die Mieterin hat das beim Auszug nicht ausbessern lassen.

    Er hat mir dennoch meine Tiere erlaubt, weil ich ihm ruhig und sachlich davon überzeugen konnte, dass mir solch Verhalten fremd ist.

  19. #19
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fellfie
    Registriert seit: 22.04.2011
    Ort: Stralsund
    Beiträge: 3.309

    Standard

    Zitat Zitat von Mirabelle Beitrag anzeigen
    Ich lese aus deinem Text leider gar nicht die wirkliche Reaktion des Vermieters raus. War er denn böse/verärgert? War es nur eine sachliche Feststellung?

    Ich würde immer erstmal das Gespräch suchen, bevor ich direkt mit Gesetzen um mich werfe und mit einem Anwalt drohe.

    Mein Vermieter hat mir mal erzählt, dass er mal eine Mieterin mit einem Kaninchen hatte. Das Tier hat Fußleisten und Türen angeknabbert und die Mieterin hat das beim Auszug nicht ausbessern lassen.

    Er hat mir dennoch meine Tiere erlaubt, weil ich ihm ruhig und sachlich davon überzeugen konnte, dass mir solch Verhalten fremd ist.
    Es geht Amber nicht darum, mit Gesetzestexten um sich zu werfen und mit dem Anwalt zu drohen. Sie HAT den Vermieter bereits auf die gesetzliche Regelung bzgl Kleintieren hingewiesen und er hat trotzdem mit Kündigung gedroht (und das kann in meinen Augen nicht "sachlich" sein). Es ging jetzt nur darum, dass sie entsprechend vorbereitet und gewappnet ist, falls er diese Drohung wahr macht. Also um Reaktion, nicht Aktion.

  20. #20
    Amber.
    Gast

    Standard

    Danke euch!

    Genauso wie Fellfie geschrieben hat, ist es, Mirabelle.

    Aus der Miene selbst konnte ich nicht wirklich ablesen ob er wirklich verärgert ist und er hat auch nicht geschrien oder so etwas.
    Er meinte nur eben im ernsten Tonfall, dass das mit den Kaninchen so nicht ab gemacht ist und sagte nur keine Haustiere. Daraufhin hab ich ihm freundlich gesagt, ja, keine Hunden und Katzen, was ja auch nicht der Fall ist und ich die Tiere vor dem Einzug nicht hatte....
    Daraufhin sagte er mir nur wieder, keine Haustiere und das wir dann nochmal schauen müssten mit der Wohnung.
    Ich wies ihn daraufhin dann freundlich, aber ernster, hin, dass Kleintiere nicht verbietet werden dürfen und da meinte er dann zu mir, dass wir es sehen werden und er mir die Wohnung nicht gegeben hätte, wenn er davon gewusst hätte.
    Ich habe ihm dann erneut gesagt, dass die Kaninchen im Käfig sind, nichts passieren wird und er Kleintiere nicht verbieten darf. Woraufhin nur wieder ein „ mal sehen“ kam, ehe er dann endlich aus der Wohnung raus ist.

    Ich hab ihn nicht in die Wohnung gebeten gehabt, sondern er kam beim begrüßen einfach herein, was an sich schon nicht schön ist, finde ich, denn eigentlich sollte er nur dem Techniker den einen Anschluss im Keller zeigen.

    Meine Eltern haben selbst Jahrelang vermietet und das blöderweise nicht an so gute Leute (sie haben dann auf Eigenbedarf gekündigt, woraufhin ich die Wohnung ja bis vor kurzem bezog) und dass wissen die beiden ganz genau und auch, dass ich versichert habe, dass ich behutsam mit ihrer Wohnung um gehen werde.
    Wir haben noch die Wohnküche mit Raufaser tapeziert (die Wand war nackt) und alles frisch gestrichen, auch die Decke... wer investiert denn bitte erst noch Geld und Mühe und lässt dann alles zerstören? Das ist doch voll unlogisch oder?

    Ob seine Frau zugänglicher ist, weiß ich nicht. Ich hab aber ehrlich gesagt kein Interesse daran mich mit ihnen erneut zu unterhalten. Ich warte jetzt erst mal ab und hoffe, dass sie in den Vertrag geschaut haben und einsehen, dass alles in Ordnung ist.
    Der Herr war hier und hat schließlich gesehen, dass hier alles sauber und unversehrt ist, ihre Mieten bekommen sie auch pünktlich und wir sind leise... es gibt schlichtweg keinen Grund um zu meckern oder unzufrieden zu sein.

    Ich glaube, das Gehege baue ich dann aber trotzdem mal vorsichtshalber immer ab, wenn diese sich ankündigen, was hoffentlich nicht mehr all zu oft vorkommen wird.

    Diese Gesetzestexte werde ich mir dennoch ausdrucken, sollte er mir nochmal so kommen, drück ich ihm das in die Hand, damit das ein Ende hat. Eigentlich gehe ich davon aber jetzt erstmal auch gar nicht mehr aus, denn bisher hab ich Gott sei Dank nichts von ihnen gehört.


    Liebe Grüße
    Amber

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