Ja, kannst Du.
Das ist auch eine übliche Vorgehensweise, wenn Waren länger bezahlt, aber nicht geliefert bzw. der Kunde nicht über einen möglichen Lieferungsverzug in Kenntnis gesetzt wurde.
Man nennt das schlichtweg Warenbetrug. (Beim Warenbetrug bietet der Täter Waren an, die dieser entweder nicht besitzt oder sie nicht versenden will. Der Täter legt es darauf an, eine Zahlung des Käufers zu erhalten, ohne selbst die Gegenleistung zu erbringen.)
Du kannst es als Verdacht anzeigen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
6 Monate finde ich schon ziemlich heftig...
Lesezeichen