Gefunden:
http://www.sweetrabbits.de/wildtiere.html
"Hinzu kommt, dass man sich mit der unnötigen und unbedachten Aufnahme von Wildtieren strafbar machten kann! Jeglicher Hinweis in diese Richtung wird von der Polizei verfolgt: "Wilddieberei" ist für die Polizei ein Begriff aus der organisierten Kriminalität. Im Bundesnaturschutzgesetz §39 ist festgeschrieben, dass kein wild lebendes Tier mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund zu fangen oder zu töten ist. §45 Abs. 5 besagt, dass die Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Tiere unter Berücksichtigung des Jagdrechts möglich ist. Die Tiere müssen dann aber so früh wie möglich wieder freigelassen werden.
"
Ich schaue später mal die Gesetze durch.
Der Mann aus der Anzeige hat mir im Übrigen geantwortet, ich solle doch den ansässigen Jagdverein mit ins Boot nehmen.
Und Falkner würden immer gern Wildkaninchen nehmen
Durch die verbreiteten Kaninchenkrankheiten gebe es nur noch wenige Wildkaninchen...
Das nimmt alles Züge an, die ich keinesfalls unterstützen werde, und das sollte auch der Nabu nicht tun.
Geändert von iNie (14.04.2018 um 07:40 Uhr)
Dieser Jäger/ Züchter ist ja ein ganz abschreckendes Beispiel.Der NABU sollte es auch echt besser wissen!
Schau erstmal genauer nach den Bedingungen an der Schule...![]()
Danke, Steffi. Ich lese hier die ganze Zeit schon mit, aber der Sinn dieses Prestigeprojektes - abgesehen vom Prestige - erschließt sich mir wirklich nicht. Mich erinnert das an eins dieser Ameisenbecken, die eine Zeit lang so "in" waren...
Als ich den Beitrag das erste Mal gelesen habe, war ich von der Idee überhaupt nicht angetan und obwohl ich mich zwischenzeitlich drum bemüht habe... ich finde nichts Positives daran, was sich nicht auch anders, ohne Wildkaninchen, erreichen ließe.
Ich lese immer gern im Wildmix-Thread und bei mausefusses über ihre Halbwildies mit und bin immer wieder beeindruckt, wie anspruchsvoll die Haltung ist. Natürlich weiß ich nicht, wie erfahren die Leute dort sind, aber mein Eindruck ist, dass das Kaninchenwissen nicht sonderlich hoch ist und, dass das nun wirklich kein Anfänger-Projekt ist, dass sich die Schule und der NABU da vorgenommen haben.
Bei uns im TH gibt es ein Wildmix-Trio, dass auf 40qm lebt und jedes Tier (auch andere Wildmixe) bei VG-Versuchen übelst zurichtet, so dass inzwischen von weiteren Versuchen abgesehen wird, andere NF-Mixe dazu zu nehmen.
Ich stelle mir jetzt Kaninchen-Neulinge vor, die sich mit bester personeller Ausstattung (was immer das bedeutet) sicherlich sehr bemühen, aber nicht einmal ein Hauskaninchen in eine TB gehievt bekämen... Abgesehen natürlich von den bereits geäußerten Bedenken. Was bin ich froh, dass du in die Beratung involviert bist und Einfluss nehmen kannst (und heimlich hoffe ich, du kannst sie zu einem Ameisenbecken überreden, das lässt sich bestimmt artgerechter angehen)
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Hat's Kaninchen keinen Spaß, schenk' ihm grünes Gras.
Auch Grünkohl und Radiccio machen das Kaninchen froh.
Vor allem bringen auch Wildmixe dem nabu nichts wenn es um Schulprojekte geht.
Das sind robuste Hauskaninchen, die man vielleicht auch mal anfassen kann, sicher besser.
Ich suche noch nach der rechtlichen Argumentation... Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass der Mann das einfach machen würde, wenn es verboten wäre.
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht verschiedene Ausnahmen vor... Die muss man erstmal durchblicken...
Und dann gibt es für Thüringen auch noch ein Landesgesetz, und natürlich ein extra Jagdgesetz, das wieder Ausnahmen für das Naturschutzgesetz billigt.
Es ist etwas verworren.
Ich bin im Moment viel unterwegs und kann immer alles nur zwischen Tür und Angel erledigen.
Du kannst es gern melden.. Die Frage ist: Untere Naturschutzbehörde oder Vet-amt? Aktion-Reaktion... was wird die Folge sein ohne entsprechende Argumente?
Wenn du allerdings schon Erfahrungen mir solchen Anzeigen hast, dann gern.
Damit ihr mal einen Eindruck vom Gesetztestext erhaltet:
Paragraph 39 Bundesnaturschutzgesetz
(1) Es ist verboten,
1.
wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2.
wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3.
Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Hier geht es schon mit den Ausnahmen los:
(2) Vorbehaltlich jagd- oder fischereirechtlicher Bestimmungen ist es verboten, wild lebende Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur zu entnehmen. Die Länder können Ausnahmen von Satz 1 unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 7 oder des Artikels 14 der Richtlinie 92/43/EWG zulassen.
Hier mal aus dem genannten Par. 45(7):
(7) Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden sowie im Fall des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen
3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung
§ 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
(1) Von den Besitzverboten sind, soweit sich aus einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 5 nichts anderes ergibt, ausgenommen
1.
Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die rechtmäßig
a)
in der Gemeinschaft gezüchtet und nicht herrenlos geworden sind,
Könnte in diesem Falle zutreffen, dass er als Jäger Wildkaninchen züchtet.
Geändert von iNie (15.04.2018 um 11:41 Uhr)
Nachtrag:
Wildkaninchen stehen nicht auf dieser Liste: Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG.
Lediglich auf der Vorwarnliste der Roten Liste.
Im Jagdgesetz lässt sich nichts dazu finden.
Ich habe jetzt nochmal im Internet nach dem Thema "Wildkaninchen züchten" gesucht, aus mehreren Foren geht hervor, dass dieses wohl nicht verboten ist...
Es ist gruselig zu lesen, wie Jäger diese Tiere einsetzen in der AusbildungOhne jeden Respekt und verachtend...
Ich kenne jemand, der legalerweise auch Jagdfasane züchtet. Das sind ja auch wildlebende Tiere.
Ich kann mir also vorstellen, dass auch es legal ist Wikas zu züchten.
Leider finde ich dazu keinen Gesetzestext.
Wenn jemand noch eine Idee hat, gern her damit.
Mausefusses: Möchtest du die Meldung trotzdem machen? Leider habe ich auch nichts weiter als die Seite aus der Kleinanzeige. Er hat keinen Namen angegeben.
Ich kümmere mich darum!
Habe auch schon alle Daten mit Namen und Adresse.
Geändert von Alexandra K. (15.04.2018 um 13:17 Uhr)
Habe gerade mal mitgelesen _ was ist denn nun aus diesem Projekt geworden?
Sven hat gerade nochmal vor ein paar Tagen 2 seiner Wild-Mixe in der KF Vermittlung.
Ich hätte bei solchen Projekten immer das Problem mit der fehlenden Beziehung zu den Tieren. Und Wildtiere gehören in die Natur und nicht für irgendwelche Schauprojekte eingesperrt.
Ich hatte mich nochmal erkundigt: Die Schule hat eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde und arbeitet hinsichtlich der medizinischen Betreuung mit einem Amtstierarzt zusammen.
Bisher konnten sie drei junge Wikas aus einer Zucht ausfindig machen (nicht aus der hier benannten Anzeige).
Für die ist das sicher eine bessere Alternative als bei einem Falkner oder Jäger zu landen...
Ich hoffe, dass die Tiere wenigstens kastriert werden.
Ich denke, für Tiere, die noch keinen großen Menschenkontakt gewöhnt sind, ist das ok in so einer artnahen Haltung, wenn sie ohnehin nicht für eine Auswilderung bestimmt sind. Aber selbst welche vermitteln würde ich nicht. Das würde Sven sicher auch nicht machen, oder?
Ich finde es krass, dass der NABU bei so etwas mitmacht.Und dass der NABU offenbar keine Ahnung hat, dass "Hauskaninchen" denselben Effekt hätten, nur mit anderer Fellfarbe. So viel Unterschied ist da ja nun wirklich nicht. Und wie hier schon gesagt wurde, Unfall-Wildmixe o.ä. hätte es auch getan.
Naja, hoffen wir mal, dass die Schule wirklich hält, was sie verspricht, und es im Sinne der Tiere gestaltet wird.
be a flamingo in a flock of pidgeons.
Der NABU ist nicht die Naturschutzbehörde.
Nein, der NABU ist der Naturschutzbund. "praktischer Naturschutz vor Ort" wird auf ihrer Website angepriesen. Wildkaninchen einzusperren gehört für mich nicht dazu.
Oder reden wir von einem anderen NABU?
be a flamingo in a flock of pidgeons.
Ach ich bezog mich auf den Beitrag vor dir.
Geändert von Almuth (08.05.2018 um 23:54 Uhr)
Es gibt nur einen nabu und ich find es auch merkwürdig, dass man da offenbar wenig Ahnung hat
Für immer im HerzenMo April 2005-29.12.2013
Mottchen Nov 2008-14.01.2015
Herr Lehmann Okt 2011-20.05.2022
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