Bzgl. eines Ausfallhonorars lautet die Formulierung oftmals so oder so ähnlich: "...behalten wir uns vor ein Ausfallhonorar in Höhe von xy in Rechnung zu stellen."

NATÜRLICH kann die TK zugunsten(!) ihres Kunden auf dieses verzichten. Selbst wenn es so nicht formuliert wurde. Ein Ausfallhonorar ist ja - anders als eine Leistung nach GOT - nicht verpflichtend abzurechnen.
Freu dich doch :-D

Alles Liebe für dich, deine Familie und deine Kaninchen!