
Zitat von
Tanja B.
Doch, der Import eines Humanarzneimittels ist für Tiere erlaubt, wenn Therapienotstand vorliegt, also wenn eben genau diese Wirkstoffe in Kombination benötigt werden UND kein Präparat mit der Wirkstoffkombination für die Tierart UND kein Präparat für eine andere Tierat in Deutschland erhältlich ist, darf ein Humanarzneimittel aus Deutschland ODER aus einem EU-Land zum Einsatz kommen ( so genannte "Umwidmungskaskade" muss eingehalten werden).
Hierfür muss der Tierarzt allerdings den Therapienotstand kenntlich machen/dokumentieren, was er im Zuge des Ausstellens des Rezepts tun kann.
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