Probieren kann man es natürlich. Wobei das Merkblatt eine Empfehlung der TVT ist. "Könnte", "sollte" und "empfohlen" ist leider nicht gesetzlich verankert. Oder ist das mittlerweile anders?
Aber klar, eine Meldung kann man versuchen.
Probieren kann man es natürlich. Wobei das Merkblatt eine Empfehlung der TVT ist. "Könnte", "sollte" und "empfohlen" ist leider nicht gesetzlich verankert. Oder ist das mittlerweile anders?
Aber klar, eine Meldung kann man versuchen.
Sie schreibt aber von "geräumigen" Außenanlagen und dass die Tiere täglich im gesamten Garten sind. Das kann ja tatsächlich so sein. Und bekundet tägl. Auslauf als "Pflicht". Insofern ist sie mit ihren Empfehlungen schon ein ganzes Stück weiter als so manche anderen Züchter......in der Regel kommen die Tiere bei Züchtern doch nie aus dem Stall.
Wieso, wenn das nun Verordnung ist, schauen denn die Veterinäre dort nicht nach ?
Von der Fütterung jetzt mal abgesehen.
Aber es gibt tatsächlich diese neue Verordnung, Frau R. aus dem TH Wiesbaden hat mir auch davon erzählt.
Geändert von hasili (21.11.2020 um 22:15 Uhr)
Das ist leider keine amtliche Verordnung einer Behörde, sondern eine Empfehlung seitens eines Vereins, quasi Leitlinien, die Amtstierärzte zur Rate ziehen können. Aber nichts, was verpflichtend befolgt werden muss. Kommt dann auf den Amtstierarzt an.
Alles klar, so etwas hab ich mir schon fast gedacht.
Ich probiers nochmal mit der Seite Kaninchenwiese oder dem Tierschutzdokument, dann hab ich auch eine greifbare Argumentationsunterlage.
Danke auf jeden Fall für eure Antworten!
Liebe Grüße
Carmen Z.
und die Langohren Marie und Leon
Für immer im Herzen Chipsi, Kara, Phini, Emma, Audrey, Cyrus, Luna und Mira sowie Mr. Snow, der nun ein tolles Leben bei Astrid N. hat.
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