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Thema: Tierschutzwidrige Teddywidder-Züchterin

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
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    Beiträge: 16.976

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    Wenn sie sich im persönlichen Gespräch nicht bekehren läßt kann man nichts machen....
    Ich schätze das mind. 80% aller gehaltenen Kaninchen genau so leben.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Aruba
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    Ort: 42781 Haan
    Beiträge: 295

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    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Wenn sie sich im persönlichen Gespräch nicht bekehren läßt kann man nichts machen....
    Ich schätze das mind. 80% aller gehaltenen Kaninchen genau so leben.
    Ich hätte sogar noch mehr geschätzt.

    Befremdlich finde ich auch den Hinweis mit der Abnutzung der Zähne und dem harten Brot. Meiner Kenntnis nach sind verarbeitete Getreideprodukte ein No Go. Bei den rohen Kartoffeln bin ich mir aber nicht sicher, käme erst mal aber nicht auf die Idee diese zu verfüttern.



    Liebe Grüße, Achim und die vier Racker - Aruba, Tayo, Soleil und Nava im Herzen

  3. #3
    Gast
    Gast

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    Zitat Zitat von Alexandra S. Beitrag anzeigen
    Wenn sie sich im persönlichen Gespräch nicht bekehren läßt kann man nichts machen....
    Ich schätze das mind. 80% aller gehaltenen Kaninchen genau so leben.
    So siehts aus. Das harte Brot für den Zahnabrieb ist ein Fütterungsmythos, der sich so hartnäckig hält, wie die Heudiät.

    Nein, die Haltung ist nicht artgerecht, aber "leider" nicht tierschutzwidrig.

    Wenn die Dame nicht zugänglich für deine berechtigten Argumente ist, dann kannst du leider nichts machen.

  4. #4
    Glücks-Felle Avatar von Astrid N.
    Registriert seit: 23.08.2014
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    Beiträge: 5.498

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    Das hat mir keine Ruhe gelassen und ich hab noch mal im Merkblatt der Tierärztlichen Vereinigung nachgelesen. Das ist alles tierschutzwidrig. Der Käfig darf nur als Rückzugsort dienen und Trockenfutter darf nur in besonderen Fällen nach Absprache mit dem Tierarzt gegeben werden.

    http://www.tierschutz-tvt.de/alle-me...OPHCackeG3sdeA

    Mein Veterinäramt hier richtet sich nach diesem Merkblatt. Da habe ich schon so manchen Züchter gemeldet.
    Angehängte Dateien

  5. #5
    Gast
    Gast

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    Probieren kann man es natürlich. Wobei das Merkblatt eine Empfehlung der TVT ist. "Könnte", "sollte" und "empfohlen" ist leider nicht gesetzlich verankert. Oder ist das mittlerweile anders?

    Aber klar, eine Meldung kann man versuchen.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 11.03.2010
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    Beiträge: 9.030

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    Sie schreibt aber von "geräumigen" Außenanlagen und dass die Tiere täglich im gesamten Garten sind. Das kann ja tatsächlich so sein. Und bekundet tägl. Auslauf als "Pflicht". Insofern ist sie mit ihren Empfehlungen schon ein ganzes Stück weiter als so manche anderen Züchter......in der Regel kommen die Tiere bei Züchtern doch nie aus dem Stall.
    Wieso, wenn das nun Verordnung ist, schauen denn die Veterinäre dort nicht nach ?

    Von der Fütterung jetzt mal abgesehen.



    Aber es gibt tatsächlich diese neue Verordnung, Frau R. aus dem TH Wiesbaden hat mir auch davon erzählt.
    Geändert von hasili (21.11.2020 um 22:15 Uhr)

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Simmi14
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    Ort: Frankfurt a. M.
    Beiträge: 7.955

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    Das ist leider keine amtliche Verordnung einer Behörde, sondern eine Empfehlung seitens eines Vereins, quasi Leitlinien, die Amtstierärzte zur Rate ziehen können. Aber nichts, was verpflichtend befolgt werden muss. Kommt dann auf den Amtstierarzt an.

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Luisa K.
    Registriert seit: 08.11.2020
    Ort: Hildesheim
    Beiträge: 1.499

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    Alles klar, so etwas hab ich mir schon fast gedacht.
    Ich probiers nochmal mit der Seite Kaninchenwiese oder dem Tierschutzdokument, dann hab ich auch eine greifbare Argumentationsunterlage.
    Danke auf jeden Fall für eure Antworten!

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 11.03.2010
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    Beiträge: 9.030

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    Zitat Zitat von Simmi14 Beitrag anzeigen
    Das ist leider keine amtliche Verordnung einer Behörde, sondern eine Empfehlung seitens eines Vereins, quasi Leitlinien, die Amtstierärzte zur Rate ziehen können. Aber nichts, was verpflichtend befolgt werden muss. Kommt dann auf den Amtstierarzt an.
    Frau R. in WI hat mir gesagt, dass sie mächtig Ärger bekommen würden, wenn sie nicht nach diesen Richtlinien vermitteln. Muss natürlich erstmal nachgewiesen werden. Mit wem Ärger, weiß ich nicht, vlt. mit dem VS des TSV.
    Geändert von hasili (23.11.2020 um 21:54 Uhr)

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