Kurze Ergänzung zu Ambers Text:

Für viele Antibiotika (genau: Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation) ist es in der Tiermedizin inzwischen gesetzlich verpflichtend ein Antibiogramm anzufertigen. Das heißt, auch wenn der Tierarzt - eigentlich - aus Erfahrung heraus weiß, was bei einer bestimmten Erkrankung oder einem bestimmten Infekt fast immer hilft, muss er dies nun durch ein Antibiogramm bestätigen lassen. Natürlich fängt man dennoch dann schon mit dem Antibiotikum an, bevor man das Ergebnis hat.

Sinnvoll ist es nicht immer, ein Antibiogramm anzufertigen. Daher kann man ein Antibiogramm manchmal auch vermeiden, wenn man es als Tierarzt richtig begründet.
Beispiel: Man hat eine absolut unkooperative Katze mit lebensbedrohlicher schwerer Bronchitis oder gar Lungenentzündung auf dem Tisch, die sich aber faktisch kaum händeln lässt, geschweigedenn die Halter Tabletten eingeben oder mit dem Futter geben können. Hier kann man ein Langzeitantibiotikum wie Convenia (Cefovecin) anwenden, obwohl dieses eigentlich antibiogrammpflichtig ist, ohne ein Antibiogramm anzufertigen. Denn es ist weder Tier noch Tierarzt und Belegschaft zumutbar, eine Probe aus den tiefen Atemwegen der Katze zu entnehmen, um sie ins Labor zu schicken.

Anderes Beispiel, Blasenentzündung. Hier greift fast immer ein Fluorchinolon (Enrofloxacin oder Marbofloxacin), sämtliche Fluorchinolone sind aber inzwischen Antibiogrammpflichtig. Ausnahme sind hier tatsächlich die Kaninchen, bzw. kleinen Heimtiere, da es für diese kein anderes zugelassenes Antibiotkum gibt, als Enrofloxacin. Daher darf man es beim Beispiel Kaninchen ohne Antibiogramm anwenden. Bei Hund und Katze wiederum nicht.

Das Gesetz zielt ursprünglich v.a. darauf ab, die Antibiotikaresistenzen beim Menschen einzudämmen. Da aber beim Humanmediziner i.d.R. die Krankenkassen für solche Untersuchungen aufkommen (müssen), wurden kurzerhand die Tierärzte mit heran gezogen, denn da zahlen es ja die Halter "privat"
Was das Gesetz im Bereich der Tiermediziner v.a. erreicht, ist, dass natürlich, um dem Halter Kosten zu ersparen, häufig das nicht antibiogrammpflichtige Amoxicillin eingesetzt wird. Und nun kann sich jeder ausmalen, was das wiederum in ein paar Jahren eventuell für Konsequenzen für die Wirksamkeit hat.