Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Videobeweise sammeln gegen Hundehalter [Rechtsfrage]

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    mit drei Pansenliebhabern :D Avatar von Kim R.
    Registriert seit: 26.06.2009
    Ort: Goslar (bei Braunschweig)
    Beiträge: 1.213

    Standard

    Man darf sein eigenes Grundstück filmen. Alles darüber hinaus gilt als Verstoß gegen die Datenschutzverordnung und ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Passanten. Also ja, es ist strafbar.

    In wie weit es als Beweismittel zugelassen würde, hängt davon ab wie der Richter die Verhältnismäßigkeit der Straftat des Mannes zu seinem Einschnitt in seine Persönlichkeitsrechte sieht. Und bei Datenschutz vs Tierschutz bin ich mir sehr sicher, dass der Datenschutz gewinnen wird.


    Warum direkt eine Anzeige schalten und Beweise sammeln und nicht erstmal mit dem Mann selbst reden?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
    Ort: Kreis München
    Beiträge: 2.290

    Standard

    Zitat Zitat von Kim R. Beitrag anzeigen
    Warum direkt eine Anzeige schalten und Beweise sammeln und nicht erstmal mit dem Mann selbst reden?
    Das wäre natürlich der Königsweg....

    Aber nachdem er schon so negativ reagiert hat, als er durch klopfen an die Fensterscheibe auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht wurde, glaub ich nicht, dass das was bringen würde.

    Ich würde mich gar nicht trauen, so einen Typen auf diese Sache anzusprechen.
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Terrahamster
    Registriert seit: 10.12.2016
    Ort: Itzehoe
    Beiträge: 593

    Standard

    Zitat Zitat von Kim R. Beitrag anzeigen
    Warum direkt eine Anzeige schalten und Beweise sammeln und nicht erstmal mit dem Mann selbst reden?
    Mit dem kann man nicht reden. Er hat mir gedroht, und er hat meiner Freundin gedroht. Der ist komplett durch. Abgesehen davon, dass er seinen Hund grundlos schlägt, macht er es auch in einer Intensität, die ohne Zweifel Schmerzen verursacht. Einmal hat er die Leine wie eine Peitsche geschwungen und sie auf den Hund knallen lassen. Mit so einem würdest du sicher auch nicht reden wollen.

    Bezüglich "Straftaten filmen" habe ich im Netz gefunden, dass man dafür nicht belangt wird, wenn man die Aufnahmen der Polizei zur Verfügung stellt. Verboten ist, sie im Netz zu verbreiten, was ich nicht vorhabe. Ich halte nichts von Lynchjustiz.

    Ich werde die zuständigen Stellen wohl wirklich anschreiben müssen.
    Geändert von Terrahamster (22.03.2020 um 17:39 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •