Man darf sein eigenes Grundstück filmen. Alles darüber hinaus gilt als Verstoß gegen die Datenschutzverordnung und ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Passanten. Also ja, es ist strafbar.
In wie weit es als Beweismittel zugelassen würde, hängt davon ab wie der Richter die Verhältnismäßigkeit der Straftat des Mannes zu seinem Einschnitt in seine Persönlichkeitsrechte sieht. Und bei Datenschutz vs Tierschutz bin ich mir sehr sicher, dass der Datenschutz gewinnen wird.
Warum direkt eine Anzeige schalten und Beweise sammeln und nicht erstmal mit dem Mann selbst reden?
Lesezeichen