Das hat dieses Jahr "unsere" Ratten nur milde lächeln lassen.... zerstört, geflutet, die Löcher mit stinkenden Sachen zugestopft.... am nächsten Tag waren neue Löcher da. Und da wir nach der in Hamburg geltenden Rattenverordnung auch verpflichtet sind diese zu melden, kam dann eben doch der Schädlingsbekämpfer.Zitat von iNie
Von dem gab es dann auch die bindende Auflage, dass die Vogelfütterung ab sofort (bis zum Erfolg) zu unterlassen ist und nichts an Essbarem für Ratten erreichbar gelagert werden darf.
In Hessen gibt es zwar (meiner Kenntnis nach), keine RattenVO, aber das Infektionsschutzgesetz nach dem in § 17 geregelt ist, wann die Behörde die Rattenbekämpfung zwingend anordnen darf bzw. muss. Und spätestens wenn sich Nachbarn (oder auch Spaziergänger) beschweren oder die Ratte(n) melden, kommt diese Anordnung.
Von daher würde ich jetzt alles unternehmen um Stall und Freilauf vollständig abzudichten (also auch von unten) und frei von Futter zu halten. Wenn der Schädlingsbekämpfer erstmal mit Gift kommt, tut er es auf Anordnung der Behörde und dann gibt es kein Zurück.
Wir haben dieses Jahr sogar unsere Nachbarn mit Katzen (soweit wir sie kannten) über die Köderboxen informiert, die Katzen kommen zwar nicht an die Köder ran, aber da das Gift erst nach ein paar Tagen wirkt, und die Ratten mit zunehmender Zeit bis zum Tod träger werden, war die Gefahr, dass eine Katze so eine Ratte frisst zu groß. Das Gift ist nämlich dann schon in der Blutbahn der Ratte und tötet die Katze.
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