Das sind wohl auch Leute, die sich wegen Kinderlärm beschweren...
Hier hat jemand einen Anwalt gefragt, ob eine Beschwerde von Nachbarn wegen Lärm durch spielende Katzen den Vermieter zum Handeln zwingt. Kurz geantwortet: Solange die Katzenhaltung im üblichen Rahmen verläuft und es keine Geruchsbelästigung gibt, ist es unwahrscheinlich, dass die Katzenhaltung untersagt wird. Du hälst ja weder 20 Katzen, noch machst du deren Klos nur 1 x die Woche sauber. Solange die Kater und Kaninchen nicht mitten in der Nacht wie eine Herde Elefanten durch die Wohnung rennen, kann man mMn auch nicht wirklich von unzumutbaren Zuständen durch Lärm sprechen.
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