Versichert bin ich nicht... Ich hatte mich dazu aber mal erkundigt gehabt und der Berater meinte damals zu mir, dass das sofort jeder Zeit möglich sei.
Danke euch für die ganzen Infos und auch Links, wenn ich bei meinen Eltern bin werde ich diese mal vorsorglich ausdrucken, damit ich was an der Hand habe.
Vor lauter Entsetzen habe ich gerade mir nochmal den kompletten Mietvertrag durchgelesen und bin unter Sonstige Vereinbarungen fündig geworden.
Dort steht:
1. Kleintiere ( z.B. Ziervögel, Zierfische, Hamster u. a.) darf der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten.
2. Die Haltung eines sonstigen Haustieres, insbesondere einer Katze oder eines Hundes, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird nur für den Einzelfall erteilt und kann bei vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Mietmieter in ihrer Rechten aus dem Mietverhältnis beeinträchtigt werden.
Dann kommt da noch, dass die Haltung artgerecht sein muss und die Zustimmung von dem Hund/der Katze nur für das Tier gilt und beim Tod dieser eine neue Zustimmung angefragt werden muss....
Die Toilette von meinen beiden mach ich regelmäßig sauber und bring die Streu auch gleich raus zur Restmülltonne, also da stinkt auch nichts.
Eigentlich können sie mir doch jetzt erst rechts nichts mehr, weil sie den Vertrag doch selbst noch mit dieser Vereinbarung unterschrieben haben, oder?
Ich verstehe nur nicht so ganz warum sich darüber nicht ganz einig zu sein scheint, ob Kaninchen unter Kleintiere fallen oder nicht?
Müssten diese dann nicht auch mit zu Hunden und Katzen aufgelistet werden im Vertrag und was sollen denn Kaninchen sonst sein außer Kleintiere?
Liebe Grüße
Amber


Zitieren


, die Kosten liegen bei ca. 150 € im Jahr für das komplette Paket ( Verkehrs, Berufs, Privat und Mietrechtschutz)

Lesezeichen