Ergebnis 1 bis 20 von 28

Thema: Vermieter war da und will überlegen mich zu kündigen wegen Mücke und Nemesis

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Amber.
    Gast

    Standard

    Versichert bin ich nicht... Ich hatte mich dazu aber mal erkundigt gehabt und der Berater meinte damals zu mir, dass das sofort jeder Zeit möglich sei.

    Danke euch für die ganzen Infos und auch Links, wenn ich bei meinen Eltern bin werde ich diese mal vorsorglich ausdrucken, damit ich was an der Hand habe.

    Vor lauter Entsetzen habe ich gerade mir nochmal den kompletten Mietvertrag durchgelesen und bin unter Sonstige Vereinbarungen fündig geworden.
    Dort steht:

    1. Kleintiere ( z.B. Ziervögel, Zierfische, Hamster u. a.) darf der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten.

    2. Die Haltung eines sonstigen Haustieres, insbesondere einer Katze oder eines Hundes, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird nur für den Einzelfall erteilt und kann bei vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Mietmieter in ihrer Rechten aus dem Mietverhältnis beeinträchtigt werden.

    Dann kommt da noch, dass die Haltung artgerecht sein muss und die Zustimmung von dem Hund/der Katze nur für das Tier gilt und beim Tod dieser eine neue Zustimmung angefragt werden muss....

    Die Toilette von meinen beiden mach ich regelmäßig sauber und bring die Streu auch gleich raus zur Restmülltonne, also da stinkt auch nichts.

    Eigentlich können sie mir doch jetzt erst rechts nichts mehr, weil sie den Vertrag doch selbst noch mit dieser Vereinbarung unterschrieben haben, oder?
    Ich verstehe nur nicht so ganz warum sich darüber nicht ganz einig zu sein scheint, ob Kaninchen unter Kleintiere fallen oder nicht?
    Müssten diese dann nicht auch mit zu Hunden und Katzen aufgelistet werden im Vertrag und was sollen denn Kaninchen sonst sein außer Kleintiere?


    Liebe Grüße
    Amber
    Geändert von Amber. (28.12.2018 um 13:38 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fellfie
    Registriert seit: 22.04.2011
    Ort: Stralsund
    Beiträge: 3.286

    Standard

    Zitat Zitat von Amber. Beitrag anzeigen
    Versichert bin ich nicht... Ich hatte mich dazu aber mal erkundigt gehabt und der Berater meinte damals zu mir, dass das sofort jeder Zeit möglich sei.
    Der Abschluss der Versicherung sicher, aber viele haben bestimmte Fristen (oft um die 3 Monate) und erst nach Ablauf kann die Versicherung auch in Anspruch genommen werden. Da muss man dann echt mal schauen.


    Ich verstehe nicht ganz, warum er diskutiert, wenn er es doch genauso selbst in den Mietvertrag geschrieben hat. Kaninchen sind Kleintiere. Punkt. Ich kann mir vorstellen, er selbst noch mal nachlesen und die Textstelle finden und dich in Frieden lassen. Ansonsten bist du ja bestens gewappnet.

  3. #3
    Streber-Tussi mit Charme Avatar von Taty
    Registriert seit: 26.09.2005
    Ort: Filderstadt
    Beiträge: 3.959

    Standard

    Du kannst Dich wieder beruhigen
    Auch wenn Dein Vermieter angepisst ist ( warum auch immer), hat er keinerlei Möglichkeiten Dich aus der Wohnung zu kündigen.
    Hättest Du jetzt ne Gruppe mit 10 freilaufenden Kaninchen, die alles schreddern, könnte es schwieriger werden, aber auch dann nicht aussichtslos

    Als Vermieter hat man tatsächlich wirklich wenig Handhabe überhaupt jemanden aus der Wohnung zu kriegen, selbst wenn keine Miete gezahlt wird dauert es oft Monate bis man sich als Vermieter durchsetzen kann.

    Sollte er Dir eine Kündigung schicken, brauchst Du dieser einfach nur widersprechen und gut ist.
    Wenn er in blindem Aktionismus zum Anwalt rennen sollte, wird der ihm schon erklären, das es aussichtslos ist.

    Allerdings empfehle ich generell für alle Lebenslagen den Abschluss einer Rechtschutzversicherung, die Kosten liegen bei ca. 150 € im Jahr für das komplette Paket ( Verkehrs, Berufs, Privat und Mietrechtschutz)
    Liebe Grüße

    Taty

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.09.2018
    Ort: Berlin-Brandenburg
    Beiträge: 888

    Standard

    Kaninchen fallen unter Kleintiere, sind also mit dem oberen Passus in Deinem MV abgedeckt. Wäre im MV eine Tierhaltung generell untersagt worden, wäre dies sittenwidrig und entsprechend als Regelung nichtig. Damit bspw die Hunde- und Katzenhaltung rechtswirksam ausgeschlossen werden kann, gibt es zwei Passi, die explizit auf die gemeinte Tierart eingeht und nicht alle verbietet.

  5. #5
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.118

    Standard

    Ich kann mich den anderen nur anschließen, besonders nach dem letzten BGH-Urteil hat Dein Vermieter null Handhabe gegen Dich.
    Auch wenn eine Rechtschutzversicherung immer gut ist, in diesem Fall würde ich einfach erstmal ruhig abwarten.
    Sollte eine Kündigung eintreffen nimmst Du Dir einen Anwalt und widersprichst der Kündigung. Dann muss Dein Vermieter auch den Anwalt bezahlen.
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  6. #6
    Gründungsmitglied Avatar von Britta
    Registriert seit: 12.11.2004
    Ort: Niedernhausen
    Beiträge: 3.229

    Standard

    Nein, muss er nicht!
    Liebe Grüße, Britta

  7. #7
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.09.2018
    Ort: Berlin-Brandenburg
    Beiträge: 888

    Standard

    Kann mich Britta nur anschließen: Muss er nicht!
    Einer Kündigung kann man aber auch allein ohne Anwalt widersprechen

  8. #8
    Aktive Avatar von Dina
    Registriert seit: 28.11.2013
    Ort: NRW
    Beiträge: 3.130

    Standard

    Kleintiere, Kaninchen sind erlaubt, sofern sie das Mietobjekt nicht beschädigen. Kaninchenhaltung im Käfig und/oder Gehege ist dann erlaubt.

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 19.01.2011
    Ort: .
    Beiträge: 1.512

    Standard

    Zitat Zitat von Amber. Beitrag anzeigen
    Versichert bin ich nicht... Ich hatte mich dazu aber mal erkundigt gehabt und der Berater meinte damals zu mir, dass das sofort jeder Zeit möglich sei.


    Amber
    Du meinst die Rechtschuzt? Eine Haftpflicht hast du aber, falls doch was in der Wohnung ist? (Falls du von selbst mal ausziehtst, wird der Vermieter bestimmt was suchen, was er über die Kaninchen versucht zu Begründen, damit du es richten lassen musst.)

  10. #10
    Amber.
    Gast

    Standard

    Danke euch. Ich bin gerade wirklich beruhigt, dass mir eigentlich nichts passieren kann.
    Ich hoffe dennoch, dass die beiden nochmal in ihre Unterlagen schauen und sich einfach nicht mehr melden. Auf noch so etwas wie heute morgen hab ich keine lust, wohne selbst auch da noch nicht so lang.

    Das doofe ist nur, durch die Sache, hab ich völlig vergessen, dass er meinen Nachnamen an der Klingel falsch geschrieben hat, hab da jetzt aber eigentlich auch nicht wirklich das Interesse ihn nochmal anzurufen, weil ihn das sicher wieder an meine zwei erinnert...
    Möchte eigentlich nur Miete zahlen und meine Vermieter gar nicht sehen, besonders jetzt nach heute morgen...

    Lässt ihr eure Gehege eigentlich stehen im Falle, wenn der Vermieter ankündigt zu kommen und kommt?
    Heute war es schon okay, dass sie aus dem Flur und im Käfig waren, weil der eine Anschluss leider doch genau da ist, wo das Gehege eigentlich steht und eben der Vermieter wohl noch weniger einverstanden gewesen währe, als jetzt schon.
    Ich hoffe natürlich, dass der Vermieter nicht nochmal kommen muss, falls schon, währe es aber angenehmer, wenn ich die zwei einfach so im Gehege lassen könnte, wie es ist, weil das letztendlich eigentlich ja artgerecht ist und nicht die Käfighaltung (im Mietvertrag wird darauf ja eigentlich auch hingewiesen, dass es artgerecht sein soll).

    Mit der Rechtsschutz ist es so, dass mir eine andere Vermieterin mal für deren Wohnung voraussetzte, dass ich eine Privathaftpflicht- und Hausratversicherung abschließe.
    Bei mir ist die Lage allerdings so, dass ich mir selbst erst einmal im Klaren werden muss, was für Kosten ich überhaupt nun habe und ich erst ein paar Monate einen Haushaltsbuch erstellen wollte um einen vernünftigen Überblick zu bekommen, was finanziell bei mir noch geht und was nicht.
    Dass diese Versicherungen nicht sehr teuer sind, weiß ich, in der vergangenheit bekam ich wegen der Tierarztkosten aber schon so manches mal etwas Schwierigkeiten, bekam diese aber dann doch hin, weil ich extremst in bestimmten Dingen eingespart hab.
    Dass meine Tiere Tierärztlich abgedeckt sind ist mir extremst wichtig und bei mir privat hat sich kostenmässig auch jetzt einiges getahn, wo ich selbst erstmal schauen muss was jetzt im neuen Zuhause wirklich abläuft und was noch geht, ohne mich geradewegs in Schwierigkeiten zu bringen.


    Liebe Grüße
    Amber

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •