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Thema: WILDKANINCHEN-artgerechte Haltung und Beschaffung? habt ihr Tipps?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Benutzer Avatar von Rolle_Rolle
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    Am 04.03.18 hat er im KF noch gepostet, dass er noch Plätze sucht für die 7 Wildmixe.

    Liebe Grüße von Lolo, Inge, Hägar, Gandalf und mir!
    Für immer im Herzen: Fee ☆ 24.03.2018 ;Lilly ☆13.04.2017; Bruno ☆17.10.2014; Georgie ☆25.10.2013

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von iNie
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    Zitat Zitat von Rolle_Rolle Beitrag anzeigen
    Am 04.03.18 hat er im KF noch gepostet, dass er noch Plätze sucht für die 7 Wildmixe.
    Danke für den Hinweis, aber ich werde erst noch mal ein persönliches Gespräch suchen und alle Bedingungen genauer erfragen und die Thematik mit den Wikas hinterfragen.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von iNie
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    Gefunden:

    http://www.sweetrabbits.de/wildtiere.html

    "Hinzu kommt, dass man sich mit der unnötigen und unbedachten Aufnahme von Wildtieren strafbar machten kann! Jeglicher Hinweis in diese Richtung wird von der Polizei verfolgt: "Wilddieberei" ist für die Polizei ein Begriff aus der organisierten Kriminalität. Im Bundesnaturschutzgesetz §39 ist festgeschrieben, dass kein wild lebendes Tier mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund zu fangen oder zu töten ist. §45 Abs. 5 besagt, dass die Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Tiere unter Berücksichtigung des Jagdrechts möglich ist. Die Tiere müssen dann aber so früh wie möglich wieder freigelassen werden.
    "

    Ich schaue später mal die Gesetze durch.

    Der Mann aus der Anzeige hat mir im Übrigen geantwortet, ich solle doch den ansässigen Jagdverein mit ins Boot nehmen.
    Und Falkner würden immer gern Wildkaninchen nehmen
    Durch die verbreiteten Kaninchenkrankheiten gebe es nur noch wenige Wildkaninchen...

    Das nimmt alles Züge an, die ich keinesfalls unterstützen werde, und das sollte auch der Nabu nicht tun.
    Geändert von iNie (14.04.2018 um 07:40 Uhr)

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Simmi14
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    Dieser Jäger/ Züchter ist ja ein ganz abschreckendes Beispiel. Der NABU sollte es auch echt besser wissen!
    Schau erstmal genauer nach den Bedingungen an der Schule...

  5. #5
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.969

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    Zitat Zitat von iNie Beitrag anzeigen
    Gefunden:

    http://www.sweetrabbits.de/wildtiere.html

    "Hinzu kommt, dass man sich mit der unnötigen und unbedachten Aufnahme von Wildtieren strafbar machten kann! Jeglicher Hinweis in diese Richtung wird von der Polizei verfolgt: "Wilddieberei" ist für die Polizei ein Begriff aus der organisierten Kriminalität. Im Bundesnaturschutzgesetz §39 ist festgeschrieben, dass kein wild lebendes Tier mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund zu fangen oder zu töten ist. §45 Abs. 5 besagt, dass die Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Tiere unter Berücksichtigung des Jagdrechts möglich ist. Die Tiere müssen dann aber so früh wie möglich wieder freigelassen werden.
    "

    Ich schaue später mal die Gesetze durch.

    Der Mann aus der Anzeige hat mir im Übrigen geantwortet, ich solle doch den ansässigen Jagdverein mit ins Boot nehmen.
    Und Falkner würden immer gern Wildkaninchen nehmen
    Durch die verbreiteten Kaninchenkrankheiten gebe es nur noch wenige Wildkaninchen...

    Das nimmt alles Züge an, die ich keinesfalls unterstützen werde, und das sollte auch der Nabu nicht tun.

    Wirst Du diesen verstoß dem Amt nun melden oder nicht?
    Ansonsten mache ich das.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von iNie
    Registriert seit: 05.08.2015
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    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen

    Wirst Du diesen verstoß dem Amt nun melden oder nicht?
    Ansonsten mache ich das.
    Ich suche noch nach der rechtlichen Argumentation... Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass der Mann das einfach machen würde, wenn es verboten wäre.
    Das Bundesnaturschutzgesetz sieht verschiedene Ausnahmen vor... Die muss man erstmal durchblicken...
    Und dann gibt es für Thüringen auch noch ein Landesgesetz, und natürlich ein extra Jagdgesetz, das wieder Ausnahmen für das Naturschutzgesetz billigt.
    Es ist etwas verworren.

    Ich bin im Moment viel unterwegs und kann immer alles nur zwischen Tür und Angel erledigen.

    Du kannst es gern melden.. Die Frage ist: Untere Naturschutzbehörde oder Vet-amt? Aktion-Reaktion... was wird die Folge sein ohne entsprechende Argumente?
    Wenn du allerdings schon Erfahrungen mir solchen Anzeigen hast, dann gern.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von iNie
    Registriert seit: 05.08.2015
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    Damit ihr mal einen Eindruck vom Gesetztestext erhaltet:

    Paragraph 39 Bundesnaturschutzgesetz

    (1) Es ist verboten,
    1.
    wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
    2.
    wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
    3.
    Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.


    Hier geht es schon mit den Ausnahmen los:

    (2) Vorbehaltlich jagd- oder fischereirechtlicher Bestimmungen ist es verboten, wild lebende Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur zu entnehmen. Die Länder können Ausnahmen von Satz 1 unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 7 oder des Artikels 14 der Richtlinie 92/43/EWG zulassen.

    Hier mal aus dem genannten Par. 45(7):

    (7) Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden sowie im Fall des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen

    3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung


    § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
    (1) Von den Besitzverboten sind, soweit sich aus einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 5 nichts anderes ergibt, ausgenommen
    1.
    Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die rechtmäßig
    a)
    in der Gemeinschaft gezüchtet und nicht herrenlos geworden sind
    ,



    Könnte in diesem Falle zutreffen, dass er als Jäger Wildkaninchen züchtet.
    Geändert von iNie (15.04.2018 um 11:41 Uhr)

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von iNie
    Registriert seit: 05.08.2015
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    Nachtrag:

    Wildkaninchen stehen nicht auf dieser Liste: Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG.

    Lediglich auf der Vorwarnliste der Roten Liste.

    Im Jagdgesetz lässt sich nichts dazu finden.

    Ich habe jetzt nochmal im Internet nach dem Thema "Wildkaninchen züchten" gesucht, aus mehreren Foren geht hervor, dass dieses wohl nicht verboten ist...
    Es ist gruselig zu lesen, wie Jäger diese Tiere einsetzen in der Ausbildung Ohne jeden Respekt und verachtend...

    Ich kenne jemand, der legalerweise auch Jagdfasane züchtet. Das sind ja auch wildlebende Tiere.
    Ich kann mir also vorstellen, dass auch es legal ist Wikas zu züchten.
    Leider finde ich dazu keinen Gesetzestext.

    Wenn jemand noch eine Idee hat, gern her damit.


    Mausefusses: Möchtest du die Meldung trotzdem machen? Leider habe ich auch nichts weiter als die Seite aus der Kleinanzeige. Er hat keinen Namen angegeben.

  9. #9
    Nie wieder Kaninchen ;) Avatar von Heike O.
    Registriert seit: 03.09.2012
    Ort: Land der Hasennasen
    Beiträge: 6.722

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    Zitat Zitat von iNie Beitrag anzeigen

    Danke für den Hinweis, aber ich werde erst noch mal ein persönliches Gespräch suchen und alle Bedingungen genauer erfragen und die Thematik mit den Wikas hinterfragen.
    Danke, Steffi. Ich lese hier die ganze Zeit schon mit, aber der Sinn dieses Prestigeprojektes - abgesehen vom Prestige - erschließt sich mir wirklich nicht. Mich erinnert das an eins dieser Ameisenbecken, die eine Zeit lang so "in" waren...


    Als ich den Beitrag das erste Mal gelesen habe, war ich von der Idee überhaupt nicht angetan und obwohl ich mich zwischenzeitlich drum bemüht habe... ich finde nichts Positives daran, was sich nicht auch anders, ohne Wildkaninchen, erreichen ließe.

    Ich lese immer gern im Wildmix-Thread und bei mausefusses über ihre Halbwildies mit und bin immer wieder beeindruckt, wie anspruchsvoll die Haltung ist. Natürlich weiß ich nicht, wie erfahren die Leute dort sind, aber mein Eindruck ist, dass das Kaninchenwissen nicht sonderlich hoch ist und, dass das nun wirklich kein Anfänger-Projekt ist, dass sich die Schule und der NABU da vorgenommen haben.

    Bei uns im TH gibt es ein Wildmix-Trio, dass auf 40qm lebt und jedes Tier (auch andere Wildmixe) bei VG-Versuchen übelst zurichtet, so dass inzwischen von weiteren Versuchen abgesehen wird, andere NF-Mixe dazu zu nehmen.
    Ich stelle mir jetzt Kaninchen-Neulinge vor, die sich mit bester personeller Ausstattung (was immer das bedeutet) sicherlich sehr bemühen, aber nicht einmal ein Hauskaninchen in eine TB gehievt bekämen... Abgesehen natürlich von den bereits geäußerten Bedenken. Was bin ich froh, dass du in die Beratung involviert bist und Einfluss nehmen kannst (und heimlich hoffe ich, du kannst sie zu einem Ameisenbecken überreden, das lässt sich bestimmt artgerechter angehen )

    Hat's Kaninchen keinen Spaß, schenk' ihm grünes Gras.
    Auch Grünkohl und Radiccio machen das Kaninchen froh.

  10. #10
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.969

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    Vor allem bringen auch Wildmixe dem nabu nichts wenn es um Schulprojekte geht.
    Das sind robuste Hauskaninchen, die man vielleicht auch mal anfassen kann, sicher besser.

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