Der Nährstoffeintrag in den (landwirtschaftlichen) Boden muss bilanziert werden. D.h. der Landwirt muss nachweisen, wann er was, wo und wie viel gedüngt hat. Mogeln (z.B. mehr Gülle ausbringen, als man darf) ist nur schwer möglich, weil z.B. in Milchviehbetrieben die Anzahl der Kühe (= Gülleproduzenten) festgehalten wird und daran bemisst sich, wie viel Güller der Landwirt beispielsweise erzeugt und demzufolge ausbringen kann/darf.
Gülle hab ich ja explizit von meiner Aussage ausgenommen, da diese aufgrund des Eintrages in das Grund- und damit Trinkwasser reglementiert ist.
Zu anderen mineralischen oder organischen Stoffen habe ich eben keine Reglementierung gefunden.
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
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