Viele TÄe verimpfen ihre Restbestände an Filavac.
Maren schrieb ja hier, dass trotzdem neue Anträge gestellt werden dürfen bzw nachbestellt werden darf, wenn es damit begründet wird, dass die Folgeimpfungen anstehen. Das muss man abwarten ob das so klappt. Wäre dann eh für jedes Bundesland unterschiedlich.
Lesezeichen