Die Tierheime haben im Allgemeinen Überlassungsverträge, mit denen man unterschreibt, dass das Tier nicht ohne Zustimmung des Tierheims an Dritte weitergegeben wird.
Die Tierheime haben im Allgemeinen Überlassungsverträge, mit denen man unterschreibt, dass das Tier nicht ohne Zustimmung des Tierheims an Dritte weitergegeben wird.
Das Tier kam als Geschenk von Bekannten damals zu meiner Cousine mit der Klausel "darf weiter gegeben werden". Man weiß weder welches Tierheim das war, noch wurde eine Nachkontrolle gemacht. In der Hinsicht habe ich mich natürlich informiert. Ich weiß, dass man nicht einfach weiter vermitteln darf.
fellige Grüße
Das ist zwar richtig, aber wenn er ein tolles Zuhause bekommt ists schöner , als wenn er erst wieder ins TH muß und wer weiß was ihn da erwartet. Dann lieber gleich das "passende" Zuhause suchen und dem TH das telefonisch zeitgleich mitteilen....meist sind die froh darüber, da sie eh oft überfüllt sind![]()
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