Ich hab noch mal recherschiert und die Rechtslage sieht so aus ( könnte auch für andere hier interessant sein):
"Verletzung oder Tötung eines Tieres ausgehend von Ihrem Hund
Auf Tiere sind auch im Strafrecht die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden. Bei der Tötung oder Verletzung eines Tieres ist regelmäßig der Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB erfüllt. Hierfür wird jedoch vorausgesetzt, dass die Sachbeschädigung, beziehungsweise die Tötung oder Verletzung des anderen Tieres vorsätzlich gewollt ist. Eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Sachbeschädigung existiert im Gesetz nicht. Vorsatz bedeutet auch hier, dass der Hundeführer den Tod oder die Verletzung des Tieres für möglich gehalten hat oder dies zumindest im konkreten Zeitpunkt akzeptierte. Als Beispiel des Sachbeschädigung nach § 303 StGB kann das Hetzen des Hundes auf ein anderes Tier dienen. Die Sachbeschädigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Quelle: http://www.hunderecht.eu/hundegesetz...und-straftaten
Bitte rate Deiner Freundin dringend Anzeige zu erstatten, dazu braucht sie nicht mal den Namen von dem Typen!
Einen Hund auf ein Wildtier zu hetzen ist kein Kavaliersdelikt und Du kannst wetten das dieser Typ Deinen Hund schon öfter auf Kaninchen gehetzt hat und es auch immer wieder tun wird. Damit ein Hund ein wildes Kaninchen erwischt braucht es schon einiger Übung.
"Recht - Dürfen Jäger freilaufende Hunde erschießen?
Ja! Sie dürfen! Dieses Recht wird Jägern in keinem Bundesland versagt! "
Quelle: http://www.meradog.com/recht-duerfen...schiessen.html
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