Wenn die Zahnkürzung gemacht wurde kann er sie natürlich auch abrechnen, ich hab Terence Kastra letztes Jahr ja auch bezahlt.
Und das mit dem RöBild war bei meiner TÄ eben selbstverständlich, ob Du da irgendwelche "Rechte" hast weiß ich nicht. Nur wenn Du nachweisen könntest, dass das RöBild aufgrund eines Fehlers des Arztes notwendig wurde... aber "Schicksal" ist nicht unbedingt ein Fehler (aus der Sicht des Arztes)..
Wenn er sich querstellt, wäre es zumindest mein letzter Besuch in dieser Praxis und eine "ordentliche" Bewertung in den gängigen Portalen im Internet wäre es mir auch wert...
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